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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.

Seit dem Jahr 2001 dürfen blinde Menschen keine der dort angebotenen Fahrgeschäfte und Achterbahnen mehr nutzen. Dies wurde mir auf Anfrage vom Park in einer E-Mail nach meinem Besuch mitgeteilt. Im gleichen Jahr ereignete sich auf der „Grand Canyon“-Achterbahn im ehemaligen Western-Themenbereich ein Brand, während dem eine Gruppe blinder Schüler aus Marburg den Park besuchte. Ob hier ein Zusammenhang mit dem bis heute gültigen Fahrverbot für Blinde besteht, ist nicht offiziell bestätigt. Es sei jedoch erwähnt, dass sich die genannte Schülergruppe nicht auf der zu evakuierenden Bahn befunden hat – dies bestätigten einige der damals anwesenden Schüler gegenüber Parkerlebnis.de. Gemeinsam mit dem Europa-Park reiht sich das Phantasialand in die Riege der Freizeitparks mit ausnahmslosen Fahrverbot für Blinde ein.

Liest man sich jedoch einmal die „Informationen für behinderte Gäste“ auf der Parkwebsite durch, so wird hier kein Wort über eine Nichtnutzung konkret durch blinde Parkbesucher verloren: „Aus Sicherheitsgründen ist es uns seitens des TÜV oder Herstellers nicht gestattet, Fahrattraktionen an Gäste freizugeben, die diese nicht eigenständig betreten und verlassen können sowie nicht bei vollem Bewusstsein aller geistigen und physischen Fähigkeiten sind. Die Sicherheit all unserer Gäste können wir nur unter der Voraussetzung garantieren, dass jeder Gast auch in Notfallsituationen aus eigener Kraft problemlos und schnell die Ein- bzw. Ausgänge erreicht, was vor allem für nicht ebenerdig verlaufende Fahrattraktionen gilt.“ (Zugegriffen am 14. August 2016) Und auch die Parkordnung sagt nichts über die Zugänglichkeit für blinde Menschen aus: „[…]Die Benutzung sämtlicher Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen benutzt, an den Ein- und Ausstiegen die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet, und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. […] Die Haftung für im PHANTASIALAND erlittene Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt. Reklamationen sind in jedem Falle vor Verlassen des Parkgeländes bei der Verwaltung geltend zu machen; späterer Anspruch ist ausgeschlossen.“ Nimmt man die Aussagen, vor allem aus der Parkordnung, als Grundlage, so sollte einer Mitfahrt bei unserem Testbesuch eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Zumal Blindheit weder eine physische oder körperliche, noch eine geistige Einschränkung darstellt.

Wie auch schon bei früheren Tests begleiteten mich Kollegen von Parkerlebnis.de inkognito als stille Teilhaber, um als Außenstehende das Geschehen und den Umgang mit der Situation durch das Aufsichtspersonal beobachten zu können.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Phantasialand ist gut ans öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden und so zum Beispiel per Bus über Brühl/Brühl Mitte, Euskirchen oder Weilerswist zu erreichen. Von Brühl und Brühl Mitte (erreichbar ab Köln mit der Straßenbahn Linie 18 oder der Regionalbahn der Linie 48) verkehren zur Hauptsaison direkte Shuttlebusse, die Besucher bis vor die Parktore fahren. Alternativ hält auch der Bus Nr. 885 etwa zehn Gehminuten vom Park entfernt; Gleiches gilt für Bus Nr. 985, in welchen man zum Beispiel in Weilerswist umsteigen kann.

Einlass

Am Testtag reiste ich mit dem direkten Shuttle ab Brühl Mitte an und landete somit direkt vor dem Eingang und dem Kassenbereich des Parks. Obwohl an diesem Tag ob des sonnigen Wetters sehr viel los war, ging es an der Kasse zügig voran. Die Mitarbeiterin fragte mich zwar, ob ich eine Begleitung dabei hätte, wies mich, als ich dies verneinte, jedoch nicht auf bestehende Einschränkungen hin. Ich erhielt mein Ticket und konnte mich somit in den Park begeben. Auch am Drehkreuz am Eingang wurde ich kurz nach einer Begleitung gefragt, dies war jedoch auch hier kein Grund für weitere Diskussionen.
Der reguläre Eintrittspreis beträgt 45 Euro Euro. Blinde Parkbesucher erhalten jedoch freien Eintritt – nette und gut gemeinte Geste, aber ich glaube, darauf würden die Meisten von uns im Tausch gegen Fahrspaß gerne verzichten.

Orientierung im Park

Verschlungene, teils enge Wege und viele Treppen führen durch die weitläufige Parkanlage. Wer alleine unterwegs ist und auch für den Moment keinen anderen Parkgast greifbar hat, sollte sich unbedingt an den Geräuschkulissen und Soundtracks der einzelnen Themenbereiche orientieren; diese ziehen sich wie ein roter Faden durch den Park. Da viele Fahrattraktionen zudem recht eng beieinander stehen, ist eine Orientierung anhand der Fahrgeräusche ebenfalls möglich.

Kaiserplatz im Phantasialand | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Auf teils verbotenem Terrain: Die Attraktionen im Test

Mein erster Weg führte mich ins neu eröffnete „Klugheim“. Baulich ein echtes Highlight, ist der neue Themenbereich Anziehungspunkt vieler Parkbesucher. Die aufwendig gestaltete Landschaft aus kleinen Holzhütten und in den Himmel aufragenden Basaltfelsen, Wasserläufen und kleinen Brücken sind ein echter Hingucker. Aber es lohnt sich auch, „Klugheim“ quasi einmal anzufassen und die gestalteten Wartebereiche auch mit seinen Händen zu erkunden.

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Raik (Family Boomerang):
Erste Station in „Klugheim“ war die Familienachterbahn „RAIK“ – quasi zum Warmfahren. Nach einer Dreiviertelstunde Wartezeit stand ich im Bahnhof der Anlage, die Kollegen von Parkerlebnis.de waren bereits weiter nach vorne gegangen. Als ich an der Reihe war, wurde ich auch sogleich von der Aufsicht angesprochen. Ich wäre blind und dürfe deswegen nicht mitfahren. Die Begründung seien Sicherheitsbestimmungen des TÜV, die eine Mitfahrt verböten. Ich erwiderte, dass ich die Sicherheitsbestimmungen gelesen hätte, Blindheit jedoch weder eine physische noch eine geistige Einschränkung sei. Ich müsse mich aus eigener Kraft im Evakuierungsfall befreien und die Anlage verlassen können, hieß es weiter. Das Angebot zweier Mitfahrer eine Reihe weiter vorne, mir im Falle des Falles zu helfen, wurde schnell zurückgewiesen. Es wurde erneut betont, dass ich die Anlage alleine verlassen müsse und mir niemand helfen dürfe. Auch eine von der Aufsicht hinzugezogene Kollegin unterstrich diese Aussagen mit Nachdruck: Wenn sie mich mitfahren ließe und mir etwas zustöße, stünde sie „mit einem Bein im Knast“. Ob ich denn nicht von dem Unfall im Holiday Park vor zwei Jahren gehört hätte? Das wäre auch ein Bedienungsfehler gewesen und das Risiko wolle man nicht eingehen. Frustriert, aber noch lange nicht entmutigt, ließ ich mich zum Ausgang geleiten, aber nicht, ohne den Leuten von der Aufsicht vorher noch zu empfehlen, bei Brillenträgern auch vor Fahrtbeginn einen Sehtest zu machen – schließlich wären viele von ihnen ohne ihre Brille aufgeschmissen und bräuchten sicherlich auch Hilfe – und machte mich auf dem Weg zur Hauptattraktion „Klugheims“.
Taron (Launched Coaster):
Hier ging die Post ab! Schon während meiner Wartezeit bei „RAIK“ konnte ich hören, wie – mit erstaunlich leisem Fahrgeräusch – und in welcher Geschwindigkeit „TARON“ über die Köpfe der Wartenden hinwegrauschte. Auch hier war langes Warten angesagt. Die Queue-Lines führten teils verschachtelt viele Treppen auf und ab. Zwei niederländische Touristen halfen mir durch das Gängewirrwar, die Kollegen waren wieder als Beobachter weiter vorne bzw. hinter mir. Nach dieses Mal neunzig Minuten stand ich vor einem freien Wagen. Es wäre auch beinahe gut gegangen, die Aufsicht wollte mir schon beim Einstieg helfen. Doch ein energisches Kopfschütteln seines Kollegen stoppte die Aktion. Auch hier wurden die gleichen Begründungen angeführt, nur dauerte die Diskussion nicht ganz so lange an. Sie wurde auch eher am Rand des Einstiegs geführt, so dass nicht alle Wartenden und Fahrenden etwas davon mitbekamen. Auch von diesem Operator wurde ich in die grobe Richtung aus der Attraktion geleitet – ein „Lächeln am Ausgang inklusive“, wie das Phantasialand in Werbebotschaften für „TARON“ verspricht, gab es bei mir nicht. Also wieder verbrannte Zeit, für nichts.
River Quest (Rafting):
Neuer Test, neues Glück. Dieses Mal wollten wir das Szenario „blinder Besucher mit sehender Begleitung“ testen. Leider war auch diese Testfahrt von wenig Erfolg gekrönt. Wir standen bereits auf der sich bewegenden Einstiegsplattform, als wir von einem sehr selbstsicher wirkenden Operator angesprochen wurden. Mein Teilzeitbegleiter sowie zwei weitere Mitfahrer verließen aus Protest mit mir gemeinsam die Plattform – der Aufsicht schien diese Aktion egal gewesen zu sein. Sie kam nach der Abfertigung noch zu uns, um uns die Gründe für die Nichtmitnahme zu erläutern: Sicherheit, Vorgaben, Evakuierung, in eigener Kraft aussteigen, Hilfe durch Dritte unerwünscht! Mir platzte hier der Kragen und ich fragte den Mitarbeiter etwas ungehalten, woher man sich das Recht nehmen würde, anderen Gästen ihre Hilfsbereitschaft verbieten zu wollen. Er ließ sich durch nichts aus der Ruhe bringen und verwies mich auf den Gästeservice, ich könne mich dort beschweren und gab mir noch seinen Namen. Von einem Besuch beim Gästeservice habe ich allerdings abgesehen, denn ich musste befürchten, dort ebenfalls auf Granit zu beißen.
Black Mamba (Inverted Coaster):
Bei früheren Testbesuchen in anderen Parks hatte ich nach mehrmaliger Abfuhr den Parktest abgebrochen. Hier wollte ich es jedoch etwas genauer wissen, denn drei getestete Fahrgeschäfte empfand ich als wenig aussagekräftig. Und so verschlug es mich ins tiefste Afrika zu einem Ritt auf der „Black Mamba“, der einzigen Looping-Achterbahn des Parks. Ein anderer Gast war mir beim Einlass behilflich und half mir durch die Warteschlange bis zum Einstieg. Er nahm mir auch Blindenstock und Rucksack ab und zeigte mir einen freien Sitzplatz. Zuvor rannte ich jedoch buchstäblich die Aufsicht über den Haufen. Sie sagte jedoch nichts und machte sich auch beim Kontrollrundgang und der Bügelkontrolle nicht bemerkbar und so genoss ich im wahrsten Sinne des Wortes meine erste „Freifahrt“ des Tages im Phantasialand und ich muss sagen, sie hat sich auf jeden Fall gelohnt!
Winja’s Force (Xtended Spinning Coaster 3000):
Eine wahre Herausforderung in puncto Orientierung ist der Indoor-Bereich, in dem sich die beiden Spinning-Coaster „Winja’s Force“ und „Winja’s Fear“ befinden. Zunächst durchquert man eine große und laute Halle, bevor man sich in die Schlange der Wartenden einordnen kann. Aber Vorsicht, an mehreren Stellen befinden sich Abzweigungen und man muss entscheiden, für welche der beiden Bahnen man sich anstellen möchte. In der Station angekommen, wurde ich von einem Mitarbeiter gefragt, inwieweit ich noch Umrisse sehen könne. Ich sagte ihm, dass ich nicht zum ersten Mal mit einer Achterbahn alleine fahren würde, woraufhin er mich mit den Worten, dass er dann mal meinen Kenntnissen vertraue, einstiegen ließ. Blindenstock und Rucksack konnte ich mitnehmen. Nach Fahrtende führte mich die Aufsicht noch grob Richtung Ausgang und überließ mich hier wieder mich selbst.
Temple of the Night Hawk (Dark Coaster MK 900; weltweit längste Indoorachterbahn im ehemaligen Space Center):
Einer Empfehlung eines Kollegen folgend, testete ich diese Attraktion, bei der der sehende Fahrgast auch so gut wie gar nichts sieht; eine Dunkelachterbahn. Ich ließ mir von einem Gast den Eingang zeigen und tastete mich durch die dieses Mal recht leere Warteschlange. Beim Einstieg angelangt stand ich plötzlich vor den Schienen. Schön, wenn einem Leute was über Sicherheit erzählen wollen, es jedoch Attraktionen gibt, bei denen eine Absperrung fehlt, wenn kein Zug zum Einsteigen bereit steht – dies aber nur mal so am Rande. Auch hier war mir das Personal interessanterweise bereitwillig beim Ein- und Ausstieg behilflich; keine fadenscheinigen Begründungen für eine Nichtmitfahrt, keine Diskussionen, so wie man es sich als blinder Parkgast wünscht.
Talocan (Suspended Top Spin; Aztekenthematisierung mit auf die Fahrt abgestimmten Nebel-, Wasser-, Audio- und Feuereffekten, einer von vier Suspended Top Spins weltweit):
Letzte Station meiner Phantasialand-Test-Odyssee war ein im Vergleich doch recht harmloses Fahrgeschäft, welches in ähnlicher Art auch auf zahlreichen Jahrmärkten zuhause ist. Was sollte mir bei einem Top-Spin schon groß passieren? Doch falsch gedacht! Recht schroff wurde mir noch kurz vor dem Einstieg vom Aufseher der Ausgang gezeigt. Ich könne nicht mitfahren wegen der Sicherheitsbestimmungen, ich müsse, wenn das Fahrgeschäft oben stehenbliebe, eine Leiter hinunterklettern und dafür müsse man sehen können. Und so endete diese Testfahrt schneller, als sie überhaupt begonnen hatte. Nett auch, dass ich an irgendeinem Seitenausgang rausgelassen wurde und mich erst wieder neu orientieren durfte.

Fazit: Mitfahrt verboten, Helfen aber auch

Von sieben von mir getesteten Fahrattraktionen konnte ich insgesamt nur drei als blinder Parkgast nutzen. Bei „Winja’s Force“ wurde ich zwar auf meine Blindheit angesprochen, man vertraute hier jedoch meinen Vorerfahrungen und Kenntnissen beim Achterbahnfahren, ansonsten wäre eine Mitfahrt hier sicherlich auch nicht zustande gekommen. Die Zivilcourage derjenigen Operatoren, die die jeweilige Mitfahrt möglich gemacht haben ist zu begrüßen und lässt hoffen, dass Andere sich diesem Beispiel anschließen und, vor allem, dass der Park den betreffenden Mitarbeitern diese Zivilcourage nicht zum Nachteil werden lässt.

Abschließend muss noch auf die eingangs angeführten öffentlich einsehbaren Sicherheitsbestimmungen eingegangen werden. Aus den oben zitierten Bestimmungen geht nicht klar und deutlich hervor, dass ein blinder Parkbesucher die Attraktionen des Parks nicht nutzen darf. Die Aussage, dass Menschen mit körperlichen, physischen oder geistigen Einschränkungen von der Mitfahrt ausgeschlossen sind, ist mehr als schwammig und zu hinterfragen. Blindheit ist eine Sinneseinschränkung und ist weder physischer noch geistiger Natur. Auch ein Blinder kann Treppen hinauf- bzw. hinabsteigen, sich festhalten etc., sodass die Kategorie der körperlichen Einschränkung auch nicht greifen kann. In einer E-Mail des Phantasialand-Gästeservices vom 20. August 2016 führt der Park ferner an: „Für ein solches Szenario müssen wir im Sinne aller vom Schlimmsten ausgehen, nicht nur von den zu gehenden Wegen sondern auch von einer eventuell entstehenden Paniksituation und hier kann niemand dafür garantieren, dass ein anderer jemanden mit einer merklichen Beeinträchtigung über Leitern, Stege und ähnliches ohne Gefährdung für sich selbst oder andere führen/tragen kann.“ Dies wirft weitere Fragen auf. Warum wird dann bei neu errichteten Attraktionen nicht darauf geachtet, dass Anstellbereiche und Evakuierungswege barrierefrei gestaltet werden? Sollte es nicht auch im Sinn eines Freizeitparks sein, dass im Evakuierungsfalle alle Passagiere eines Fahrgeschäftes wohlbehalten den Notausgang erreichen können, ohne jedoch gleich dabei Besuchergruppen vollends ausschließen zu müssen? Müssen nicht auch sehende Besucher angeleitet und in gewisser Weise geführt werden? Und ist es letzten Endes nicht sowieso Sache des Passagiers, ob er sich eine Mitfahrt zutraut, auch wenn er Gefahr laufen muss, einmal evakuiert werden zu müssen?

Denn in der Parkordnung ist zudem zu lesen, dass jeder Besucher auf eigenes Risiko handelt. Warum wird diese Regelung nicht konsequent angewandt und auch so umgesetzt? Sich – wie andere Parks auch – auf den TÜV zu berufen, dessen (dies haben wir bereits an anderer Stelle angeführt) Sicherheitsempfehlungen lediglich auf medizinisch-rechtlicher Basis beruhen und sich darüber hinaus noch auf die jeweiligen Hersteller der einzelnen Attraktionen zu berufen, die eine Nichtmitnahme auch empfohlen hätten, ist fragwürdig. Sich zudem noch auf einem in einen anderen Park ereigneten Personenunfall zu beziehen (Unfall am Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ im Holiday Park 2014) wirkt ebenso fehlplatziert. Ereignete Unfälle sind nach unserem Empfinden immer individuell zu werten und sollten nicht als Generalbegründung und Selbstschutz für andere, nicht betroffene, Freizeitparks herhalten.

Wir hoffen, dass dieser Erfahrungsbericht dem Parkbetreiber Anlass zum Nachdenken und vor allem zum Umdenken (in positiver Hinsicht für blinde Parkbesucher) anregt. In der Deutschen Freizeitpark-Landschaft genießt das Phantasialand einen sehr guten Ruf und es wäre sehr schade, wenn man sich als renommierter Park nicht wohltuend von anderen großen Parks abheben und abgrenzen könnte, indem man auch blinden Menschen einen uneingeschränkten Zutritt zu den Attraktionen gewährt und somit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Teilhabe am öffentlichen Leben leistet. Denn wie schrieb der Park abschließend in seiner E-Mail: „Wir versichern Ihnen, dass es dem Phantasialand fern liegt einzelne Gäste zu benachteiligen und diese Bestimmungen ausschließlich der Sicherheit dienen.“ Nur leider hat diese Floskel und das damit verbundene Vorhaben ihr Ziel weit verfehlt. Ausschluss bedeutet Ausgrenzung und Sicherheit ist kein Ausschlussgrund. Denn dann sollte Menschen mit Handikap jeglicher Zugang zu öffentlichen Räumen, ja selbst zu Wohnhochhäusern verwehrt werden – es könnte ja mal irgendwo irgendetwas evakuiert werden müssen. Und selbst dort gibt es schließlich auch keine Garantie für ein panikfreies Verlassen der Anlage bzw. des Gebäudes.


Von Christian Ohrens

Freier, geburtsblinder Journalist, Baujahr 1984, abgeschlossenes Studium der Medien- und Kommunikationswissenschaft, Autor, Web-, Foto- und Videoblogger, DJ und Gästeführer.

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