Kategorien
Artikel und Essays Medien Projekte Testberichte

Freizeitparks: Blinde müssen draußen bleiben | Aus: Stuttgarter Nachrichten Online

Der folgende Artikel, in dem ich bzw. meine Artikel und Kommentare teilweise zitiert werden, erschien am 21.09.2016 bei den Stuttgarter Nachrichten. Diese zugängliche Textversion ist ohne Bilder und lästige Werbeanzeigen, welche das flüssige Lesen mit Screenreadern auf der Homepage der Zeitung leider stark beeinträchtigen.

——————————————————————–

Blinde müssen draußen bleiben

von Rebecca Beiter | Stuttgarter Zeitung

Im Europa-Park Rust dürfen Blinde viele Attraktionen nicht nutzen, der TÜV verbietet es. Ist das Diskriminierung? Ein heikles Thema. Blinde Parkbesucher berichten von ihren Erfahrungen.

Bügel zu, den Buckel hoch, und los geht es: Steil nach unten, Kurve, Schraube, am besten dabei die Arme hoch. Ralf Steeb liebt den Adrenalinkick beim Achterbahnfahren. Freizeitparkbesuche sind für den 28-Jährigen ein ganz besonderes Erlebnis, denn er sieht nicht, wohin die Achterbahn fährt: Ralf Steeb ist seit 15 Jahren blind. Den Spaß an Achterbahn und Co. lässt er sich deshalb aber nicht nehmen – es sei denn, er wird ihm genommen, wie es ihm im Europa-Park passierte.

Steeb erzählt, er habe „alles, was Spaß macht“ als Blinder nicht fahren dürfen, weder Bluefire noch den Alpenexpress, „nicht einmal die Schweizer Bobbahn“. Für den jungen Mann, der in Ehningen unter Achalm bei Reutlingen wohnt, ist diese Einschränkung eine Diskriminierung blinder Menschen. Denn in anderen Freizeitparks durfte er nach eigenen Angaben jede Attraktion nutzen.

Wie kann ein Park zum besten Freizeitpark der Welt gewählt werden, der blinden Menschen aber angeblich verbietet, mit den Achterbahnen zu fahren? Diese Frage stellt sich auch Linda Kanzler. Steeb und Kanzler kommentierten auf Facebook einen Text der Stuttgarter Nachrichten. Darin stand, dass der Europa-Park in Rust Anfang September eine Auszeichnung als bester Freizeitpark weltweit gewonnen hat – zu unrecht, wie Linda Kanzler findet.

Der TÜV Süd übernimmt Verantwortung für die Vorgaben und gibt zu, dass die aktuell „unbefriedigende Situation für alle Beteiligten“ geändert werden müsse. Ende 2014 gründete er mit dem deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und dem Verband deutscher Freizeitparks einen Arbeitskreis. Er soll Regeln entwickeln, die Menschen mit Handicap die Nutzung von Fahrgeschäften ermöglichen, ohne ihre Sicherheit zu beeinträchtigen. Das Problem liege darin, dass noch keine belastbaren Daten vorliegen, mit denen die aktuellen Bestimmungen geändert werden könnten. „Bei der Entwicklung von differenzierten Regelungen stehen wir aus den genannten Gründen noch am Anfang“, heißt es aus der Presseabteilung.

Freizeitparks sind in der Pflicht

Für den Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Erath ist diese Begründung nicht stichhaltig. „Wenn der Fluchtweg so schwierig und gefährlich ist, wie es in der Aussage des Europa-Parks anklingt, wie soll er von Kindern und oder alten Menschen bewältigt werden?“ Er sieht den Park in der Pflicht, entsprechend der UN-Konvention die Fahrgeschäfte so zu gestalten, dass auch im Falle einer Störung Menschen mit Handicap die Attraktion verlassen können.

Die Stuttgarter Nikolauspflege, eine Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen, hat dazu eine klare Meinung: „Durch die Behindertenkonvention ist es keine Frage mehr, ob man Gleichberechtigung möchte oder das zu anstrengend ist. Gleichberechtigung ist ein Recht!“ Die Pressesprecherin Stefanie Krug bestätigt, dass einige Mitglieder der Nikolauspflege schon Einschränkungen in Freizeitparks, speziell auch im Europa-Park, erlebt hätten. Man erwarte keine Wunder, die Umsetzung der Konvention brauche viel Zeit und dafür sei auch Verständnis da. „Aber kein Verständnis haben wir für Argumente der Sicherheit, dass zum Beispiel die Fluchtwege nicht geeignet sind für Blinde.“ Da hätten schließlich die Parkbesitzer die Pflicht, solche Probleme zu beseitigen und einen gleichberechtigten Zugang zu bieten.

Debatte um die Sicherheit

Aber was ist, wenn wirklich etwas passiert? Diese Frage beschäftigt viele Kommentatoren unter Christian Ohrens Texten. Ohrens testet seit vielen Jahren Freizeitparks und schreibt darüber in seinem Blog und auf Parkerlebnis.de. Wie Ralf Steeb und Linda Kanzels Verlobter ist auch Christian Ohrens blind.

In seinen Texten setzt er sich dafür ein, dass Blinde die Attraktionen in Freizeitparks ebenso nutzen dürfen wie Sehende – auch ohne Begleitperson. Er leistet damit Pionierarbeit, ähnliche Blogs gibt es nicht. Seiner Meinung nach dürfe niemand einem blinden Erwachsenen sagen, wo er hindarf und wo nicht.

Manche seiner Leser sehen das anders: „Und dieses ständige Gelaber, das Blindheit keine Einschränkung sei. Fakt ist: Wenn was passiert, kommt er alleine nicht schnell genug raus“.

Das ist noch einer der netteren Kommentare unter seinen Texten. Ohrens Kritiker bemängeln, dass Blinde in einer Notsituation eine Behinderung für andere Flüchtende seien, wenn sie die Rettungswege nicht sehen oder ihre Begleitperson verlören. „Das Argument der Sicherheit ist doch vorgeschoben“, findet Ohrens. Er kennt viele Blinde, die sehr selbstständig sind und so eine Situation meistern könnten. „Wir hören, wohin die anderen laufen, und auch wir können um Hilfe bitten“, sagt er. Wenn ein Brillenträger keine Brille trage, dürfe er schließlich auch Achterbahn fahren und sähe im Falle eines Falles die Sprossen einer Rettungsleiter oder die Stufen verschwommen.

Der Blinde Ralf Steeb bringt weitere Argumente vor: „Auch ältere Leute dürfen Achterbahn fahren, aber ein Abstieg aus 50 oder 70 Metern Höhe ist für sie auch schwierig und sie behindern dadurch andere.“ Außerdem hätten die meisten Blinden eine Begleitperson dabei, die in Notsituationen hilft. Und er dreht den Spieß sogar um: „Wenn ich nicht sehe, wie tief es eigentlich heruntergeht, bin ich zum Beispiel beim Herunterklettern an einer Rettungsleiter viel entspannter als jemand, der die Höhe sieht und vielleicht Panik bekommt.“

Blinde fordern mehr Informationen

Ein Hauptkritikpunkt der blinden Besucher des Europa-Parks ist die Informationspolitik. Sie fordern, dass auf der Webseite sichtbarer steht, welche Fahrgeschäfte für Blinde nicht nutzbar sind. Denn einige erfuhren wohl erst im Park, dass sie keine große Attraktion fahren dürfen. Die Webseite informiert zwar über die Einschränkungen, allerdings muss man diese in den Unterkategorien der Seite suchen. Bei der Kategorie „Gäste mit Behinderung“ weist der Park lediglich serviceorientiert auf Themen wie spezielle Parkplätze oder behindertengerechte Toiletten hin. Dass einzelne Fahrgeschäfte nicht genutzt werden dürfen, steht dort nicht. Erst unter der Kategorie „Sicherheit“ ist am Ende der Seite ein Hinweis: „Personen, die körperlich behindert sind, dürfen leider nicht alle Fahrgeschäfte benutzen. Bitte achten Sie auf die Sicherheitshinweise im Park.“ Eine Beschreibung, welche Attraktionen konkret für Blinde gesperrt sind, fehlt hier ebenfalls.

Dem Europa-Park war diese Kritik bisher unbekannt: „Wir nehmen uns die Forderungen zu Herzen und versuchen, dies zu verbessern“, heißt es.

Blindenfreundliche Parks

Was müssten Parks tun, um blindenfreundlich zu sein? Ohrens findet akustische Signale, zum Beispiel durch Lautsprecher im Park, hilfreich zur Orientierung. „Sie müssen uns denselben Zugang gewähren wie Sehenden“, sagt Ralf Steeb. Inklusion werde in Deutschland zwar von den Politikern immer Beschworen, „aber dort, wo etwas geändert werden muss, passiert noch wenig“. Abgesehen von der grundsätzlichen Umgang eines Parks mit Behinderten gehören für Steeb auch einfache Maßnahmen zur Behindertenfreundlichkeit dazu. Er schlägt Leitlinien auf dem Boden vor, die Blinden mit einem Blindenstock den Weg weisen.

Steeb ärgert der unterschiedlichen Umgang mit Blinden je nach Park. „Ich verstehe nicht, warum ich zum Beispiel in Tripsdrill alles fahren darf, aber im Europa-Park nicht“, beschwert er sich. Er hofft, dass der Europa-Park seine Fluchtwege bald ausbaut und der TÜV die Richtlinien anpasst. Vorerst wird sich daran jedoch nichts ändern. Ein weiterer blinder Europa-Park-Besucher, der aus rechtlichen Gründen anonym bleiben möchte, hat sich einen Anwalt genommen. Er prüft, ob er eine Klage auf Entschädigung und eine Klage wegen Diskriminierung einreicht.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten Online, 21.09.2016


Von Christian Ohrens

Freier, geburtsblinder Journalist, Baujahr 1984, abgeschlossenes Studium der Medien- und Kommunikationswissenschaft, Autor, Web-, Foto- und Videoblogger, DJ und Gästeführer.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.