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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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„Situationen, die von Sehenden nicht gesehen werden“ – Ein Kommentar zu meinen Foto- und Videoarbeiten

Folgender Kommentar zu meinen Foto- und Videoarbeiten erreichte mich Anfang des Jahres von einer Psychologiestudentin aus München. Es ist interessant zu lesen, wie ein sehender Betrachter meiner Bilder diese interpretieren und in einen Kontext stellen kann. Er verdeutlicht einmal mehr, dass meine Arbeiten mehr sein können, als nur bloße „Knipserei“, als was sie von vielen oftmals auch bezeichnet werden.

Vielen Dank dafür und für die Erlaubnis, diesen kleinen Text hier auch veröffentlichen zu dürfen!

Lieber Christian,
zuerst war ich überrascht, dass Du filmst und fotografierst. Ich fragte mich: Wie kann das gehen? Als ich dann die Fotos gesehen habe, war ich erstaunt und begeistert. Begeistert deshalb, weil die Fotos Menschen und Situationen zeigen, die von Sehenden nicht gesehen werden bzw. nicht auf diese Weise gesehen werden können. Ich hatte den Eindruck, als würden Dinge durch einen Blick von außen – à la Hitchcock – auf den Fotos festgehalten, wodurch die Bilder eine Dimension vermuten lassen, die außerhalb des Gewohnten, ja sogar außerhalb der menschlichen Wahrnehmung liegt. Das hat etwas Unheimliches und Schönes zugleich.

Deine Fotos scheinen mehr Wahres zu zeigen, als Fotos eines Sehenden. Wie komme ich auf diesen Gedanken? Ich erkläre dies so: Der Mensch ist immer Darsteller, er spielt immer eine Rolle. Ganz unbewusst – aber immer. Sobald er in einen Spiegel blickt oder eine Kamera auf ihn gerichtet ist, inszeniert er sich noch mehr. Nun kommst Du. Und die von Dir fotografierten Menschen erwarten nicht, dass sie von Dir fotografiert werden. Deshalb werden sie im Moment der Aufnahme nicht zu Darstellern. Sie rücken sich nicht in Pose.
Somit bewirken Deine Bilder zweierlei. Zum einen zeigen sie den Menschen ohne Maske. Zum anderen – und das finde ich wesentlich – bringen sie ans Licht, dass das Rollenspiel des Menschen tatsächlich existiert.

Ich habe oben erwähnt, dass mich Deine Fotos an die Filme von Alfred Hitchcock erinnern. Sie erinnern mich aber auch an den französischen Psychiater und Psychoanalytiker Jacques Lacan. Er definiert das „Auge“ und den „Blick“ und unterscheidet beides. In seinen Schriften spricht Lacan vom „Blick des Anderen“, vom „großen Unbekannten“, vom „großen Anderen“ und vom „Begehren“, das dem Menschen nicht bekannt und nicht zugänglich ist.
Auf die Existenz des Unbekannten und Unbewussten weisen Deine Fotos hin und sie wirken wie der Blick, dem sich der Mensch, nach Lacan, nicht entziehen kann (wie in einem Panopticon). Das waren meine Gedanken beim Anblick Deiner Bilder.

Ganz herzliche Grüße von
Karolin Danninger