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Gedanken-Gänge XXXVII – Gehandikapt, besonders und anders? Gedanken zum Wörtchen „Behindert“

Heute, am Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.), nutze ich die Gelegenheit, einmal ein wenig über den Begriff „Behindert“ zu sprechen. Denn gerade in jüngster Zeit musste ich in Gesprächen immer wieder feststellen, wie negativ besetzt dieses Wort immer noch ist – oder sollte ich sagen: immer wieder?

Behinderung ist für viele ein Schimpfwort („Ey man, biste behindert?!“), obwohl sich mit diesem Wort eigentlich genau das punktgenau wiedergeben lässt, worauf es ankommt. Nämlich dass die Person eben nicht „krank“ ist, auch wenn Behinderung gerne mal mit Krankheit gleichgesetzt wird.

Viele empfinden sich selbst nicht als behindert oder ihre Behinderung nicht als solche. Auch ich habe in all den Jahren meiner Bloggertätigkeit viel über „Behinderung“ geschrieben und anfänglich auch versucht, dieses Wort zu umschreiben bzw. zu vermeiden und durch andere, scheinbar positivere Wörter (wie „Handikap“), zu ersetzen. Doch warum eigentlich?

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Artikel und Essays

Gedanken-Gänge XXXVI – Wird sich von *Innen im Innern von uns etwas ändern? Oder: Ein wenig aufgewärmter, alter Sprachkaffee

Schon ein Weilchen ist es her, da kursierten auf Facebook & co diverseste Artikel, welche sich mit dem Sinn (oder Unsinn) genderkonformer Sprache auseinandersetzten – ob nun berechtigt kritisch, satirisch oder einfach nur stumpfsinnig.

Allen kritischen Texten war gemein, dass sie hinterfragten, ob es zu jeder scheinbar männlichen Form eines Wortes eine weibliche, wenn nicht sogar geschlechtsneutrale Form zu geben hat. Auch der Sinn von Endsilben (wie *Innen) wurde hier hinterfragbe.

Wer diese Artikel teilte, sah sich schnell einer wachsenden Kritik ausgesetzt, als hätte man selbst diesen geteilten Text in die Welt hinaus gepostet und wär für alle Inhalte somit „verantwortlich“. Schon erschreckend irgendwie, dass es auch hier, wie bei vielen anderen Diskursen auch, scheinbar für viele nur ein Schwarz-Weiß-Denken zu geben scheint.

Die Frage, die ich als in dem Sinn nicht Betroffener natürlich nur schwer beantworten kann ist, ob sich Frauen bei Nichtnennung einer adäquaten Form sogleich ausgegrenztfühlen (Kollegen anstatt Koleg*Innen, Studenten, Mitarbeiter usw.)? Im Gegenzug wurde ja von vielen auch argumentiert, dass sich männliche Leser auch nicht ausgegrenzt oder benachteiligt fühlen würden, sollte es zu einem Wort mal nur eine weibliche Form geben und keine Männliche – doch wer so argumentieren wollte, wurde natürlich auch gleich wieder in die Schranken verwiesen und wenn es nur mit der schönen Redewendung das man das so ja nicht sehen könne, geschah.

Doch macht ein *Innen die Welt wirklich besser? Böse gesagt: Ändert das Anhängsel am Ende nicht sogar nur die Sprache und nicht die innere Einstellung zur Frau?

Sprache kann vieles bewirken und durch sie könnte durchaus ein Umdenken stattfinden – so ein weiteres Argument vieler. Doch wage ich dies ein Stück weit zu bezweifeln. Wer gegen die Gleichberechtigung von Frauen ist, macht seine Einstellung nicht durch eine verschriftlichte Gleichbehandlung wieder wett. Das wäre, als würde man das negativ besetzte Wort „Behindert“ durch irgendetwas scheinbar Positives ersetzen. Auf dem Papier wäre somit der Schriftbegriff für „Behindert“/“Behinderung“ ausgetauscht, die Grundeinstellung im Kopf ändert sich dadurch jedoch noch lange nicht.

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, dies mag sicher auch den Bereich der Sprache betreffen. Dennoch fürchte ich, dass sich viele Befürworter eher umsonst an etwas klammern, was auf dem Papier und im Internet zwar schön aussieht und sich aus ihrer Sicht auch besser bzw. ansprechender liest, jedoch im Umgang miteinander keine (Ver-)Änderungen hervorrufen dürfte. Sprich eine Besserstellung im Job, gleichberechtigte Bezahlung etc. wird es durch *Innen oder die Endsilbe *de (Lehrende, Studierende, Teilnehmende) nicht geben.

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Projekte Testberichte

Als Blinder auf dem Wiener Prater – Der Testbericht

Boomerang Achterbahn im Wiener Prater | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande immer noch nicht vollends von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit noch keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt bleibt.

Hingegen scheint hierzulande die Nutzung von Kirmesattraktionen und -fahrgeschäften problemloser vonstatten zu gehen. Hier konnten wir bis jetzt eine Hilfsbereitschaft beobachten, die in manch anderen Bereichen der Freizeitgestaltung ihresgleichen sucht.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei bisherigen Tests ausländischer Parks – mit Ausnahme des Disneyland Paris – feststellen, dass die Themen Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die bislang getesteten Parks (Tivoli Gardens, Thorpe Park sowie Efteling) nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran. (Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview)

Eine Ausnahmestellung in puncto Freizeitparks dürfte der Wiener Wurstelprater genießen, vereint er doch praktisch sowohl den Flair einer Kirmes mit der Atmosphäre eines Freizeitparks. Die Fahrgeschäfte werden hier nicht von einem zentralen Unternehmen geführt, sondern obliegen der Führung einzelner Schausteller beziehungsweise Unternehmen.

Das Riesenrad ist das Wahrzeichen des Wiener Wurstelpraters | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Wie verhält es sich nun in Wiens Adresse Nr. 1, wenn es um Achterbahn, Karussell und Co. geht, hinsichtlich der Nutzbarkeit durch einen blinden Gast? Im Rahmen unserer bei Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe fand ich dies im Oktober dieses Jahres heraus!

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Artikel und Essays

Gedanken-Gänge XXXV – Teilhabe ist kein Kompromiss

Seit inzwischen mehreren jahren wird, auf politischer Ebene, aber auch vor allem in Betroffenenkreisen, in sozialen Medien und Foren heiß darüber diskutiert, ob und inwieweit eine uneingeschränkte und ungeteilte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfolgen kann und muss – einerseits äußerst löblich, zeigt es doch, wie groß das Interesse und Desinteresse, egal von welcher Seite, für dieses Anliegen ist. Andererseits wird genau diese Diskussion ermüdender denn je; warum, dazu hier ein paar Zeilen.

„Eine ausnahmslose Teilhabe kann und wird es nicht geben!“ – so die Hauptaussage, die in vielen Diskussionen, auch und vor allem inzwischen unter Betroffenen, am Ende eines Diskussionstages im Raum stehenbleibt. Versucht man die Argumente für diese Aussage nachzuvollziehen, schlackert man am Ende nur mit den Ohren. Denn selbst behinderte Menschen fangen an, dem nichtbehinderten Betreiber von Freizeitanlagen eine gewisse Handlungsfreiheit zu attestieren, wen er was in welchem Umfang nutzen lässt. Ferner wird im gleichen Atemzug meist angeführt, dass es eine 100 prozentige Teilhabe sowieso nicht geben kann, denn dann müssten wir auch zukünftig blind autofahren können – was doch für ein hinkender Vergleich!

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Artikel und Essays

Gedanken-Gänge XXXIV – „Was ist, wenn etwas passiert?“ oder: Von der Angst, dass irgendwann einmal etwas passieren könnte…

Immer, wenn es um Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung geht, ob nun Konzerte, Schwimmbad, Freizeitpark & co., hört man leider mehr Stimmen, die von Ausschlüssen und Teilnahmeverboten berichten, als umgekehrt. Und immer, wenn daraufhin Diskussionen entfachen, an denen sich nicht nur Betroffene, sondern meist auch nicht Betroffene beteiligen, ist ein Satz schon vorprogrammiert: „… und wenn etwas passiert?“.

Ich weiß nicht, ob das so ein typisch Deutsches Ding ist, die Angst vor dem ominösen „Wenn“ und „Hätte“. Vor allmöglichen Widrigkeiten wollen wir uns schützen – einerseits verständlich, vor allem aus der Sicht eines Betreibers von was auch immer für einer Freizeiteinrichtung.

Doch schießt man sich mit diesem „Wenn“ nicht sogar mehr ins Abseits und macht sich erst recht in gewisserweise „angreifbarer“?

Wo in anderen Ländern gefühlt einfach mal „gemacht“ wird und man nicht ewig die Negativkonsequenz im Hinterkopf hat, findet hirzulande der Ausschluss noch vor der eigentlichen Teilnahme statt: auf dem Papier oder im Internet, in Zugangsbeschränkungen und Nutzungsregeln, in Tüv-Bestimmungen oder anderen, ähnlich gelagerten Dingen. Allen gemein ist das angebliche Wissen über die Fähigkeiten, die ein Besucher mit Behinderung hat – oder eben nicht hat. Ob das ganze nun Hand und Fuß hat und vernünftig belegt und recherchiert wurde, vollkommen egal, denn „wenn etwas passiert“, wir sind vorbereitet!

Aber die Frage nach dem „Wenn“ und „Aber“ begegnet uns ja nicht nur bei solch Freizeitunternehmungen wie dem Schwimmengehen oder einem Festivalbesuch. Bei viel banaleren Dingen dürfen wir uns immer und immer wieder diese eine Frage anhören. Ob bei Reisen, beim Discobesuch, beim nächtlichen Heimkommen, ja selbst bei so Alltagsdingen wie dem Kochen. Als Mensch mit Behinderung muss man sich immer mit dem „Wenn“ der Nichtbehinderten, also dieser unterschwelligen Befürchtung, dass etwas passieren könnte, auseinandersetzen. Viele vergessen dabei, dass jedem zu jeder Zeit etwas passieren kann, egal wann wie und wo.

Die Antwort hierauf kann einfacher nicht sein: Was ist, wenn etwas passiert? Dann passiert es eben! Wir werden es vorab eh nicht wissen, wir können ja nicht hellsehen und das Leben hält eben nicht immer nur positive Ereignisse parat – so nüchtern traurig man dies auch finden mag.

Der Betreiber von Freizeitanlagen will sich, das ist immer die nächste Argumentation, durch dieses „Wenn“ bloß absichern. Aber war da nicht mal was mit Handeln auf eigenes Risiko oder so? Doch dieser Wille nach Risiko wird einem ja förmlich aberkannt – nichts mehr von wegen „no risk, no fun“! Und die schlechte Publicity, böse Medienmeldungen oder gar eine Schadensersatzklage kommen ja für viele als Angstszenario noch obendrauf.

Womit wir auch beim eigentlichen „Problem“ des „Wenns“ wären: Es ist die Angst, die, meist Außenstehende, zu dieser „Wenn“-Frage verleitet. Als Optimist kann ich dazu nur sagen: Wenn ich mir immer vorher die Frage stelle, was wäre, wenn, würde ich viele Dinge doch gar nicht mehr machen – selbst die einfache Straßenüberquerung könnte somit zur größten Gefahr werden; was ist nämlich, wenn einer bei Rot fährt? Was ist, wenn das Flugzeug abstürzt? Einer eine Bombe zündet? Ich des Nachts überfallen werde? Aber nach sowas fragt man nicht! Denn sonst könnten wir uns alle gleich selber begraben.

Und wenn dann doch etwas passiert? Dann sind sogleich die mit dem erhobenen Zeigefinger da („Hab ich’s dir nicht gesagt?!“). Aber meistens passiert ja eben… NICHTS! Und trotzdem, für diese vielleicht 1- 2- 3- von mir aus auch 5% des Restrisikos rennen Aktivisten, Teilhabe- und Inklusionskämpfer gegen Windmühlen an. Denn die wichtigste „Wenn“-Frage traut man sich erst gar nicht zu stellen: Was ist, wenn man uns überhaupt nicht teilhaben lassen will? Aber das ist wieder ein ganz anderes, neues Thema…

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Artikel und Essays

Gedanken-Gänge XXXIII – Dienstleister mit Handikap oder: Inklusion ist, wenn wir unsere Behinderung nicht ewig thematisieren und uns wegen ihr verteidigen müssen

Fast zehn Jahre arbeite ich nun bereits als mobiler DJ. Ich war auf zahlreichen Veranstaltungen und Feiern unterwegs, ob in Hamburg oder sonstwo in Norddeutschland, Berlin oder sogar Köln. Und seit zehn Jahren muss ich mich mit der Frage auseinandersetzen, wann, ob und wie ich meine Blindheit mit ins Spiel bringe?

Ich erinnere mich noch gut an eine Hochzeitsmesse 2011 in Wolfsburg. Der Veranstalter diskutierte mit mir, dankenswerter Weise auf sehr sachlicher Ebene, ob ich meine Blindheit „ankündigen“ oder nicht sogar als Marketing instrument gebrauchen sollte. Seit jeher lehne ich diese Art der Offensivbekanntmachung ab. Ich bin DJ aus Überzeugung, mache Musik und da spielt es keine Rolle, ob ich nun blind bin oder nicht.

Da man jedoch nicht vollends am Markt vorbeiarbeiten kann, fügte ich nach und nach kleine Hinweise auf meiner DJ-Website hinzu, anhand Interessierte durchaus in der Lage sein sollten, meine Blindheit herauszulesen. Ob nun bei meinem Slogan: „Blindes Vertrauen in die Musik“ oder meinen FAQs, wer sich wirklich informieren und mit dem Menschen auseinandersetzen möchte, den er da bucht, kann durchaus nicht behaupten, er oder sie hätte nichts davon gewusst.

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Gedanken-Gänge XXXII – Zwischen Schockstarre und Flucht oder: Was passieren kann, wenn du als Blinder auf Sehende triffst

Angeregt durch diesen kleinen Blogbeitrag von Markus Böttner entstand dieser Text.

Es ist immer wieder faszinierend und erstaunlich: Kommst du als Blinder des Weges und platzt förmlich in eine Unterhaltung anderer Passanten hinein, weil du ihren Weg kreuzt (und sie dabei noch nicht einmal mit dem Stock berührst) , neben ihnen an der Bushaltestelle stehen bleibst oder dich zu ihnen ins Zugabteil setzt, verebben alle Gespräche – sofort!

Erstaunlich, weil man es doch eigentlich im öffentlichen Raum gewohnt sein sollte, dass andere Menschen sich zu einem setzen, an einem vorbeilaufen und/oder stehenbleiben. Faszinierend, da scheinbar die pure Anwesenheit eines Menschen mit Behinderung es schafft, die angeregteste Konversation im Keime zu ersticken. Nur warum?

Ursachenforschung zu betreiben ist schwierig, denn wohl die wenigsten Passanten würden uns frei heraus sagen, was sie an unserer Anwesenheit so irritiert oder gestört hat.

Es mag die allseits bekannte Mixtur aus Überraschung (nicht damit gerechnet), Spannung, Interesse bzw. Neugier (was passiert jetzt? Was macht er? Schafft er das?), Faszination (Toll, wie er das macht), Unsicherheit und Angst (Was soll ich tun? Soll ich überhaupt etwas tun?) sein, die die Sehenden vieler Orts in eine Art Schockstarre versetzen. Stößt man sie mit der Nase drauf („Sie dürfen sich gerne weiter unterhalten!“), kommt die Konversation nur sehr stockend wieder in die Gänge, der rote Faden scheint verloren.

Und noch schlimmer. Gerne verlässt man auch die Sitzreihe und setzt sich woanders hin, geht an der Haltestelle einige Schritte weiter etc. Für deine Anwesenheit wirst du, böse gesagt, somit auch noch bestraft; bei einem anderen, ohne Behinderung, hätten sie dies sicherlich nicht getan, es sei denn, er hätte sich vielleicht Tage lang nicht gewaschen oder würde, aus anderen Gründen, gegen das Welt- und Menschenbild des Anderen verstoßen. Aber auch hier wäre es wieder nur das typisch oberflächliche Urteilen und in die Schublade stecken.

In solchen Situationen der Irritation merke ich als Blinder immer wieder, wie groß die Berührungsangst heutzutage immer noch zu sein scheint. Da wird geglotzt, was das Zeug hält, ob nun aus Gründen der Überraschung oder Neugier, Verwunderung oder Bewunderung. Alltäglich sind wir im Straßenbild, im Zug, im kleinen Restaurant oder, wie im oben verlinkten Beispiel von Markus Böttner, im Freibad anscheinend im Jahr 2019 immer noch nicht – eine erschreckende Bilanz, wie ich finde, die mich meinerseits innerlich ein wenig in genannte Schockstarre versetzt und für Entsetzen sorgt.

Bekommt man doch mal jemanden zu einem Statement bewegt, so hört man die abgedroschenen Sehenden-Floskeln von wegen „ich müsse das doch verstehen“, „keine Erfahrungen im Umgang“, „Hat nicht damit gerechnet“ oder, mein persönliches Highlight: „Wir waren so im Gespräch vertieft und haben uns erschrocken“. Spannend. Der Herr, der sich kurz zuvor lautstark geräuspert hatte, schaffte es nicht, diese drastische Wirkung hervorzurufen, ich, der ich nur meines Weges ging, allein durch meine Blindheit jedoch schon.

Da verstehe ich Böttners sarkastischen Blick auf die Situation sehr gut, wenn er sagt, er könne Zaubern und durch sein Auftauchen die Menschen um sich herum zum Schweigen bringen und in eben so eine Schockstarre versetzen – der Zauber der Behinderung eben, der eigentlich nicht sein müsste.

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Als Blinder auf großer Fahrt: Sind Kreuzfahrtschiffe ohne sehende Begleitperson überhaupt nutzbar?

Seit einigen Jahren erfreuen sich Kreuzfahrten auf Flüssen und Weltmeeren sehr großer Beliebtheit. Begehrte Reiserouten und Kreuzfahrtziele sind bereits Monate vor dem eigentlichen Reisetermin ausgebucht – Schnellsein lautet bei der Buchung also die Devise.

Neben der Frage, welche Route man gerne auf seiner Kreuzfahrt entlangreisen und welche möglichen Städte man besuchen möchte, stellt sich vor allem Menschen mit einer Behinderung die sehr berechtigte Frage, ob eine Kreuzfahrt unter den jeweils gegebenen Umständen das „richtige“ Reiseangebot für sie ist?

Zwar gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen, neben der einfachen Möglichkeit des Reisens mit einer Begleitung (z. B. Freund oder Partner), auch die Option, sich einer speziellen Reisegruppe anzuschließen, denn hier kann im Bedarfsfall für eine Begleitperson gesorgt werden, doch sicherlich ist das Reisen in Gruppen nicht jedermanns Geschmack bzw. mögen es auch einige auch eher individueller. Sich beim alleine Reisen ohne sehende Begleitung in Städten oder im gebuchten Hotel durchzufragen, um ans gewünschte Ziel zu kommen, stellt in der Regel keinerlei Probleme dar. Doch wie verhält es sich, wenn man als blinder Reisender eine Kreuzfahrt buchen und antreten möchte, jedoch ohne einen Sehenden unterwegs ist? Gibt es Seitens der Veranstalter bzw. der Reedereien Einschränkungen bei der Nutzbarkeit ihrer Kreuzfahrtschiffe für einen blinden Gast? Oder wird man auch als Blinder – wie der sehende Passagier auch – mit offenen Armen empfangen und kann seinen Aufenthalt an Bord uneingeschränkt genießen?

Um dieser Frage nachzugehen, startete ich im vergangenen Jahr eine kleine Recherche bei den bekanntesten Reedereien und Kreuzfahrtanbietern, welche Kreuzfahrten im In- und Ausland anbieten, ob es blinden Passagieren, auch ohne einer sehenden Begleitung, möglich und erlaubt sei, an einer Kreuzfahrt auf eines ihrer Schiffe teilzunehmen. Insgesamt wurden vierzehn Anbieter und Reedereien angeschrieben, die Antworten fallen teils sehr unterschiedlich aus – wie die folgende Auswertung zeigt.

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind auf dem Hamburger Frühlingsdom 2019 – Ein Testbericht

Frühlingszeit. Das bedeutet für viele auch der Startschuss zur Freizeitpark- und Kirmessaison – so auch seit vielen Jahren in Hamburg, wo von Ende März bis Ende April der Frühlingsdom seine Pforten öffnet und ein attraktives Programm für junge und junggebliebene Kirmesbesucher bietet.

Dass man es als blinder Karussell- und Achterbahnfan, was die Hilfsbereitschaft und Nutzbarkeit (vor allem auch ohne anwesende, sehende Begleitung) auf Deutschen Kirmesplätzen scheinbar einfacher hat, die Angebote ohne Einschränkungen zu nutzen, konnte ich für meine für Parkerlebnis durchgeführten Testbesuche regelmäßig unter Beweis stellen. Der Frühlingsdom 2019 war, mehr noch als frühere Domveranstaltungen, auf Familien als Zielgruppe ausgerichtet – dies bedeutete weniger Überkopf- und adrenalingeladene Fahrgeschäfte und Achterbahnen als zuvor. Zudem feierte die „Geisterfabrik“, eine interaktive Geisterbahn, ihre lang angekündigte Premiere. Ein Grund, bei einem sehr ausführlichen Domtest, die Nutzbarkeit von Attraktionen verschiedenster Art wieder einmal unter die Lupe zu nehmen.

Getestet wurde an insgesamt zwei Tagen; ich war, wie auch schon bei unseren früheren Testbesuchen, zumeist ohne sehende Begleitung auf dem Gelände unterwegs.

Ich sitze in einer Gondel des Dom Dancers (Bild Copyright Parkerlebnis.de)