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Als Blinder auf der Düsseldorfer Rheinkirmes 2019 – Der Testbericht

Sommerzeit ist vielerorts gleichzeitig auch Kirmeszeit. Gerade im Juli und August finden deutschlandweit viele kleine und große Volks- sowie Schützenfeste statt. Eines der Kirmes-Highlights dürfte auch dieses Jahr wieder unumstritten die Rheinkirmes in Düsseldorf sein, die gerne auch als „Größte Kirmes am Rhein“ bezeichnet wird.

Bereits 2017 konnte ich die Rheinkirmes für Parkerlebnis.de bei einem elf Fahrgeschäfte umfassenden Besuch ausführlich testen; rund zwei Jahre später stand nun ein Folgetest auf dem Programm. Gleich am ersten Kirmes-Wochenende stattete ich der „Größten Kirmes am Rhein“ einen erneuten Besuch ab – diesmal begleitet von Alexander Louis, einem Kollegen bei Parkerlebnis.de, der das ganze Geschehen inkognito im Hintergrund beobachten wollte.

Rheinkirmes 2019 von oben | Bild Copyright Alexander Louis, Parkerlebnis.de

Wir hatten uns vorweg darauf verständigt, dass er – soweit es eben ging – sich aus dem Geschehen heraushalten und nicht eingreifen sollte, selbst wenn ich in einer Situation vielleicht Hilfe benötige. Denn nur so kann ein solcher Testbesuch all seine positiven als auch negativen Facetten aufzeigen. Eines sei zudem auch gleich vorab verraten: Auch wenn alle Testfahrten zustande kamen, verließen wir den Festplatz am Ende mit gemischten Gefühlen.

Der Schwerpunkt bei dem ausführlichen Kirmestest lag in diesem Jahr nicht nur auf den rasantesten und adrenalingeladensten Attraktionen. Ich habe mich diesmal nämlich bemüht, sowohl familiengerechte als auch schnellere Karussells mit in meinen Test einzubeziehen.

Der Break Dancer des Schaustellers Bruch auf der Rheinkirmes 2019 | Bild Copyright Alexander Louis, Parkerlebnis.de

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Disneyland Paris als Blinder: Ein Testbericht

Disneyland Paris | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis.de

Die Nutzung von Freizeitparks in Deutschland als Blinder ein Thema für sich. Gerade, wenn es um die Nutzung der Attraktionen geht, schieben viele Betreiber
und Aufsichtsbehörden einen Riegel vor. In manchen Parks ist eine Nutzung – wenn überhaupt – nur mit sehender Begleitung möglich. In Deutschland sind es
eher die kleineren Parks, die einem blinden Besucher auch ohne Begleitung eine Nutzung ihrer Attraktionen gestatten.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so scheinen Parks in anderen Ländern etwas lockerer (oder besser gesagt offener) mit dieser Problematik umzugehen.

Ob nun der Thorpe Park in England, Efteling in den Niederlanden oder Tivoli Gardens in Dänemark, in allen drei Parks war eine Nutzung der Fahrgeschäfte auch ohne sehende Begleitung möglich.

Im Jahr 2017 feierte Disneyland Paris sein 25. Jubiläum. Grund genug, dem größten und meistbesuchten Freizeitpark Europas einen Besuch abzustatten
und zu testen.

Zwar war ich an diesem Sonntag Ende April nicht allein im Disneyland unterwegs, jedoch konnte meine Begleitung aus gesundheitlichen Gründen keines der
Fahrgeschäfte nutzen. Wir hatten somit ein gutes Testszenario, da ich – so oder so – die Fahrt alleine antreten musste.

Eine Vorabrecherche auf der Homepage ergab zu dieser Zeit, dass ich als blinder Besucher die Möglichkeit hätte, Mittels eines Quick-Pass die einzelnen Attraktionen durch
den Ausgang oder speziell ausgeschilderte Eingänge zu betreten. Von einer Einschränkung bei der Nutzung, zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer Begleitung,
war hier nichts zu finden.

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Als Blinder auf dem Wiener Prater – Der Testbericht

Boomerang Achterbahn im Wiener Prater | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande immer noch nicht vollends von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit noch keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt bleibt.

Hingegen scheint hierzulande die Nutzung von Kirmesattraktionen und -fahrgeschäften problemloser vonstatten zu gehen. Hier konnten wir bis jetzt eine Hilfsbereitschaft beobachten, die in manch anderen Bereichen der Freizeitgestaltung ihresgleichen sucht.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei bisherigen Tests ausländischer Parks – mit Ausnahme des Disneyland Paris – feststellen, dass die Themen Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die bislang getesteten Parks (Tivoli Gardens, Thorpe Park sowie Efteling) nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran. (Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview)

Eine Ausnahmestellung in puncto Freizeitparks dürfte der Wiener Wurstelprater genießen, vereint er doch praktisch sowohl den Flair einer Kirmes mit der Atmosphäre eines Freizeitparks. Die Fahrgeschäfte werden hier nicht von einem zentralen Unternehmen geführt, sondern obliegen der Führung einzelner Schausteller beziehungsweise Unternehmen.

Das Riesenrad ist das Wahrzeichen des Wiener Wurstelpraters | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Wie verhält es sich nun in Wiens Adresse Nr. 1, wenn es um Achterbahn, Karussell und Co. geht, hinsichtlich der Nutzbarkeit durch einen blinden Gast? Im Rahmen unserer bei Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe fand ich dies im Oktober dieses Jahres heraus!

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind auf dem Hamburger Frühlingsdom 2019 – Ein Testbericht

Frühlingszeit. Das bedeutet für viele auch der Startschuss zur Freizeitpark- und Kirmessaison – so auch seit vielen Jahren in Hamburg, wo von Ende März bis Ende April der Frühlingsdom seine Pforten öffnet und ein attraktives Programm für junge und junggebliebene Kirmesbesucher bietet.

Dass man es als blinder Karussell- und Achterbahnfan, was die Hilfsbereitschaft und Nutzbarkeit (vor allem auch ohne anwesende, sehende Begleitung) auf Deutschen Kirmesplätzen scheinbar einfacher hat, die Angebote ohne Einschränkungen zu nutzen, konnte ich für meine für Parkerlebnis durchgeführten Testbesuche regelmäßig unter Beweis stellen. Der Frühlingsdom 2019 war, mehr noch als frühere Domveranstaltungen, auf Familien als Zielgruppe ausgerichtet – dies bedeutete weniger Überkopf- und adrenalingeladene Fahrgeschäfte und Achterbahnen als zuvor. Zudem feierte die „Geisterfabrik“, eine interaktive Geisterbahn, ihre lang angekündigte Premiere. Ein Grund, bei einem sehr ausführlichen Domtest, die Nutzbarkeit von Attraktionen verschiedenster Art wieder einmal unter die Lupe zu nehmen.

Getestet wurde an insgesamt zwei Tagen; ich war, wie auch schon bei unseren früheren Testbesuchen, zumeist ohne sehende Begleitung auf dem Gelände unterwegs.

Ich sitze in einer Gondel des Dom Dancers (Bild Copyright Parkerlebnis.de)

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Rheinkirmes als Blinder erleben – Ein Testbericht

Sich blind ins Getümmel eines Volksfestes zu stürzen? Für viele sehende Menschen oftmals ein vermeintliches Ding der Unmöglichkeit. Gerade auch, wenn es dabei um Orientierung und vor allem um die (Be-)Nutzung der zahlreichen Karussells und weiteren Attraktionen geht. Dass jedoch eine Kirmes von einem Blinden besucht und die zahlreichen Fahrgeschäfte auch genutzt werden können, zeigten unsere bisherigen Tests zum Beispiel des Cannstatter Wasen, des Oktoberfest oder des Hamburger Dom. Doch wie verhält es sich bei der Rheinkirmes in Düsseldorf, dem größten Volksfest am Rhein?

An einem Freitag im Juli besuchte ich, ohne sehende Begleitung, das Düsseldorfer Festgelände und testete ausgiebig die dortige Beschickung. Mit dabei auch eine der Kirmes-Neuheiten 2017: „Mr. Gravity“ vom Schausteller Oberschelp. Bei Oberschelps bereits etablierter Attraktion „High Impress“ war eine Mitfahrt auf anderen Volksfesten ohne Begleitung ohne Probleme möglich. Wie verhält es sich bei seinem neuen Fahrgeschäft?

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind auf dem Cannstatter Wasen: Ein Testbericht

Bild Copyright Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich blind ins Kirmes-Getümmel zu stürzen und dem Wunsch nach dem Adrenalinkick auf dem Volksfest freien Lauf zu lassen, ist – Anders, als in so manch Deutschem Freizeitpark – ohne Weiteres möglich. Das zeigten meine bisherigen Tests. Wo blinden Besuchern in Freizeitparks eine Mitfahrt teils nur mit sehender Begleitung gestattet wird, können Kirmes-Besucher ohne Augenlicht auch ohne einen sehenden Begleiter Fahrgeschäfte nutzen. Bisher konnte ich erfolgreich den Hamburger Dom, das Münchner Oktoberfest sowie die Annakirmes in Düren testen.

Natürlich wiederholen sich viele Fahrgeschäfte auf den einzelnen Plätzen, aber jeder Betreiber könnte unterschiedlich mit der Thematik Blindheit und dem Fahrtwunsch umgehen. Darum führte mich im Oktober letzten Jahres mein Weg zum Cannstatter Volksfest (auch Wasen genannt), welches vom 23. September bis zum 9. Oktober im Stuttgarter Bezirk Bad Cannstatt stattfand.

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Freizeitparks: Blinde müssen draußen bleiben | Aus: Stuttgarter Nachrichten Online

Der folgende Artikel, in dem ich bzw. meine Artikel und Kommentare teilweise zitiert werden, erschien am 21.09.2016 bei den Stuttgarter Nachrichten. Diese zugängliche Textversion ist ohne Bilder und lästige Werbeanzeigen, welche das flüssige Lesen mit Screenreadern auf der Homepage der Zeitung leider stark beeinträchtigen.

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Annakirmes Düren: Auch hier freie Fahrt für blinde Kirmesfans? Ein Testbericht

Wer gerne Karussell und Achterbahn fährt, der hat es, zumindest in manch deutschem Freizeitpark, nicht immer einfach. Egal ob nun mit oder ohne sehende Begleitung, in einigen Parks wird dem Fahrgenuss blinder Menschen ein Riegel vorgeschoben. „Schuld“ sind die Sicherheitsbestimmungen und vermeintlichen TÜV-Vorgaben, die oftmals eine Mitfahrt eines Blinden einschränken oder völlig untersagen.

Anders scheint es sich bei Kirmesattraktionen zu verhalten. Egal ob Hochfahrgeschäft oder Achterbahn, hier macht es den Eindruck, als gehe man mit dieser Problematik anders, nämlich offener und lockerer, um – dies zeigten unsere bisherigen Tests desHamburger Doms oder des Münchner Oktoberfestes. Natürlich steigt und fällt eine solche Kirmes mit den Schaustellern, die für ihr Fahrgeschäft im Einzelnen entscheiden, wer mit darf und wer nicht. Jedoch ist nicht jeder Schausteller in allen Teilen unseres Landes mit seinen Geschäften unterwegs, so dass sich die Testung weiterer Jahrmärkte definitiv lohnt.

Deshalb testete ich für Parkerlebnis.de die Annakirmes in Düren, welche in diesem Jahr vom 31. Juli bis zum 7. August stattfand. Düren ist zwar keine Großstadt, jedoch ist die Beschickung der Annakirmes trotzdem meist ein Garant für Adrenalin und Fahrspaß. Zumal in diesem Jahr gleich beide großen Kirmesneuheiten dort vertreten waren, weshalb sich ein Test auf jeden Fall anbot.