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Gedanken-Gänge XXXV – Teilhabe ist kein Kompromiss

Seit inzwischen mehreren jahren wird, auf politischer Ebene, aber auch vor allem in Betroffenenkreisen, in sozialen Medien und Foren heiß darüber diskutiert, ob und inwieweit eine uneingeschränkte und ungeteilte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfolgen kann und muss – einerseits äußerst löblich, zeigt es doch, wie groß das Interesse und Desinteresse, egal von welcher Seite, für dieses Anliegen ist. Andererseits wird genau diese Diskussion ermüdender denn je; warum, dazu hier ein paar Zeilen.

„Eine ausnahmslose Teilhabe kann und wird es nicht geben!“ – so die Hauptaussage, die in vielen Diskussionen, auch und vor allem inzwischen unter Betroffenen, am Ende eines Diskussionstages im Raum stehenbleibt. Versucht man die Argumente für diese Aussage nachzuvollziehen, schlackert man am Ende nur mit den Ohren. Denn selbst behinderte Menschen fangen an, dem nichtbehinderten Betreiber von Freizeitanlagen eine gewisse Handlungsfreiheit zu attestieren, wen er was in welchem Umfang nutzen lässt. Ferner wird im gleichen Atemzug meist angeführt, dass es eine 100 prozentige Teilhabe sowieso nicht geben kann, denn dann müssten wir auch zukünftig blind autofahren können – was doch für ein hinkender Vergleich!

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Freizeitparks: Blinde müssen draußen bleiben | Aus: Stuttgarter Nachrichten Online

Der folgende Artikel, in dem ich bzw. meine Artikel und Kommentare teilweise zitiert werden, erschien am 21.09.2016 bei den Stuttgarter Nachrichten. Diese zugängliche Textversion ist ohne Bilder und lästige Werbeanzeigen, welche das flüssige Lesen mit Screenreadern auf der Homepage der Zeitung leider stark beeinträchtigen.

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Gedanken-Gänge X – Bei (Sicherheits-)Risiken und Nebenwirkungen… oder: Brauchen wir wirklich mehr „Barrierefreiheit“?

In einer Diskussion mit russischen Blinden wurde ich vor kurzem gefragt, was eigentlich Barrierefreiheit bedeutet. Wann ist ein Ort, ein Platz, ein Dokument barrierefrei?

In Deutscher Manier stürzte ich mich sogleich auf die vorherrschenden Definitionen und Regelungen und erklärte, dass ein Ort dann barrierefrei ist, wenn es Menschen mit unterschiedlichen Belangen (z. B. Handikaps) möglich ist, diesen aufzusuchen. Wenn es z. B. einen Fahrstuhl gibt, in dem sogar die Tasten noch mit Großdruck oder Blindenschrift versehen sind, wenn es an einem Bahnsteig z. B. ein Leitsystem gibt, welches mit dem Blindenstock erfasst werden kann, oder, im Falle von Dokumenten und Inhalten, wenn sie ebenfalls so aufbereitet wurden, dass sie für verschiedenste Personengruppen uneingeschränkt nutzbar sind.

Man widersprach mir mit Nachdruck und fragte, warum ich Barrierefreiheit so ausschließlich an den örtlichen Gegebenheiten festmachen würde? Nach ihrer Auffassung sei ein Platz, ein Ort oder was auch immer dann barrierefrei, wenn jemand mit Einschränkung es nutzt und es ist dabei egal, wie er es nutzt. Wenn ein Rollifahrer trotz Bürgersteige und der Blinde ohne akustischem Ampelsignal die Straße überquert und beide somit an ihr Ziel gelangen, wenn jemand mit Hilfe ein Dokument vorgelesen bekommt und/oder ausfüllt, wenn sich ein Blinder in einem Restaurant die Speisekarte vorlesen lässt, weil’s keine Karte in Blindenschrift gibt, sind doch all diese Dinge im Grunde barrierefrei. Die Ziele wurden doch erreicht, sonst wäre es nicht barrierefrei!