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Disneyland Paris als Blinder: Ein Testbericht

Disneyland Paris | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis.de

Die Nutzung von Freizeitparks in Deutschland als Blinder ein Thema für sich. Gerade, wenn es um die Nutzung der Attraktionen geht, schieben viele Betreiber
und Aufsichtsbehörden einen Riegel vor. In manchen Parks ist eine Nutzung – wenn überhaupt – nur mit sehender Begleitung möglich. In Deutschland sind es
eher die kleineren Parks, die einem blinden Besucher auch ohne Begleitung eine Nutzung ihrer Attraktionen gestatten.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so scheinen Parks in anderen Ländern etwas lockerer (oder besser gesagt offener) mit dieser Problematik umzugehen.

Ob nun der Thorpe Park in England, Efteling in den Niederlanden oder Tivoli Gardens in Dänemark, in allen drei Parks war eine Nutzung der Fahrgeschäfte auch ohne sehende Begleitung möglich.

Im Jahr 2017 feierte Disneyland Paris sein 25. Jubiläum. Grund genug, dem größten und meistbesuchten Freizeitpark Europas einen Besuch abzustatten
und zu testen.

Zwar war ich an diesem Sonntag Ende April nicht allein im Disneyland unterwegs, jedoch konnte meine Begleitung aus gesundheitlichen Gründen keines der
Fahrgeschäfte nutzen. Wir hatten somit ein gutes Testszenario, da ich – so oder so – die Fahrt alleine antreten musste.

Eine Vorabrecherche auf der Homepage ergab zu dieser Zeit, dass ich als blinder Besucher die Möglichkeit hätte, Mittels eines Quick-Pass die einzelnen Attraktionen durch
den Ausgang oder speziell ausgeschilderte Eingänge zu betreten. Von einer Einschränkung bei der Nutzung, zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer Begleitung,
war hier nichts zu finden.

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Als Blinder auf dem Wiener Prater – Der Testbericht

Boomerang Achterbahn im Wiener Prater | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande immer noch nicht vollends von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit noch keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt bleibt.

Hingegen scheint hierzulande die Nutzung von Kirmesattraktionen und -fahrgeschäften problemloser vonstatten zu gehen. Hier konnten wir bis jetzt eine Hilfsbereitschaft beobachten, die in manch anderen Bereichen der Freizeitgestaltung ihresgleichen sucht.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei bisherigen Tests ausländischer Parks – mit Ausnahme des Disneyland Paris – feststellen, dass die Themen Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die bislang getesteten Parks (Tivoli Gardens, Thorpe Park sowie Efteling) nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran. (Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview)

Eine Ausnahmestellung in puncto Freizeitparks dürfte der Wiener Wurstelprater genießen, vereint er doch praktisch sowohl den Flair einer Kirmes mit der Atmosphäre eines Freizeitparks. Die Fahrgeschäfte werden hier nicht von einem zentralen Unternehmen geführt, sondern obliegen der Führung einzelner Schausteller beziehungsweise Unternehmen.

Das Riesenrad ist das Wahrzeichen des Wiener Wurstelpraters | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Wie verhält es sich nun in Wiens Adresse Nr. 1, wenn es um Achterbahn, Karussell und Co. geht, hinsichtlich der Nutzbarkeit durch einen blinden Gast? Im Rahmen unserer bei Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe fand ich dies im Oktober dieses Jahres heraus!

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Freizeitparks: Blinde müssen draußen bleiben | Aus: Stuttgarter Nachrichten Online

Der folgende Artikel, in dem ich bzw. meine Artikel und Kommentare teilweise zitiert werden, erschien am 21.09.2016 bei den Stuttgarter Nachrichten. Diese zugängliche Textversion ist ohne Bilder und lästige Werbeanzeigen, welche das flüssige Lesen mit Screenreadern auf der Homepage der Zeitung leider stark beeinträchtigen.

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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.

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Thorpe Park in England als Blinder alleine besuchen? Ein Erfahrungsbericht

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande nicht immer von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit (noch) keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder, ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt ist.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei unseren bisherigen Tests ausländischer Parks feststellen, dass das Thema Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die getesteten Parks nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran.

Als weiterer Park im Ländervergleich testete ich für Parkerlebnis.de den Thorpe Park, der rund 20 Kilometer von London entfernt liegt. Vorabrecherchen ergaben, dass der Park es zwar begrüßen würde, wenn blinde Besucher eine Begleitperson mitbringen würden, sie ließen diese Option jedoch für den Parkbesucher offen und schlossen somit eine Nutzung der Attraktionen ohne Begleitung nicht aus.

Anders, als bei den vorherigen Testszenarien, war ich dieses Mal mit zwei sehbehinderten Freunden im Park unterwegs gewesen. Diese haben zwar noch einen geringen Sehrest, dieser reicht jedoch nicht immer vollständig aus, um sich überall orientieren oder etwaige Beschilderungen lesen zu können. Wir konnten somit unterschiedliche Testszenarien ausprobieren: blind mit Begleitung, blinde Einzelperson ohne Begleitung sowie drei blinde Personen ohne Begleitung. Wie würde der Park mit derartigen Situationen wohl umgehen?

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Freizeit-Land Geiselwind: Bayerns stärkstes Stück Freizeit auch für einen Blinden? Ein Testbericht

Freizeitparks als Blinder, ohne sehende Begleitung, zu nutzen ist – zumindest hier in Deutschland – nach unseren bisherigen Testergebnissen nicht immer von hundertprozentigem Erfolg gekrönt. Häufig machen dem Fahrterlebnis TÜV-Empfehlungen und Bestimmungen örtlicher Baubehörden einen Strich durch die Rechnung.

Wie verhält es sich im Freizeit-Land Geiselwind, dem nach eigenen Angaben „stärkstem Stück Freizeit“ in Bayern? Bei unseren Vorerkundigungen wurde uns hier mitgeteilt, dass der Nutzung der Fahrgeschäfte durch blinde Parkbesucher, auch ohne Begleitung, nichts im Wege stünde. Etwas, das es zu testen galt!

Das Freizeit-Land hatte ich vor rund zwanzig Jahren schon einmal besucht gehabt, hier allerdings in Begleitung meiner Eltern. Da ich mich noch recht gut an diesen Besuch erinnern konnte, war ich sehr gespannt, was sich alles in all den Jahren verändert hat.

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Hansa-Park als Blinder: Mehr erwartet vom Erlebnispark am Meer – ein Erfahrungsbericht

Als Blinder in einem Freizeitpark, dann auch noch alleine? Vielen Sehenden erscheint dieses Vorhaben als schier unmöglich. Doch es ist durchaus möglich, wie in den bisherigen Tests aufgezeigt werden konnte. Für die gemeinsam mit Parkerlebnis.de ins Leben gerufene Testreihe, ob und inwieweit blinde Menschen Freizeitparks in Deutschland uneingeschränkt nutzen können, testete ich an einem Dienstag Anfang August den Hansa-Park.

Bei unserer Vorabrecherche im vergangenen Jahr erhielten wir vom Besucherservice des Parks bzgl. der Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch blinde Gäste folgende Aussage (Mail vom Juni 2014): „Wir freuen uns sehr, dass Sie einen eventuellen Besuch im HANSA-PARK anstreben. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mindestens eine Begleitperson. Diese ist insbesondere für die Benutzung unserer Fahrgeschäfte richtig. Außerdem gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass bei unseren Fahrattraktionen jeweils eine Begleitperson pro ‚Gast mit Handicap‘ erforderlich ist. Je nachdem wie groß Ihre Gruppe sein wird und wie viele Personen Ihrer Gruppe gerne fahren möchten, wäre es überlegenswert gegebenenfalls sogar mehr als
eine Begleitperson mitzunehmen.“

Wir nahmen diese Auskunft als Grundlage für den von mir durchgeführten Test, denn man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass die direkte Aussage eines Mitarbeiters auch inhaltlich korrekt ist. Jedoch hätte eine zusätzliche Internetrecherche bereits Klarheit darüber verschafft, dass es neben der vom Hansa-Park erwähnten bloßen Begleitung doch noch weitere Einschränkungen für blinde Besucher gibt. Der Park kannte unsere bisherigen Testergebnisse und wir hatten vorab, jedoch ohne Nennung eines bestimmten Termins, einen Test des Hansa-Parks auch angekündigt. Hier erhielten wir jedoch keinerlei neuen Vorabinformationen über die Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch gehandikapte Menschen.

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„Zeit gemeinsam erleben“? Aber nicht als Blinder im Europa-Park! – Ein Testbericht

Kann bzw. darf man als blinder Besucher einen Freizeitpark uneingeschränkt nutzen? Dieser Frage versuchte ich gemeinsam mit Parkerlebnis.de bereits im vergangenen Jahr nachzugehen und konnte im Rahmen meiner Recherche bereits sehr erfolgreich den Allgäu Skyline Park testen. Hier war es mir möglich, alle Attraktionen uneingeschränkt zu nutzen. Dass es jedoch auch anders geht, zeigt ein Test zweier blinder bzw. sehbehinderter Achterbahnfans, welche vor einigen Wochen den Europa-Park in Rust testeten – oder sollte man lieber sagen: zu testen versuchten?

Ein herzliches Dankeschön an die beiden, deren Namen wir hier vorerst auf deren Wunsch nicht nennen möchten, für ihren Einsatz und ihren ausführlichen Bericht.

Bereits zu Beginn unserer Recherchen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass der Europapark blinden Besuchern einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinen Fahrattraktionen gestattet – hierzu aber im unserem Schlusswort mehr!