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Gedanken-Gänge XXXVII – Gehandikapt, besonders und anders? Gedanken zum Wörtchen „Behindert“

Heute, am Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.), nutze ich die Gelegenheit, einmal ein wenig über den Begriff „Behindert“ zu sprechen. Denn gerade in jüngster Zeit musste ich in Gesprächen immer wieder feststellen, wie negativ besetzt dieses Wort immer noch ist – oder sollte ich sagen: immer wieder?

Behinderung ist für viele ein Schimpfwort („Ey man, biste behindert?!“), obwohl sich mit diesem Wort eigentlich genau das punktgenau wiedergeben lässt, worauf es ankommt. Nämlich dass die Person eben nicht „krank“ ist, auch wenn Behinderung gerne mal mit Krankheit gleichgesetzt wird.

Viele empfinden sich selbst nicht als behindert oder ihre Behinderung nicht als solche. Auch ich habe in all den Jahren meiner Bloggertätigkeit viel über „Behinderung“ geschrieben und anfänglich auch versucht, dieses Wort zu umschreiben bzw. zu vermeiden und durch andere, scheinbar positivere Wörter (wie „Handikap“), zu ersetzen. Doch warum eigentlich?

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Gedanken-Gänge XXXIII – Dienstleister mit Handikap oder: Inklusion ist, wenn wir unsere Behinderung nicht ewig thematisieren und uns wegen ihr verteidigen müssen

Fast zehn Jahre arbeite ich nun bereits als mobiler DJ. Ich war auf zahlreichen Veranstaltungen und Feiern unterwegs, ob in Hamburg oder sonstwo in Norddeutschland, Berlin oder sogar Köln. Und seit zehn Jahren muss ich mich mit der Frage auseinandersetzen, wann, ob und wie ich meine Blindheit mit ins Spiel bringe?

Ich erinnere mich noch gut an eine Hochzeitsmesse 2011 in Wolfsburg. Der Veranstalter diskutierte mit mir, dankenswerter Weise auf sehr sachlicher Ebene, ob ich meine Blindheit „ankündigen“ oder nicht sogar als Marketing instrument gebrauchen sollte. Seit jeher lehne ich diese Art der Offensivbekanntmachung ab. Ich bin DJ aus Überzeugung, mache Musik und da spielt es keine Rolle, ob ich nun blind bin oder nicht.

Da man jedoch nicht vollends am Markt vorbeiarbeiten kann, fügte ich nach und nach kleine Hinweise auf meiner DJ-Website hinzu, anhand Interessierte durchaus in der Lage sein sollten, meine Blindheit herauszulesen. Ob nun bei meinem Slogan: „Blindes Vertrauen in die Musik“ oder meinen FAQs, wer sich wirklich informieren und mit dem Menschen auseinandersetzen möchte, den er da bucht, kann durchaus nicht behaupten, er oder sie hätte nichts davon gewusst.

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Gedanken-Gänge XXXII – Zwischen Schockstarre und Flucht oder: Was passieren kann, wenn du als Blinder auf Sehende triffst

Angeregt durch diesen kleinen Blogbeitrag von Markus Böttner entstand dieser Text.

Es ist immer wieder faszinierend und erstaunlich: Kommst du als Blinder des Weges und platzt förmlich in eine Unterhaltung anderer Passanten hinein, weil du ihren Weg kreuzt (und sie dabei noch nicht einmal mit dem Stock berührst) , neben ihnen an der Bushaltestelle stehen bleibst oder dich zu ihnen ins Zugabteil setzt, verebben alle Gespräche – sofort!

Erstaunlich, weil man es doch eigentlich im öffentlichen Raum gewohnt sein sollte, dass andere Menschen sich zu einem setzen, an einem vorbeilaufen und/oder stehenbleiben. Faszinierend, da scheinbar die pure Anwesenheit eines Menschen mit Behinderung es schafft, die angeregteste Konversation im Keime zu ersticken. Nur warum?

Ursachenforschung zu betreiben ist schwierig, denn wohl die wenigsten Passanten würden uns frei heraus sagen, was sie an unserer Anwesenheit so irritiert oder gestört hat.

Es mag die allseits bekannte Mixtur aus Überraschung (nicht damit gerechnet), Spannung, Interesse bzw. Neugier (was passiert jetzt? Was macht er? Schafft er das?), Faszination (Toll, wie er das macht), Unsicherheit und Angst (Was soll ich tun? Soll ich überhaupt etwas tun?) sein, die die Sehenden vieler Orts in eine Art Schockstarre versetzen. Stößt man sie mit der Nase drauf („Sie dürfen sich gerne weiter unterhalten!“), kommt die Konversation nur sehr stockend wieder in die Gänge, der rote Faden scheint verloren.

Und noch schlimmer. Gerne verlässt man auch die Sitzreihe und setzt sich woanders hin, geht an der Haltestelle einige Schritte weiter etc. Für deine Anwesenheit wirst du, böse gesagt, somit auch noch bestraft; bei einem anderen, ohne Behinderung, hätten sie dies sicherlich nicht getan, es sei denn, er hätte sich vielleicht Tage lang nicht gewaschen oder würde, aus anderen Gründen, gegen das Welt- und Menschenbild des Anderen verstoßen. Aber auch hier wäre es wieder nur das typisch oberflächliche Urteilen und in die Schublade stecken.

In solchen Situationen der Irritation merke ich als Blinder immer wieder, wie groß die Berührungsangst heutzutage immer noch zu sein scheint. Da wird geglotzt, was das Zeug hält, ob nun aus Gründen der Überraschung oder Neugier, Verwunderung oder Bewunderung. Alltäglich sind wir im Straßenbild, im Zug, im kleinen Restaurant oder, wie im oben verlinkten Beispiel von Markus Böttner, im Freibad anscheinend im Jahr 2019 immer noch nicht – eine erschreckende Bilanz, wie ich finde, die mich meinerseits innerlich ein wenig in genannte Schockstarre versetzt und für Entsetzen sorgt.

Bekommt man doch mal jemanden zu einem Statement bewegt, so hört man die abgedroschenen Sehenden-Floskeln von wegen „ich müsse das doch verstehen“, „keine Erfahrungen im Umgang“, „Hat nicht damit gerechnet“ oder, mein persönliches Highlight: „Wir waren so im Gespräch vertieft und haben uns erschrocken“. Spannend. Der Herr, der sich kurz zuvor lautstark geräuspert hatte, schaffte es nicht, diese drastische Wirkung hervorzurufen, ich, der ich nur meines Weges ging, allein durch meine Blindheit jedoch schon.

Da verstehe ich Böttners sarkastischen Blick auf die Situation sehr gut, wenn er sagt, er könne Zaubern und durch sein Auftauchen die Menschen um sich herum zum Schweigen bringen und in eben so eine Schockstarre versetzen – der Zauber der Behinderung eben, der eigentlich nicht sein müsste.

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Gedanken-Gänge XXVII – Behinderte Studenten essen Negaküsse im Vaterland oder: Über sprachliche Befindlichkeiten und angebliche Diskriminierungen

In letzter Zeit häufen sich Diskussionen und Meldungen z. B. in den sozialen Medien, in denen die sprachliche Diskriminierung diskutiert wurde. Bereits schon seit Jahren ist ein Trend dahingehend zu erkennen, Begriffe und Formulierungen so zu verändern, dass sich durch die reine Verwendung bestimmte Personengruppen weder ausgegrenzt noch diskriminiert fühlen (Beispiel 1: Aus „Studenten“ wurden „Studierende“; Beispiel 2: Aus „Negerkuss“ wurde „Schokokuss“, Beispiel 3: Aus „Zigeunerschnitzel“ wurde „Schnitzel nach Zigeuner Art“).

Jüngst war zu lesen, dass selbst die Frage und somit das unterschwellige Kompliment an einen Imigranten, woher er/sie denn so gut Deutsch könne, bereits als Diskriminierung aufgefasst werden könne, da man so dem Anderen indirekt unterstellen würde, aufgrund seiner Herkunft kaum Sprachkenntnisse zu besitzen – wohl auch „positiver Rassismus“ genannt.

Und ganz zu schweigen von der immer häufiger werdenden Duzerei, von der sich viele Menschen ebenfalls persönlich angegriffen fühlen.

Krampfhaft versuchen wir, es allen sprachlich Recht zu machen. Nur stellt sich mir hier die Frage, ob wir uns mit dieser typisch Deutschen Übervorsicht nicht unsere eigene Grube schaufeln, in die wir immer und immer wieder zu fallen drohen, weil wir zukünftig immer mehr auf der Hut sein müssen, was wir, wann, wo, wie und zu wem sagen?

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Gedanken-Gänge XXI – Von nichts kommt nichts oder: Inklusion muss laut sein!

Sich aufzuregen bringt doch eh nichts! Diesen Satz hört man sehr häufig, gerade, wenn man sich in einer Situation ungerecht behandelt fühlt und seinem Frust, egal wo, einfach mal Luft macht.

Am 27.06. sorgte ein Artikel aus der Gehörlosenzeitung auf Facebook für Diskussionen: Keine Achterbahn für Gehörlose hieß es dort, eine prägnante Aussage, welche – sowohl bei Menschen mit als auch ohne Handikap – für sehr kontroverse Diskussionen sorgte.

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Gedanken-Gänge XX – Ansprechen ist schon schwer, miteinander zu reden noch viel mehr… oder: In Deutschland ist Schweigen Gold

Stellt Euch doch einmal folgende Situationen vor: Ihr wollt Euch in ein Straßencafé setzen und etwas trinken, es gibt mehrere Tische, an denen noch ein oder mehrere Plätze frei sind und auch ein komplett freier Vierertisch – welchen nehmt Ihr? Gleiches Szenario in einer U-Bahn oder einem Zug, viele Zweierreihen mit einem freien Platz und ein freier Vierer – für was entscheidet Ihr Euch? Jemand spricht Euch auf offener Straße an, fragt Euch nach Eurem Tag, versucht einfach, ins Gespräch mit Euch zu kommen – wie reagiert und was antwortet Ihr?

Das wirklich Erschreckende ist, dass ich – ohne, dass ich im Vorwege wirklich weiß, wer diesen Beitrag lesen wird – sagen kann, wie ein Gros der Antworten ausfallen wird: „Ich nehme den freien Tisch bzw. den freien Vierersitz“ bzw. „Ich reagiere ggf. gar nicht und gehe weiter oder, ich sage demjenigen, dass es ihn nichts angeht, was ich mache, woher ich komme etc.“ – habe ich Recht? Wenn ja, warum nur?

Ich habe auf meinen zahlreichen Städtetouren, als auch hier in Hamburg, viele Menschen beobachtet und beobachte mich auch oftmals selbst. Was ich feststelle, erschreckt mich zutiefst und macht mich doch sehr nachdenklich: Ist unser persönlicher Dunstkreis in Deutschland so eng gesteckt, dass wir nichts und niemanden Fremdes eintreten lassen? Haben wir es verlernt, aufeinander zuzugehen, uns ungezwungen mit uns fremden Personen zu unterhalten? Warum fühlen wir uns gleich persönlich angegriffen, wenn wir geduzt werden? Warum wahren wir dermaßen die Form und brechen nicht einmal aus?

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Gedanken-Gänge XIX – Lebensgefährten sind keine Lebens-Assistenten

Eine Partnerschaft (oder einfach Beziehung) sollte doch für beide Seiten erfüllend sein. Beide Partner sollten, so sie es aufgrund persönlicher und/oder sexueller Vorlieben nicht anders entschieden haben, gleichberechtigt und gleichwertig diese Partnerschaft ausleben können. Dies gilt selbstverständlich sowohl für Menschen mit als auch ohne Handikap.

Warum schreibe ich dies? Ich habe im Kontakt mit Sehenden oftmals nämlich den Eindruck, dass eine Teils verquere Ansicht herrscht, wenn es um eine Partnerschaft zwischen einer blinden (oder allgemein gehandikapten Person) und einem Menschen ohne Handikap geht. Denn sehr häufig wird der sehende Partner mehr als Assistenz gesehen, anstatt als Teil einer Liebesbeziehung.