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Als Blinder auf der Düsseldorfer Rheinkirmes 2019 – Der Testbericht

Sommerzeit ist vielerorts gleichzeitig auch Kirmeszeit. Gerade im Juli und August finden deutschlandweit viele kleine und große Volks- sowie Schützenfeste statt. Eines der Kirmes-Highlights dürfte auch dieses Jahr wieder unumstritten die Rheinkirmes in Düsseldorf sein, die gerne auch als „Größte Kirmes am Rhein“ bezeichnet wird.

Bereits 2017 konnte ich die Rheinkirmes für Parkerlebnis.de bei einem elf Fahrgeschäfte umfassenden Besuch ausführlich testen; rund zwei Jahre später stand nun ein Folgetest auf dem Programm. Gleich am ersten Kirmes-Wochenende stattete ich der „Größten Kirmes am Rhein“ einen erneuten Besuch ab – diesmal begleitet von Alexander Louis, einem Kollegen bei Parkerlebnis.de, der das ganze Geschehen inkognito im Hintergrund beobachten wollte.

Rheinkirmes 2019 von oben | Bild Copyright Alexander Louis, Parkerlebnis.de

Wir hatten uns vorweg darauf verständigt, dass er – soweit es eben ging – sich aus dem Geschehen heraushalten und nicht eingreifen sollte, selbst wenn ich in einer Situation vielleicht Hilfe benötige. Denn nur so kann ein solcher Testbesuch all seine positiven als auch negativen Facetten aufzeigen. Eines sei zudem auch gleich vorab verraten: Auch wenn alle Testfahrten zustande kamen, verließen wir den Festplatz am Ende mit gemischten Gefühlen.

Der Schwerpunkt bei dem ausführlichen Kirmestest lag in diesem Jahr nicht nur auf den rasantesten und adrenalingeladensten Attraktionen. Ich habe mich diesmal nämlich bemüht, sowohl familiengerechte als auch schnellere Karussells mit in meinen Test einzubeziehen.

Der Break Dancer des Schaustellers Bruch auf der Rheinkirmes 2019 | Bild Copyright Alexander Louis, Parkerlebnis.de

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Als Blinder auf großer Fahrt: Sind Kreuzfahrtschiffe ohne sehende Begleitperson überhaupt nutzbar?

Seit einigen Jahren erfreuen sich Kreuzfahrten auf Flüssen und Weltmeeren sehr großer Beliebtheit. Begehrte Reiserouten und Kreuzfahrtziele sind bereits Monate vor dem eigentlichen Reisetermin ausgebucht – Schnellsein lautet bei der Buchung also die Devise.

Neben der Frage, welche Route man gerne auf seiner Kreuzfahrt entlangreisen und welche möglichen Städte man besuchen möchte, stellt sich vor allem Menschen mit einer Behinderung die sehr berechtigte Frage, ob eine Kreuzfahrt unter den jeweils gegebenen Umständen das „richtige“ Reiseangebot für sie ist?

Zwar gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen, neben der einfachen Möglichkeit des Reisens mit einer Begleitung (z. B. Freund oder Partner), auch die Option, sich einer speziellen Reisegruppe anzuschließen, denn hier kann im Bedarfsfall für eine Begleitperson gesorgt werden, doch sicherlich ist das Reisen in Gruppen nicht jedermanns Geschmack bzw. mögen es auch einige auch eher individueller. Sich beim alleine Reisen ohne sehende Begleitung in Städten oder im gebuchten Hotel durchzufragen, um ans gewünschte Ziel zu kommen, stellt in der Regel keinerlei Probleme dar. Doch wie verhält es sich, wenn man als blinder Reisender eine Kreuzfahrt buchen und antreten möchte, jedoch ohne einen Sehenden unterwegs ist? Gibt es Seitens der Veranstalter bzw. der Reedereien Einschränkungen bei der Nutzbarkeit ihrer Kreuzfahrtschiffe für einen blinden Gast? Oder wird man auch als Blinder – wie der sehende Passagier auch – mit offenen Armen empfangen und kann seinen Aufenthalt an Bord uneingeschränkt genießen?

Um dieser Frage nachzugehen, startete ich im vergangenen Jahr eine kleine Recherche bei den bekanntesten Reedereien und Kreuzfahrtanbietern, welche Kreuzfahrten im In- und Ausland anbieten, ob es blinden Passagieren, auch ohne einer sehenden Begleitung, möglich und erlaubt sei, an einer Kreuzfahrt auf eines ihrer Schiffe teilzunehmen. Insgesamt wurden vierzehn Anbieter und Reedereien angeschrieben, die Antworten fallen teils sehr unterschiedlich aus – wie die folgende Auswertung zeigt.

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Blind auf dem Hamburger Frühlingsdom 2019 – Ein Testbericht

Frühlingszeit. Das bedeutet für viele auch der Startschuss zur Freizeitpark- und Kirmessaison – so auch seit vielen Jahren in Hamburg, wo von Ende März bis Ende April der Frühlingsdom seine Pforten öffnet und ein attraktives Programm für junge und junggebliebene Kirmesbesucher bietet.

Dass man es als blinder Karussell- und Achterbahnfan, was die Hilfsbereitschaft und Nutzbarkeit (vor allem auch ohne anwesende, sehende Begleitung) auf Deutschen Kirmesplätzen scheinbar einfacher hat, die Angebote ohne Einschränkungen zu nutzen, konnte ich für meine für Parkerlebnis durchgeführten Testbesuche regelmäßig unter Beweis stellen. Der Frühlingsdom 2019 war, mehr noch als frühere Domveranstaltungen, auf Familien als Zielgruppe ausgerichtet – dies bedeutete weniger Überkopf- und adrenalingeladene Fahrgeschäfte und Achterbahnen als zuvor. Zudem feierte die „Geisterfabrik“, eine interaktive Geisterbahn, ihre lang angekündigte Premiere. Ein Grund, bei einem sehr ausführlichen Domtest, die Nutzbarkeit von Attraktionen verschiedenster Art wieder einmal unter die Lupe zu nehmen.

Getestet wurde an insgesamt zwei Tagen; ich war, wie auch schon bei unseren früheren Testbesuchen, zumeist ohne sehende Begleitung auf dem Gelände unterwegs.

Ich sitze in einer Gondel des Dom Dancers (Bild Copyright Parkerlebnis.de)

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Als Blinder im HSV-Stadion – ein kleiner Erfahrungsbericht

Sich Blind ins Getummel zu stürzen ist, egal ob auf Weihnachtsmarkt, Kirmes, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen, manchmal eine wahre Herausforderung. Selbst Sehenden ist das Gewusel und das Gedränge oftmals schon zu viel des Guten.

Besonders mag dies auch für Fußballstadien gelten, denn zichtausende Besucher tummeln sich an einem Spieltag auf den diversen Rängen und Tribünen.

Nichts desto trotz wollte ich wissen, ob ein Stadionbesuch als blinder Besucher (ohne sehende Begleitung) machbar ist: Inwieweit wird einem blinden Gast Seitens des Ordnungs- und Securitypersonals geholfen? Wie hilfsbereit sind andere Fußballfans? Wie gestaltet sich die Anreise zum Stadion? Diesen Fragen sind wir, Björn Peters (selber blind) und ich, am vergangenen Sonntag – beim Spiel HSV gegen Hannover 96 – auf dem Grund gegangen!

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Blind auf dem Cannstatter Wasen: Ein Testbericht

Bild Copyright Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich blind ins Kirmes-Getümmel zu stürzen und dem Wunsch nach dem Adrenalinkick auf dem Volksfest freien Lauf zu lassen, ist – Anders, als in so manch Deutschem Freizeitpark – ohne Weiteres möglich. Das zeigten meine bisherigen Tests. Wo blinden Besuchern in Freizeitparks eine Mitfahrt teils nur mit sehender Begleitung gestattet wird, können Kirmes-Besucher ohne Augenlicht auch ohne einen sehenden Begleiter Fahrgeschäfte nutzen. Bisher konnte ich erfolgreich den Hamburger Dom, das Münchner Oktoberfest sowie die Annakirmes in Düren testen.

Natürlich wiederholen sich viele Fahrgeschäfte auf den einzelnen Plätzen, aber jeder Betreiber könnte unterschiedlich mit der Thematik Blindheit und dem Fahrtwunsch umgehen. Darum führte mich im Oktober letzten Jahres mein Weg zum Cannstatter Volksfest (auch Wasen genannt), welches vom 23. September bis zum 9. Oktober im Stuttgarter Bezirk Bad Cannstatt stattfand.

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Gedanken-Gänge XVI: Ist Hören wirklich Lesen? oder: Vom eigenen Film im Kopf

Was bedeutet es zu lesen? Ist lesen, wenn wir Hörbücher hören? Ist lesen außerdem, wenn uns jemand vor-liest? Oder müssen wir selber aktiv lesen, um wirklich zu lesen? Denn viele behaupten, sie würden Bücher lesen, dabei hören sie die gewünschten Bücher ’nur‘ – lesen sie sie wirklich aktiv?

Auf Wikipedia wird das Lesen als visuelles oder auch taktiles Umsetzen von Schriftzeichen in Lautsprache definiert. Wir lesen Buchstaben, Silben, Wörter und interpretieren aus dem Gelesenen den Inhalt.

Diese Definition setzt jedoch im engeren Sinn auch die Aktivität des Lesens voraus, d. h. dass wir die Buchstaben selber quasi entschlüsseln, um daraus einen Sinn zu erkennen.

Was bedeutet es also, Hörbücher zu hören, anstatt selber (z. B. mit den Fingern Blindenschrift) zu lesen? Ist Hörbuch hören nicht eher vergleichbar mit der Rezeption eines Hörspiels oder eines Films? Denn nicht mehr wir interpretieren Text, sondern der Sprecher. Er verleiht den Figuren eine Stimme. Er entscheidet, wie traurig, erfreut oder ängstlich sie sich anhören. Ist er gut, erschafft er durch sein Vorlesen ein Bild im Kopf des Hörers; ist er es nicht, liest er monoton, mit wenig Ausdruckskraft, wird dies umso schwieriger.

Hörbücher sind zwar angenehm, vor allem für unterwegs, aber auf Dauer – zumindest für mich – keine Alternative zum selber lesen. Ich möchte selber für mich im Kopf entscheiden, wie das Gelesene zu interpretieren ist, wie sich Stimmen und beschriebene Orte anhören könnten und was die Romanfiguren fühlen. Ich brauche den eigenen Film im Kopf und nicht den, den der Sprecher quasi als Regisseur des Hörbuchs mir vorgibt. Denn dann kann ich auch aufs Lesen verzichten und mich im Kino einem spannenden Film widmen. Denn ich entscheide beim Lesen über die Erzählgeschwindigkeit. Ich kann beliebige Stellen beliebig oft lesen und, das ist eigentlich der wichtigste Punkt, nur ich entscheide über die Länge des eigenen Films im Kopf – nicht der Regisseur des Hörbuchs, der aus ökonomischen Gründen die Lesung kürzt.

Doch gerade aus wirtschaftlicher Sicht spräche genügend dafür, auf das Lesen von Blindenschrift zu verzichten und zum Hörbuch zu greifen. Das Angebot an Blindenschriftbüchern ist gering. Einer Schätzung nach, werden lediglich 5% aller im deutschsprachigen Raum erscheinenden Bücher als Punktschriftbuch umgesetzt, was die Auswahl um Längen einschränkt und die Auswahl an Hörbüchern nur um so größer erscheinen lässt. Zudem sind Bücher in Blindenschrift sehr teuer und man erhält nicht einmal mehr ein „richtiges“ Buch für sein Geld. Denn Ausdrucke aus einem Blindenschriftdrucker, einfach in Ringordnern abgeheftet, sind noch lange kein Buch!

Und was ist mit eBooks oder der Möglichkeit, Bücher selber einzuscannen und am PC über eine Braillezeile oder Sprachausgabe zu lesen? Komischerweise hat noch niemand einen eBook-Reader für Blinde entwickelt. Vorlese-Programme und -Apps werden einem zu Genüge hinterher geworfen. Doch was ist mit den aktiven Braille-Lesern? Sie bleiben auf der Strecke oder müssen auf sehr teure, mobile Braillezeilen zurückgreifen, deren Funktionsumfang denen eines eBook-Readers bei weitem übersteigt.

Daher kann ich den Hörbuch-Boom, vor allem unter den Blinden, durchaus nachvollziehen, teile ihn jedoch in keinster Weise. Dann doch lieber mobile Braillezeile und das Buch, das ich ausgewählt habe und nicht das, welches ein Hörbuchverlag oder eine Blindenschriftdruckerei vorgibt.

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Blind im Hamburg Dungeon: Grusel, Grauen und viel Humor – Ein Testbericht

Blind Freizeitparks zu nutzen und zu erleben ist, das haben wir in unseren vergangenen Tests bereits erläutert, nicht immer von Erfolg gekrönt. Sicherheitsbestimmungen und TÜV-Vorgaben schieben der uneingeschränkten Nutzung oftmals einen Riegel vor.

Doch wie verhält es sich bei Indoor-Aktivitäten und Attraktionen: Können interaktive Ausstellungen, Museen und sonstige Attraktionen von Blinden, ohne einen sehenden Begleiter genutzt werden?

Den Auftakt dieser Indoor-Testreihe, abseits der sonst üblichen Park- und Kirmeswege, machte im Oktober vergangenen Jahres das „Hamburg Dungeon“.

Im Jahr 2000 gegründet, bietet das „Dungeon“, welches übrigens zur Merlin Gruppe gehört (wie z. B. der von uns bereits getestete Heidepark auch), seinen Besuchern auf rund 3000 QM schaurig-schöne Begebenheiten aus der Hamburger Geschichte. Zwischen Pest und Piratenschlachten, Hexenverbrennungen und sonstigen Ereignissen, nehmen die Besucher an einer interaktiven Tour teil und werden dabei nicht nur von Schauspielern begleitet, sie nehmen aktiv am Geschehen der Tour teil. Wer hier jedoch punktgenaue, historisch aufbereitete Fakten erwartet, der sollte lieber ein herkömmliches Museum oder seinen Geschichtslehrer konsultieren, denn der Spaß- und Gruselfaktor stehen hier ganz klar im Vordergrund. Wenn man dies bei seinem Besuch im Hinterkopf behält und sich darauf einlässt, kann man 90 Minuten eine Menge Spaß haben.

Da wir bei unserem Heidepark-Test feststellen mussten, dass es blinden Besuchern bei den meisten Attraktionen nicht möglich ist, diese ohne sehende Begleitung zu nutzen, waren wir sehr gespannt, wie eine zur Merlin-Gruppe gehörende Indoor-Attraktion mit dieser Thematik umgehen würde.

Kleine Randbemerkung: Da wir natürlich interessierten Hamburg-Besuchern die Spannung nicht wegnehmen möchten, werden wir im folgenden Testbericht so wenig wie möglich auf inhaltliche Dinge der Führung eingehen – selber hingehen und erleben, lautet also die Devise. 😉