Kategorien
Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind auf dem Cannstatter Wasen: Ein Testbericht

Bild Copyright Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich blind ins Kirmes-Getümmel zu stürzen und dem Wunsch nach dem Adrenalinkick auf dem Volksfest freien Lauf zu lassen, ist – Anders, als in so manch Deutschem Freizeitpark – ohne Weiteres möglich. Das zeigten meine bisherigen Tests. Wo blinden Besuchern in Freizeitparks eine Mitfahrt teils nur mit sehender Begleitung gestattet wird, können Kirmes-Besucher ohne Augenlicht auch ohne einen sehenden Begleiter Fahrgeschäfte nutzen. Bisher konnte ich erfolgreich den Hamburger Dom, das Münchner Oktoberfest sowie die Annakirmes in Düren testen.

Natürlich wiederholen sich viele Fahrgeschäfte auf den einzelnen Plätzen, aber jeder Betreiber könnte unterschiedlich mit der Thematik Blindheit und dem Fahrtwunsch umgehen. Darum führte mich im Oktober letzten Jahres mein Weg zum Cannstatter Volksfest (auch Wasen genannt), welches vom 23. September bis zum 9. Oktober im Stuttgarter Bezirk Bad Cannstatt stattfand.

Kategorien
Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind im Heide Park Soltau oder: Testergebnis unentschieden!

Sommerzeit ist Freizeitpark-Zeit. Wenn die Ferien beginnen, herrscht in sämtlichen Parks Hochsaison, vor allem dann, wenn es actionreiche und adrenalingeladene Fahrgeschäfte zu fahren gibt.

Für die mit Parkerlebnis.de gestartete Testreihe, ob und inwieweit es einem blinden Parkbesucher möglich ist, vor allem ohne sehende Begleitung, Freizeitparks zu nutzen, testete ich an einem Freitag Ende Juni den Heide Park Soltau.

Für Parkerlebnis waren dieses mal zwei Studenten der Hochschule Hamburg-Wandsbek mit von der Partie, die mich inkognito begleiteten.

Auch für diesen Test informierte ich mich vorab beim Park, was die Sicherheitsregelungen bezüglich blinder Besucher anbelangt. So ist auf der Website folgendes zu lesen: „Du kannst fast alle unsere Attraktionen in
Anspruch nehmen mit einer mitfahrenden Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss und im Falle einer Evakuierung Dir Anweisungen
weiterleiten und erteilen kann. Jedoch ist der normale Fahrbetrieb
sicherheitstechnisch nicht möglich an der Mountain-Rafting. An der Bobbahn behalten wir uns Deine Mitfahrt vor und entscheiden dies im Einzelfall anhand der am Tage aufgetretenen Störungen.“

Dies bedeutete für unseren Test, dass wir, wie auch schon im Fall Movie Park, die Regeln brechen würden. Denn wie eingangs erwähnt, geht es hier um die alleinige Nutzung ohne sehende (Dauer-)Begleitung und inwieweit der Park hierauf reagieren und unterstützend tätig werden würde.