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Musikvielfalt im Formatradio: Das Beispiel „Grenzwellen“ – Im Gespräch mit Radio-Redakteur und Moderator Ecki Stieg

Keine Frage – die musikalische Sozialisation findet größtenteils im eigenen Elternhaus, im ersten Freundeskreis oder auch durch Medien wie das Radio statt. Ein Großteil meines Musikgeschmacks verdanke ich dem Radio, vornehmlich dem privatkommerziellen Sender FFN (früher Radio FFN), welcher bis Ende der 1990er Jahre im Abendprogramm genrespezifische Spartensendungen anbot, unter ihnen die „Grenzwellen“. Abseits des Mainstreams bot diese Sendung eine Auswahl an unterschiedlichster, elektronisch orientierter Musik und dürfte somit in der niedersächsischen Radiolandschaft der 90er Jahre ungelogen zu einem Radiophänomen zählen.

Mit der Umformatierung und Neuausrichtung des Senders wurden 1997 sämtliche Spezial- und Spartensendungen aus dem Programm gestrichen und FFN verkam somit, wie die meisten der privaten Sendeanstalten in Deutschland, zum Dudelfunk.

Im Rahmen einer Hausarbeit, welche sich mit der Musikvielfalt im privatkommerziellen Rundfunk auseinandersetzte, hatte ich 2007 die Möglichkeit, den Mann hinter den Grenzwellen, Ecki Stieg, für ein ausführhliches Interview zu gewinnen.

Das komplette Interview könnt Ihr hier im Folgenden nachlesen. Ich habe es noch einmal überarbietet und durch viele, weiterführende Links ergänzt. Seit 2014 erleben die Grenzwellen eine Neuauflage, die Sendung ist seit April ’14 immer Mittwochs bei Radio Hannover zu hören. Grund genug, rund 13 Jahre nach dem ursprünglichen Interview mit Ecki Stieg erneut über die Themen Radio, Musikvielfalt, Streaming und natürlich auch seiner Rückkehr zum Radio und der Neuauflage der Grenzwellen zu sprechen.

Ein herzliches Dankeschön an dich, lieber Ecki, für dieses sehr persönliche, ausführliche Interview – sowohl 2007 als auch jetzt 2020.

Hinweis: Ursprüngliches Interview geführt Januar 2007; Ergänzung März 2020.

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Gedanken-Gänge XXIV – Die Bilder einer Stadt sind zukünftig gesichterlos: Ein paar Gedanken eines blinden Foto- und Videobloggers zur neuen Datenschutzverordnung

Ab dem 25.05. tritt sie endlich in Kraft, die von vielen herbeigesehnte Datenschutzverordnung (DSGVO). In Ihr wird geregelt, inwieweit, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen „Daten“, insbesondere persönliche Daten, verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen – einfach heruntergebrochen.

Für viele, vor allem Datenschutzkritiker, ein Grund des Aufatmens, für viele Künstler, Hobbyfotografen und Webseitenbetreiber ein Graus, für Abmahnanwälte Benzin im bereits brennenden Feuer.

Über die umfangreichen Änderungen unseres „Schutzes“ der privaten Daten und unserer Privatsphäre wurden in zahlreichen Vorabartikeln und Blogbeiträgen ausführlichst berichtet, wer sich etwas einlesen möchte, dem seien dieser Blogbeitrag, als auch diese rechtliche Herleitung sowie den Ausführungen auf der Webseite des Rechtsanwalts David Seiler empfohlen.

Mit einer Verlinkung eines anderen Artikels auf Facebook und einer Kommentierung des Artikels, machte ich meinem Frust über diese grandiose Verordnung Luft. Dabei stellte ich fest, dass es durchaus Befürworter selbiger Verordnung und der bald greifenden Regelungen zu geben scheint. Menschen, die nicht mehr so einfach im Internet erscheinen und zu sehen sein wollen, wird stattgegeben. Denn wer filmt oder fotografiert und im Bildmotiv andere Menschen (z. B. Passanten) abbildet, muss zukünftig – so er das Bild online veröffentlichen möchte – nicht nur um „Erlaubnis“ zur Veröffentlichung fragen, sondern sich diese schriftlich bestätigen lassen. Ein Hochzeitsfoto mit den 150 Gästen als Hintergrund, Konzertfotografie oder Aufnahmen einer Sportveranstaltung (und sei es nur des Dorffußballvereins) dürften zukünftig zu einem wahren Organisationsakt werden. Jeder, der sein Bild ungefragt im Netz aufstöbert, soll ab dem 25.05. wohl in der Lage sein, diese Aufnahme zu monieren. Abmahnkanzleien dürften sich bereits jetzt die Finger lecken.