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Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Gedanken-Gänge X – Bei (Sicherheits-)Risiken und Nebenwirkungen… oder: Brauchen wir wirklich mehr „Barrierefreiheit“?

In einer Diskussion mit russischen Blinden wurde ich vor kurzem gefragt, was eigentlich Barrierefreiheit bedeutet. Wann ist ein Ort, ein Platz, ein Dokument barrierefrei?

In Deutscher Manier stürzte ich mich sogleich auf die vorherrschenden Definitionen und Regelungen und erklärte, dass ein Ort dann barrierefrei ist, wenn es Menschen mit unterschiedlichen Belangen (z. B. Handikaps) möglich ist, diesen aufzusuchen. Wenn es z. B. einen Fahrstuhl gibt, in dem sogar die Tasten noch mit Großdruck oder Blindenschrift versehen sind, wenn es an einem Bahnsteig z. B. ein Leitsystem gibt, welches mit dem Blindenstock erfasst werden kann, oder, im Falle von Dokumenten und Inhalten, wenn sie ebenfalls so aufbereitet wurden, dass sie für verschiedenste Personengruppen uneingeschränkt nutzbar sind.

Man widersprach mir mit Nachdruck und fragte, warum ich Barrierefreiheit so ausschließlich an den örtlichen Gegebenheiten festmachen würde? Nach ihrer Auffassung sei ein Platz, ein Ort oder was auch immer dann barrierefrei, wenn jemand mit Einschränkung es nutzt und es ist dabei egal, wie er es nutzt. Wenn ein Rollifahrer trotz Bürgersteige und der Blinde ohne akustischem Ampelsignal die Straße überquert und beide somit an ihr Ziel gelangen, wenn jemand mit Hilfe ein Dokument vorgelesen bekommt und/oder ausfüllt, wenn sich ein Blinder in einem Restaurant die Speisekarte vorlesen lässt, weil’s keine Karte in Blindenschrift gibt, sind doch all diese Dinge im Grunde barrierefrei. Die Ziele wurden doch erreicht, sonst wäre es nicht barrierefrei!