Wer als Blinder ohne sehende Begleitung einen Freizeitpark besuchen möchte, stößt vielerorts auf Hürden oder gar Verbote. Bei unseren bisherigen Freizeitpark-Tests konnten wir jedoch aufzeigen, dass in einigen der hiesigen Freizeitparks eine Nutzung der Attraktionen als blinder Parkbesucher auch ohne sehende Begleitung entweder grundsätzlich erlaubt oder zumindest möglich ist.
Nach einem erfolgreichen Test in einem anderen bayerischen Freizeitpark, dem Skyline Park im Allgäu, besuchte ich gemeinsam mit zwei weiteren Redakteuren von Parkerlebnis.de, die mich quasi als stille Beobachter verfolgten, den Bayern Park. Hier ergab eine Vorabrecherche, dass es blinden Parkbesuchern auch ohne sehende Begleitung möglich sei, die angebotenen Fahrattraktionen (mit Ausnahme der Sommerrodelbahn) zu nutzen. Leere Versprechungen oder würde der Park sein Wort halten? Das galt es herauszufinden.