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Gedanken-Gänge XXXV – Teilhabe ist kein Kompromiss

Seit inzwischen mehreren jahren wird, auf politischer Ebene, aber auch vor allem in Betroffenenkreisen, in sozialen Medien und Foren heiß darüber diskutiert, ob und inwieweit eine uneingeschränkte und ungeteilte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfolgen kann und muss – einerseits äußerst löblich, zeigt es doch, wie groß das Interesse und Desinteresse, egal von welcher Seite, für dieses Anliegen ist. Andererseits wird genau diese Diskussion ermüdender denn je; warum, dazu hier ein paar Zeilen.

„Eine ausnahmslose Teilhabe kann und wird es nicht geben!“ – so die Hauptaussage, die in vielen Diskussionen, auch und vor allem inzwischen unter Betroffenen, am Ende eines Diskussionstages im Raum stehenbleibt. Versucht man die Argumente für diese Aussage nachzuvollziehen, schlackert man am Ende nur mit den Ohren. Denn selbst behinderte Menschen fangen an, dem nichtbehinderten Betreiber von Freizeitanlagen eine gewisse Handlungsfreiheit zu attestieren, wen er was in welchem Umfang nutzen lässt. Ferner wird im gleichen Atemzug meist angeführt, dass es eine 100 prozentige Teilhabe sowieso nicht geben kann, denn dann müssten wir auch zukünftig blind autofahren können – was doch für ein hinkender Vergleich!

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Gedanken-Gänge XXXIV – „Was ist, wenn etwas passiert?“ oder: Von der Angst, dass irgendwann einmal etwas passieren könnte…

Immer, wenn es um Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung geht, ob nun Konzerte, Schwimmbad, Freizeitpark & co., hört man leider mehr Stimmen, die von Ausschlüssen und Teilnahmeverboten berichten, als umgekehrt. Und immer, wenn daraufhin Diskussionen entfachen, an denen sich nicht nur Betroffene, sondern meist auch nicht Betroffene beteiligen, ist ein Satz schon vorprogrammiert: „… und wenn etwas passiert?“.

Ich weiß nicht, ob das so ein typisch Deutsches Ding ist, die Angst vor dem ominösen „Wenn“ und „Hätte“. Vor allmöglichen Widrigkeiten wollen wir uns schützen – einerseits verständlich, vor allem aus der Sicht eines Betreibers von was auch immer für einer Freizeiteinrichtung.

Doch schießt man sich mit diesem „Wenn“ nicht sogar mehr ins Abseits und macht sich erst recht in gewisserweise „angreifbarer“?

Wo in anderen Ländern gefühlt einfach mal „gemacht“ wird und man nicht ewig die Negativkonsequenz im Hinterkopf hat, findet hirzulande der Ausschluss noch vor der eigentlichen Teilnahme statt: auf dem Papier oder im Internet, in Zugangsbeschränkungen und Nutzungsregeln, in Tüv-Bestimmungen oder anderen, ähnlich gelagerten Dingen. Allen gemein ist das angebliche Wissen über die Fähigkeiten, die ein Besucher mit Behinderung hat – oder eben nicht hat. Ob das ganze nun Hand und Fuß hat und vernünftig belegt und recherchiert wurde, vollkommen egal, denn „wenn etwas passiert“, wir sind vorbereitet!

Aber die Frage nach dem „Wenn“ und „Aber“ begegnet uns ja nicht nur bei solch Freizeitunternehmungen wie dem Schwimmengehen oder einem Festivalbesuch. Bei viel banaleren Dingen dürfen wir uns immer und immer wieder diese eine Frage anhören. Ob bei Reisen, beim Discobesuch, beim nächtlichen Heimkommen, ja selbst bei so Alltagsdingen wie dem Kochen. Als Mensch mit Behinderung muss man sich immer mit dem „Wenn“ der Nichtbehinderten, also dieser unterschwelligen Befürchtung, dass etwas passieren könnte, auseinandersetzen. Viele vergessen dabei, dass jedem zu jeder Zeit etwas passieren kann, egal wann wie und wo.

Die Antwort hierauf kann einfacher nicht sein: Was ist, wenn etwas passiert? Dann passiert es eben! Wir werden es vorab eh nicht wissen, wir können ja nicht hellsehen und das Leben hält eben nicht immer nur positive Ereignisse parat – so nüchtern traurig man dies auch finden mag.

Der Betreiber von Freizeitanlagen will sich, das ist immer die nächste Argumentation, durch dieses „Wenn“ bloß absichern. Aber war da nicht mal was mit Handeln auf eigenes Risiko oder so? Doch dieser Wille nach Risiko wird einem ja förmlich aberkannt – nichts mehr von wegen „no risk, no fun“! Und die schlechte Publicity, böse Medienmeldungen oder gar eine Schadensersatzklage kommen ja für viele als Angstszenario noch obendrauf.

Womit wir auch beim eigentlichen „Problem“ des „Wenns“ wären: Es ist die Angst, die, meist Außenstehende, zu dieser „Wenn“-Frage verleitet. Als Optimist kann ich dazu nur sagen: Wenn ich mir immer vorher die Frage stelle, was wäre, wenn, würde ich viele Dinge doch gar nicht mehr machen – selbst die einfache Straßenüberquerung könnte somit zur größten Gefahr werden; was ist nämlich, wenn einer bei Rot fährt? Was ist, wenn das Flugzeug abstürzt? Einer eine Bombe zündet? Ich des Nachts überfallen werde? Aber nach sowas fragt man nicht! Denn sonst könnten wir uns alle gleich selber begraben.

Und wenn dann doch etwas passiert? Dann sind sogleich die mit dem erhobenen Zeigefinger da („Hab ich’s dir nicht gesagt?!“). Aber meistens passiert ja eben… NICHTS! Und trotzdem, für diese vielleicht 1- 2- 3- von mir aus auch 5% des Restrisikos rennen Aktivisten, Teilhabe- und Inklusionskämpfer gegen Windmühlen an. Denn die wichtigste „Wenn“-Frage traut man sich erst gar nicht zu stellen: Was ist, wenn man uns überhaupt nicht teilhaben lassen will? Aber das ist wieder ein ganz anderes, neues Thema…