Dass man als blinder Karussell- und Achterbahnfan nicht immer und überall uneingeschränkt mitfahren kann, zeigten unsere bisherigen Testergebnisse. Oftmals wird der Mitfahrt eines Blinden, vor allem, wenn er ohne sehende Begleitung unterwegs ist, durch die Sicherheitsvorschriften ein Riegel vorgeschoben. Doch wie verhält es sich bei Kirmesattraktionen? Gibt es Unterschiede bei der Nutzbarkeit durch blinde Menschen ohne Begleitung zwischen einer fest installierten und parkgeführten Fahrattraktion und einem betreibergeführten Kirmesfahrgeschäft? Wir wollten es genauer wissen und somit testete ich für Parkerlebnis.de an zwei Tagen den Hamburger Sommerdom.
Der Dom ist eine Kirmes, welche drei mal im Jahr für vier Wochen auf dem Heiligengeistfeld stattfindet und durch sein vielfältiges Angebot an Buden und Fahrgeschäften Hamburger und Touristen gleichermaßen anzieht. Der Sommerdom fand vom 24. Juli bis zum 23. August statt, die Testbesuche erfolgten an einem Freitag- und Samstag-Nachmittag im August.