Freizeitparks als Blinder, ohne sehende Begleitung, zu nutzen ist – zumindest hier in Deutschland – nach unseren bisherigen Testergebnissen nicht immer von hundertprozentigem Erfolg gekrönt. Häufig machen dem Fahrterlebnis TÜV-Empfehlungen und Bestimmungen örtlicher Baubehörden einen Strich durch die Rechnung.
Wie verhält es sich im Freizeit-Land Geiselwind, dem nach eigenen Angaben „stärkstem Stück Freizeit“ in Bayern? Bei unseren Vorerkundigungen wurde uns hier mitgeteilt, dass der Nutzung der Fahrgeschäfte durch blinde Parkbesucher, auch ohne Begleitung, nichts im Wege stünde. Etwas, das es zu testen galt!
Das Freizeit-Land hatte ich vor rund zwanzig Jahren schon einmal besucht gehabt, hier allerdings in Begleitung meiner Eltern. Da ich mich noch recht gut an diesen Besuch erinnern konnte, war ich sehr gespannt, was sich alles in all den Jahren verändert hat.