Als Blinder in einem Freizeitpark, dann auch noch alleine? Vielen Sehenden erscheint dieses Vorhaben als schier unmöglich. Doch es ist durchaus möglich, wie in den bisherigen Tests aufgezeigt werden konnte. Für die gemeinsam mit Parkerlebnis.de ins Leben gerufene Testreihe, ob und inwieweit blinde Menschen Freizeitparks in Deutschland uneingeschränkt nutzen können, testete ich an einem Dienstag Anfang August den Hansa-Park.
Bei unserer Vorabrecherche im vergangenen Jahr erhielten wir vom Besucherservice des Parks bzgl. der Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch blinde Gäste folgende Aussage (Mail vom Juni 2014): „Wir freuen uns sehr, dass Sie einen eventuellen Besuch im HANSA-PARK anstreben. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mindestens eine Begleitperson. Diese ist insbesondere für die Benutzung unserer Fahrgeschäfte richtig. Außerdem gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass bei unseren Fahrattraktionen jeweils eine Begleitperson pro ‚Gast mit Handicap‘ erforderlich ist. Je nachdem wie groß Ihre Gruppe sein wird und wie viele Personen Ihrer Gruppe gerne fahren möchten, wäre es überlegenswert gegebenenfalls sogar mehr als
eine Begleitperson mitzunehmen.“
Wir nahmen diese Auskunft als Grundlage für den von mir durchgeführten Test, denn man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass die direkte Aussage eines Mitarbeiters auch inhaltlich korrekt ist. Jedoch hätte eine zusätzliche Internetrecherche bereits Klarheit darüber verschafft, dass es neben der vom Hansa-Park erwähnten bloßen Begleitung doch noch weitere Einschränkungen für blinde Besucher gibt. Der Park kannte unsere bisherigen Testergebnisse und wir hatten vorab, jedoch ohne Nennung eines bestimmten Termins, einen Test des Hansa-Parks auch angekündigt. Hier erhielten wir jedoch keinerlei neuen Vorabinformationen über die Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch gehandikapte Menschen.