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Hansa-Park als Blinder: Mehr erwartet vom Erlebnispark am Meer – ein Erfahrungsbericht

Als Blinder in einem Freizeitpark, dann auch noch alleine? Vielen Sehenden erscheint dieses Vorhaben als schier unmöglich. Doch es ist durchaus möglich, wie in den bisherigen Tests aufgezeigt werden konnte. Für die gemeinsam mit Parkerlebnis.de ins Leben gerufene Testreihe, ob und inwieweit blinde Menschen Freizeitparks in Deutschland uneingeschränkt nutzen können, testete ich an einem Dienstag Anfang August den Hansa-Park.

Bei unserer Vorabrecherche im vergangenen Jahr erhielten wir vom Besucherservice des Parks bzgl. der Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch blinde Gäste folgende Aussage (Mail vom Juni 2014): „Wir freuen uns sehr, dass Sie einen eventuellen Besuch im HANSA-PARK anstreben. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mindestens eine Begleitperson. Diese ist insbesondere für die Benutzung unserer Fahrgeschäfte richtig. Außerdem gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass bei unseren Fahrattraktionen jeweils eine Begleitperson pro ‚Gast mit Handicap‘ erforderlich ist. Je nachdem wie groß Ihre Gruppe sein wird und wie viele Personen Ihrer Gruppe gerne fahren möchten, wäre es überlegenswert gegebenenfalls sogar mehr als
eine Begleitperson mitzunehmen.“

Wir nahmen diese Auskunft als Grundlage für den von mir durchgeführten Test, denn man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass die direkte Aussage eines Mitarbeiters auch inhaltlich korrekt ist. Jedoch hätte eine zusätzliche Internetrecherche bereits Klarheit darüber verschafft, dass es neben der vom Hansa-Park erwähnten bloßen Begleitung doch noch weitere Einschränkungen für blinde Besucher gibt. Der Park kannte unsere bisherigen Testergebnisse und wir hatten vorab, jedoch ohne Nennung eines bestimmten Termins, einen Test des Hansa-Parks auch angekündigt. Hier erhielten wir jedoch keinerlei neuen Vorabinformationen über die Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch gehandikapte Menschen.

Anreise

Der Hansa-Park befindet sich in Sierksdorf, direkt an der Ostseeküste. Vom kleinen Bahnhof Sierksdorf aus sind es nur 20 Minuten Gehweg bis zum Park. Wer nicht gut zu Fuß ist, sollte den Ausgang zum Strand nehmen, hier spart man sich die Treppen. Einen Bustransfer vom Bahnhof zum Park gibt es derzeit nicht. Ob private Busunternehmen von den umliegenden Städten Direktfahrten anbieten, ist mir nicht bekannt.

Einlass, oder: erste Diskussionen

An der Kasse angekommen wurde ich prompt nach einer vorhandenen Begleitung gefragt, die ich für den Aufenthalt im Hansa-Park und der Nutzung der Attraktionen bräuchte. Da ich (natürlich) ohne Begleitung unterwegs war, bat man mich, eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben, in der ich dem Park bestätigte, dass ich ohne Begleitung unterwegs bin, dass ich die Sicherheitsbestimmungen und TÜV-Vorgaben einhalten werde und auf eigenes Risiko handele. Ausgehend von der eingangs zitierten Mail dachte ich, dass mir dieses Schreiben somit auch die Mitfahrt bei den Attraktionen ohne Begleitung ermöglichen würde. Falsch gedacht!

Hätte ich diese Zusatzvereinbarung nicht unterschrieben, wäre mir der Zutritt zum Park verwehrt geblieben. Ein hinter mir anstehender Besucher, der die Diskussion interessiert mitverfolgte, war bereits drauf und dran, sich als Begleitung anzubieten. Da ich jedoch dank Zusatzvereinbarung auch ohne Begleitung in den Park durfte, war dies nun nicht mehr erforderlich.

Orientierung im Park

Ein gepflasterter Hauptweg schlängelt sich durch die Parkanlage und man kann sich super am Wegrand, an den kleinen Gebäuden, dem Geräusch der Fahrgeschäfte oder den vorbeilaufenden Besuchern entlang orientieren. Beim Auffinden der einzelnen Attraktionen waren den ganzen Testtag über andere Besucher sehr zuvorkommend behilflich.

Der Hansa-Park wurde zwei Mal als barrierefreier Park hinsichtlich der Bebauung ausgezeichnet. Und in der Tat finden sich auf den Hauptwegen und den Zugängen zu den Fahrattraktionen so gut wie keine Stufen. Lediglich an einigen Attraktionen müssen mehrere Stufen überwunden werden.

Auf zum Teil ‚verbotenem‘ Terrain, oder: Die Testfahrten im Überblick

Schwur des Kärnan (70 Meter hoher Family-Thrill-Ride mit 90 Grad senkrechtem Aufzug und einigen Überraschungseffekten):
Neuestes Flaggschiff des Hansa-Park und mit eine der höchsten Achterbahnen Europas ist der ‚Schwur des Kärnan‘. Gleich am Eingang des Wartebereichs wurde ich von einem Mitarbeiter aufgehalten. Blinden Menschen sei es seit dieser Saison nicht mehr erlaubt, die großen Fahrgeschäfte zu nutzen – eine Argumentation, welche ich bereits aus dem Heide Park kannte. Ich führte die inzwischen für mich zum Standard gewordenen Begründungen an, dass man ja Kinder ab einem gewissen Alter auch mitfahren ließe und einem blinden Erwachsen die Mitfahrt verweigern wolle; außerdem, dass ich ja am Eingang einen Wisch unterschrieben hätte, nach dem ich eh auf eigenes Risiko handele usw. Die Aufsicht ließ sich das Formblatt zeigen und ließ mich passieren. Eine Gruppe von Wartenden wurde auf mich aufmerksam und nahm mich unter ihre Fittiche. Nach einer halben Stunde passierten wir die zweite Größenkontrolle und auch diese Aufsicht verwehrte mir zunächst den Zutritt. Sie zeigte sich überrascht, dass der Kollege vom Eingang mich durchgelassen hatte und gab schlussendlich stirnrunzelnd nach. Nach ca. anderthalb Stunden Wartezeit war es endlich soweit. Da ich schon vor dem Betreten des letzten Raumes meinen Stock nebst Rucksack abgelegt hatte, wurde ich von meinen Kurzzeitbegleitern in den Achterbahnwagen und am Ende natürlich auch wieder hinaus geführt. Vom Personal gab es hier keine weiteren Anmerkungen oder Anstalten, mich aufzuhalten und so durfte ich am Ende eine, im wahrsten Sinne des Wortes, atemberaubende Fahrt genießen, über deren Ablauf ich hier schweigen werde. Nur so viel: Der Aufforderung, auch alles aus den Hosentaschen zu nehmen, sollte man wirklich nachkommen.
Die Glocke (glockenförmiges Fahrgeschäft, in dem die Fahrgäste an einer riesigen Glocke hin und her schaukeln):
Diese Fahrt verlief entspannt und unkompliziert. Sowohl andere Gäste als auch das Personal waren mir wieder beim Deponieren meiner Sachen (Rucksack und Blindenstock) und beim Betreten bzw. Verlassen des Fahrgeschäfts behilflich.
Wellenreiter (Kettenflieger):
Wieder hoch hinaus ging es bei der nächsten Fahrt. Auch hier gab es keinerlei Probleme, Besucher und Aufsicht halfen quasi Hand in Hand.
Fluch von Novgorod (Katapult-Achterbahn):
Neben Kärnan der wohl längste Aufenthalt an einem Fahrgeschäft im Hansa-Park- eine Mitfahrt kam jedoch nicht zustande. Nach dem ich mich in die Schlange der Wartenden eingereiht hatte und schließlich an der Reihe war, wurde mir von der Aufsicht mitgeteilt, dass blinden Menschen eine Mitfahrt grundsätzlich untersagt sei. Sie könnten eine Mitfahrt nicht verantworten, außerdem, so wurde später argumentiert, müsse ich den Fahrtablauf verfolgen und einschätzen können. Von den bereits aus anderen Parks bekannten Sicherheitsbedenken mal ganz zu schweigen. Auch die Zusatzvereinbarung half mir hier nicht weiter. Ich verlangte nach einem Supervisor, der jedoch über eine Stunde auf sich warten ließ. So wurde ich am Ausgang quasi geparkt und wartete und verbrachte insgesamt zwei Stunden an dieser Bahn, ohne sie überhaupt gefahren zu sein. Der Supervisor teilte mir zum Schluss die gleichen Argumentationen mit, die er mir auch schon durch seine Mitarbeiter hat ausrichten lassen: Sicherheit, Evakuierung, selbstständiges Verlassen der Bahnen etc. Alle Fahrgeschäfte, bei denen eine Evakuierung problemlos möglich sei – das heißt alle Attraktionen, die nicht in einem Gebäude verlaufen oder über einen Lift nach oben befördert werden – seien für mich zugänglich und somit auch erlaubt.
Fliegender Holländer (Schiffschaukel):
Um wieder etwas runter zu kommen, unternahm ich zwei Fahrten mit dem fliegenden Holländer, die ohne weitere Diskussionen oder Zwischenfälle verliefen.
Rio Dorado (Rafting mit runden Schlauchbooten):
Wie ich inzwischen weiß, zählt diese Attraktion auch zu den für blinde Menschen ‚verbotenen‘ Fahrgeschäften. Dennoch war die Mitfahrt problemlos möglich. Gäste und Personal standen hier wieder helfend zur Seite und ermöglichten eine rasante und spritzige Mitfahrt.
Crazy Mine (Wilde Maus):
Und gleich noch eine Fahrt auf ‚verbotenem‘ Terrain. Nicht unweit vom Rio Dorado befand sich die Crazy Mine, welche ich ebenfalls, trotz des ausgesprochenem Fahrverbots, einmal testen wollte. Und auch dieser Test hat sich gelohnt! Bereitwillig halfen mir die Aufseher beim Einsteigen und Verlassen der Gondel als auch beim Verlassen des Areals. Kein Wort von Verboten oder Sicherheitsbestimmungen, dafür eine ebenfalls rasante Fahrt.
Fliegender Hai (Überschlag-Schiffschaukel):
Und noch ein letztes mal ging es höher hinaus. Der Fliegende Hai, welcher mich ein wenig an eine Mischung aus Top Spin und Schiffschaukel erinnerte, war die letzte Teststation an diesem Tag. Zwei mal kam ich in den Genuss dieses etwas außergewöhnlicheren Fahrspaßes, denn man wird nur von einem Beckenbügel gehalten. Da die Gondel überdacht ist, stützt sich der Kopf beim Überschlag quasi am gepolsterten Dach ab. Die zweite Runde wurde außerdem zu einer wahren Wildwasser-Fahrt, da es zu Fahrtbeginn anfing, wie aus Eimern zu regnen. Andere Fahrgäste und die Aufsicht waren auch hier wieder behilflich und führten mich zu Schluss im Laufschritt zu einem überdachten Plätzchen.
Leider nicht getestet werden konnten:
Nessie (Loopingachterbahn), Rasender Roland (Achterbahn), Torre del Mar (Flugkarussell), Super Splash, Wildwasserfahrt und Barracuda Slide (alles Wasser-Fahrgeschäfte), als auch die Schlange von Midgard (Familienachterbahn).

Sicherheit auf wackligen Füßen: Ein Kommentar zu den Sicherheitsrichtlinien des Parks

Dass einige Parks blinden Menschen eine Mitfahrt nur in Begleitung eines Sehenden gestatten – wenn überhaupt – wurde bereits ausführlich in unseren bisherigen Testberichten diskutiert. Dennoch möchte ich an dieser Stelle die Sicherheitsbestimmungen des Parks, welche unter hansapark.de nachzulesen sind, nicht ganz unkommentiert lassen. Folgendes wird angeführt:
„Wir möchten, dass im HANSA-Park auch Sie, die Gäste mit Handicap, jede Menge Spaß und Freude haben. Die meisten Attraktionen sind auch für Sie zugänglich und zu benutzen. Ein paar Einschränkungen gibt es. Natürlich entscheiden Sie oder Ihre Betreuer in eigener Verantwortung, was Sie sich zutrauen oder nicht. Und wie Sie wissen, haften Betreuer generell für die Handlungen der ihnen anvertrauten behinderten Gäste. […] Aus Sicherheitsgründen untersagen die Behörden und der Technische Überwachungsverein (TÜV) die Beförderung von Gästen, die im Falle eines Prüfstopps das Fahrzeug bzw. die Anlage nicht aus eigener Kraft verlassen können, sich in den Fahrzeugen bzw. Anlagen nicht aus eigener Kraft abstützen können, z. B. wegen einer Behinderung oder wegen ihres Körperbaus die vorgegebenen Sicherheitseinrichtungen dieser Anlagen nicht oder nicht vollständig nutzen können […] In unseren Fahrattraktionen gelten generell die Vorschriften des TÜV SÜD, die besagen, dass alle Passagiere gegebenenfalls ohne weitere körperliche Hilfestellung – allerdings in Anwesenheit und unter Anleitung der dafür ausgebildeten Mitarbeiter – die Fahrattraktion verlassen können müssen. Außerdem müssen sich die Passagiere auf den Fahrverlauf einstellen können. Dies ist bei Personen mit Sehbehinderung nicht gewährleistet und deshalb darf diese Personengruppe leider bei einigen unserer Fahrattraktionen nicht mitfahren.“
Namentlich sind diese für Blinde „verbotenen“ Fahrgeschäfte: Apachen-Lodge, Crazy Mine, El Paso-Express, Fluch von Novgorod, Kiddie-Scooter, Looping-Achterbahn „Nessie“, Navajo Trail, Rasender Roland, Rio Dorado, Space-Scooter, Super-Splash, Wildwasserfahrt, Die Schlange von Midgard, Der Schwur des KÄRNAN.

Leider muss man nach der Lektüre der Sicherheitsbestimmungen feststellen, dass anscheinend bei Menschen mit Handikap allgemein nicht nur von einer ‚Begleitung‘ (zum Beispiel im Sinne eines Freundes/Partners), sondern vielmehr von einer richtigen Betreuung ausgegangen wird. Blinde Menschen, so sie nicht minderjährig sind oder auch unter einer geistigen Einschränkung leiden, haben allerdings keine Betreuungsperson. Die Begleitung haftet auch nicht für den mündigen, erwachsenen, blinden Gast, den sie eben BEGLEITET, auch wenn der Park dies so ausführt und quasi auch so fordert, indem er Begleitung und Betreuer gleichsetzt. Die Begleitung begleitet, betreuen tut sie nur dann, wenn der Andere nicht mündig ist und dies auch vom Gesetzgeber festgestellt wurde. In allen anderen Fällen entscheidet jeder für sich, ob er sich auf die neue Achterbahn wagt und das ‚Risiko‘ einer eventuellen Evakuierung eingeht. Alles andere ist rein rechtlich überhaupt nicht tragbar.

Abschließend noch ein Wort zum Fahrtablauf, den ich als blinder Gast ja auch kennen muss: Der Sehende wird sicherlich nicht bei den Achterbahnfahrten die Augen offen halten. Gerade bei Kärnan verläuft der Start im Dunkeln und auch der Sehende erlebt den einen oder anderen Überraschungseffekt. Sein Augenlicht hilft ihm hier in keiner Weise. Scheinbar wird tatsächlich geglaubt und auch vorausgesetzt, dass ein sehender Begleiter jede Kurve ansagen und dem Blinden somit jeglichen Fahrspaß rauben würde. Im Auto kündigt auch niemand seine Vollbremsung an, welche für jeden Fahrgast überraschend kommen kann. Zudem ist für den Sehenden außerhalb einer Attraktion auch nicht komplett ersichtlich, wie die Fahrt verlaufen wird.

Fazit: Testergebnis unentschieden!

Von acht im Hansa-Park besuchten und getesteten Fahrgeschäften konnte ich sechs ohne Probleme und Einschränkungen, eines nur nach vorheriger Diskussion (Schwur des Kärnan) und eines überhaupt nicht nutzen (Fluch von Novrogod). Es überwiegen in diesem Test somit die Fahrgeschäfte, welche ohne eine Begleitung problemlos genutzt werden konnten. Problematisch ist bei dieser Auswertung jedoch, dass sich mit Crazy Mine sowie Rio Dorado zwei Fahrgeschäfte darunter befinden, die – laut Homepage – von einem blinden Parkgast auch nicht mehr gefahren werden dürfen. Ferner konnten aus zeitlichen Gründen und Wetter bedingt einige Fahrgeschäfte auch nicht in den Test mit einbezogen werden (Schlange von Midgard, oder Nessie).

Das Testergebnis fällt somit, wie schon beim Heide Park, auch für den Hansa-Park unentschieden aus. In diesem Zusammenhang sei auf das Fazit im Heide Park-Testbericht verwiesen, jedoch auch auf die Auswertung zum Europa-Park-Test, wo bereits Anmerkungen für ein besseres Testergebnis angeführt wurden.

Denjenigen Mitarbeitern, die mir eine Mitfahrt in den ‚verbotenen‘ Attraktionen ermöglichten gilt an dieser Stelle ein Dankeschön. Wir hoffen, dass auch der Hansa-Park die Zivilcourage ihrer Mitarbeiter nicht zu ihrem Nachteil werden lässt und sie nicht mit Konsequenzen zu rechnen brauchen.

Eine kleine Randbemerkung

Sehr Bemerkenswert bei diesem Testbesuch war nicht nur die enorme Hilfsbereitschaft der erwachsenen Gäste, sondern auch die Hilfe und das große Interesse der Kinder. Sehr häufig waren es nämlich auch Kinder und Jugendliche gewesen, die – zum Teil ohne große Berührungsängste – mir bei den einzelnen Fahrattraktionen weitergeholfen hatten und diese Gelegenheit nutzten, mir viele Fragen zu stellen.

Von Christian Ohrens

Freier, geburtsblinder Journalist, Baujahr 1984, abgeschlossenes Studium der Medien- und Kommunikationswissenschaft, Autor, Web-, Foto- und Videoblogger, DJ und Gästeführer.

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