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Gedanken-Gänge X – Bei (Sicherheits-)Risiken und Nebenwirkungen… oder: Brauchen wir wirklich mehr „Barrierefreiheit“?

In einer Diskussion mit russischen Blinden wurde ich vor kurzem gefragt, was eigentlich Barrierefreiheit bedeutet. Wann ist ein Ort, ein Platz, ein Dokument barrierefrei?

In Deutscher Manier stürzte ich mich sogleich auf die vorherrschenden Definitionen und Regelungen und erklärte, dass ein Ort dann barrierefrei ist, wenn es Menschen mit unterschiedlichen Belangen (z. B. Handikaps) möglich ist, diesen aufzusuchen. Wenn es z. B. einen Fahrstuhl gibt, in dem sogar die Tasten noch mit Großdruck oder Blindenschrift versehen sind, wenn es an einem Bahnsteig z. B. ein Leitsystem gibt, welches mit dem Blindenstock erfasst werden kann, oder, im Falle von Dokumenten und Inhalten, wenn sie ebenfalls so aufbereitet wurden, dass sie für verschiedenste Personengruppen uneingeschränkt nutzbar sind.

Man widersprach mir mit Nachdruck und fragte, warum ich Barrierefreiheit so ausschließlich an den örtlichen Gegebenheiten festmachen würde? Nach ihrer Auffassung sei ein Platz, ein Ort oder was auch immer dann barrierefrei, wenn jemand mit Einschränkung es nutzt und es ist dabei egal, wie er es nutzt. Wenn ein Rollifahrer trotz Bürgersteige und der Blinde ohne akustischem Ampelsignal die Straße überquert und beide somit an ihr Ziel gelangen, wenn jemand mit Hilfe ein Dokument vorgelesen bekommt und/oder ausfüllt, wenn sich ein Blinder in einem Restaurant die Speisekarte vorlesen lässt, weil’s keine Karte in Blindenschrift gibt, sind doch all diese Dinge im Grunde barrierefrei. Die Ziele wurden doch erreicht, sonst wäre es nicht barrierefrei!