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Gedanken-Gänge XXIV – Die Bilder einer Stadt sind zukünftig gesichterlos: Ein paar Gedanken eines blinden Foto- und Videobloggers zur neuen Datenschutzverordnung

Ab dem 25.05. tritt sie endlich in Kraft, die von vielen herbeigesehnte Datenschutzverordnung (DSGVO). In Ihr wird geregelt, inwieweit, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen „Daten“, insbesondere persönliche Daten, verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen – einfach heruntergebrochen.

Für viele, vor allem Datenschutzkritiker, ein Grund des Aufatmens, für viele Künstler, Hobbyfotografen und Webseitenbetreiber ein Graus, für Abmahnanwälte Benzin im bereits brennenden Feuer.

Über die umfangreichen Änderungen unseres „Schutzes“ der privaten Daten und unserer Privatsphäre wurden in zahlreichen Vorabartikeln und Blogbeiträgen ausführlichst berichtet, wer sich etwas einlesen möchte, dem seien dieser Blogbeitrag, als auch diese rechtliche Herleitung sowie den Ausführungen auf der Webseite des Rechtsanwalts David Seiler empfohlen.

Mit einer Verlinkung eines anderen Artikels auf Facebook und einer Kommentierung des Artikels, machte ich meinem Frust über diese grandiose Verordnung Luft. Dabei stellte ich fest, dass es durchaus Befürworter selbiger Verordnung und der bald greifenden Regelungen zu geben scheint. Menschen, die nicht mehr so einfach im Internet erscheinen und zu sehen sein wollen, wird stattgegeben. Denn wer filmt oder fotografiert und im Bildmotiv andere Menschen (z. B. Passanten) abbildet, muss zukünftig – so er das Bild online veröffentlichen möchte – nicht nur um „Erlaubnis“ zur Veröffentlichung fragen, sondern sich diese schriftlich bestätigen lassen. Ein Hochzeitsfoto mit den 150 Gästen als Hintergrund, Konzertfotografie oder Aufnahmen einer Sportveranstaltung (und sei es nur des Dorffußballvereins) dürften zukünftig zu einem wahren Organisationsakt werden. Jeder, der sein Bild ungefragt im Netz aufstöbert, soll ab dem 25.05. wohl in der Lage sein, diese Aufnahme zu monieren. Abmahnkanzleien dürften sich bereits jetzt die Finger lecken.