Sommerzeit ist Freizeitpark-Zeit. Wenn die Ferien beginnen, herrscht in sämtlichen Parks Hochsaison, vor allem dann, wenn es actionreiche und adrenalingeladene Fahrgeschäfte zu fahren gibt.
Für die mit Parkerlebnis.de gestartete Testreihe, ob und inwieweit es einem blinden Parkbesucher möglich ist, vor allem ohne sehende Begleitung, Freizeitparks zu nutzen, testete ich an einem Freitag Ende Juni den Heide Park Soltau.
Für Parkerlebnis waren dieses mal zwei Studenten der Hochschule Hamburg-Wandsbek mit von der Partie, die mich inkognito begleiteten.
Auch für diesen Test informierte ich mich vorab beim Park, was die Sicherheitsregelungen bezüglich blinder Besucher anbelangt. So ist auf der Website folgendes zu lesen: „Du kannst fast alle unsere Attraktionen in
Anspruch nehmen mit einer mitfahrenden Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss und im Falle einer Evakuierung Dir Anweisungen
weiterleiten und erteilen kann. Jedoch ist der normale Fahrbetrieb
sicherheitstechnisch nicht möglich an der Mountain-Rafting. An der Bobbahn behalten wir uns Deine Mitfahrt vor und entscheiden dies im Einzelfall anhand der am Tage aufgetretenen Störungen.“
Dies bedeutete für unseren Test, dass wir, wie auch schon im Fall Movie Park, die Regeln brechen würden. Denn wie eingangs erwähnt, geht es hier um die alleinige Nutzung ohne sehende (Dauer-)Begleitung und inwieweit der Park hierauf reagieren und unterstützend tätig werden würde.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Anreise gestaltete sich recht entspannt. Wenn man nicht den von einigen Städten aus startenden (und kostenpflichtigen) Direktbus nutzen möchte, erreicht man den Heide Park auch mit dem öffentlichen Nahverkehr (z. B. über die Bahnhöfe Soltau bzw. Soltau Nord, von hier aus verkehren Busse direkt zum Park). Die Homepage der Bahn hält, bei Eingabe des Parks als Ziel (Point of Interest/POI) immer die aktuellste Verbindung parat.
Einlass
Auch beim Heide Park gab es an der Kasse und beim Einlass keinerlei Probleme. An der Kasse wurde ich lediglich gefragt, ob ich eine Begleitung dabei hätte. Meine Frage, ob die nicht vorhandene Begleitung ein Problem sei, wurde verneint. Beim Einlass und der Kartenkontrolle gab es keine weiteren Rückfragen – erster Pluspunkt aus unserer Sicht für den Park.
Orientierung im Park
Mit der Orientierung verhält es sich hier leider etwas schwieriger. Die Parkanlage ist sehr weitläufig und selbst einem sehenden Besucher erschließt sich nicht immer auf Anhieb der Weg zum Eingang der nächsten Fahrattraktion. Ein Lageplan ist für den Sehenden somit teilweise unabdingbar, der blinde Besucher kommt hier ohne Weiterfragen nicht ans nächste Ziel. Dies bedeutet nicht, dass eine sehende Begleitung unbedingt erforderlich ist, denn ich
empfand die sehenden Besucher, die ich nach den Wegen fragte, als sehr hilfsbereit. Es braucht halt etwas mehr Zeit und manchmal auch Geduld, aber letztere sollte man eh im Gepäck haben, wenn man größere Freizeitparks besuchen möchte.
Die Fahrgeschäfte im Test
Und auch in diesem Test beschränken wir uns wieder auf die reine Nutzbarkeit und Zugänglichkeit. Über den Fahrtablauf, den Aufbau und die technischen Daten des jeweiligen Fahrgeschäfts, gibt es im Internet ausreichend Infos.
- Okti (Krake ähnliches Fahrgeschäft):
- Beim Eingang wurde ich gefragt, ob eine
Begleitung vorhanden sei. Als dies verneint wurde, bat die Aufsicht zwei hinter mir stehende Besucher, mir kurz beim Ein- bzw. Ausstieg zu helfen. Dies werten wir nicht negativ. Denn zum einen wird in anderen Parks das mit einbeziehen von anderen Gästen beim Ein-/Ausstieg kategorisch abgelehnt (der blinde Gast muss selber für die Begleitung sorgen) und zum anderen hätten die Beiden ja auch „Nein“ sagen können. Somit verlief die erste Fahrt für
unseren Heide Park Test durchaus positiv. - Schiffschaukel:
- Auch bei der Schiffschaukel waren andere Mitfahrende beim Ein- und Ausstieg behilflich.
- Desert Race (Katapultachterbahn):
- Auf Grund der wenigen Wartenden vor der Achterbahn, wurde ich im weitläufigeren Eingangsbereich durch einige Queue Lines durchgewunken, um den Weg etwas abzukürzen. Beim Ein- und Ausstieg, beim Wiederfinden meiner zurückgelassenen Sachen als auch beim Verlassen der Attraktion waren sowohl das Personal, als auch andere Gäste behilflich. Es kam zu keinerlei Diskussionen bezüglich einer Begleitung, die ich eigentlich hätte dabei haben müssen.
- Colossos (Holzachterbahn):
- Anders, was die Begleitungsdiskussion anbelangt, verhielt es sich jedoch beim nächsten Fahrgeschäft. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich für die Nutzung der Achterbahn eine Begleitung bräuchte, die mir im Fall einer Evakuierung über den Lift nach unten helfen kann. Ein hinter mir wartendes Pärchen ergriff kurzer Hand die Initiative und bot mir ihre Hilfe an. Für das Personal war die Diskussion somit erledigt und einer Fahrt stand nichts mehr im Wege. Beim Ein- und Ausstieg
war das genannte Pärchen behilflich. Die Unterstützung des Personals war hier nicht weiter notwendig, wäre jedoch wünschenswert, sollte ein blinder Fahrgast mal keine Begleitung dabei haben. - Huracan (runder Käfig, bei dem die Fahrgäste stehend durch die Zentrifugalkraft an die Rückwand gedrückt werden):
- Kurz und bündig – das Personal war nicht nur bei Ein- und Ausstieg behilflich, man zeigte mir auch bereitwillig den Weg zur nächsten Fahrattraktion. So muss es sein!
- Lady Moon („Schleuderteller“ mit 12 kugelförmigen, sich schnell drehenden Gondeln):
- Wie würde eine bekannte Fernsehfigur sagen: „Null Problemo“! Auch
hier erfolgte die Unterstützung durch das Aufsichtspersonal, ohne
Diskussion, ohne Einwände; so macht Freizeitpark Spaß. - Krake („Deutschlands erster Dive Coaster“):
- Unsere Erfolgsserie, was die uneingeschränkte Nutzung der Fahrgeschäfte im Heide Park anbelangt, setzte sich auch bei diesem noch recht neuen Fahrgeschäft weiter fort. Das Personal sowie andere Besucher waren sehr zuvorkommend beim Betreten und Verlassen der Attraktion behilflich. Ich wurde vom Aufsichtspersonal darauf aufmerksam gemacht, dass ich als blinder Fahrgast jede Attraktion (auch ohne VIP-Pass) durch die jeweiligen Ausgänge betreten dürfe – eventuell vorhandene Begleitung inbegriffen -, eine sehr interessante Information, wie wir finden.
- Flug der Dämonen (Wing Coaster):
- Hatte ich beim vorigen Fahrgeschäft noch unsere fortschreitende Erfolgsserie erwähnt, so fand diese beim „Flug der Dämonen“ ihr jähes Ende. Beim Einstieg waren andere Besucher behilflich. Scheinbar war keine Aufsicht zur Stelle – dies war jedoch nicht weiter schlimm. Denn Grundkenntnisse über den Aufbau eines Achterbahnwagens und dem Anlegen der Bügel und Gurte, sollte man als blinder Besucher (ohne Begleitung) schon mitbringen. Und so orientierte ich mich an den vor mir
wartenden Gästen und den Geländern und Schranken, bestieg selbstständig einen freien Wagen und schloss den Bügel und den zusätzlichen Sicherheitsgurt. Doch mein Alleingang blieb nicht unbemerkt! Die Aufsicht eilte herbei und teilte mir mit, dass ich nicht ohne eine Begleitung fahren dürfe. Nun saß ich aber schon, fertig angeschnallt und quasi abfahrbereit, im Achterbahnwagen. Wollte er mich jetzt ernsthaft wieder aussteigen lassen? Ein anderer wartender Gast setzte sich neben mich. Ich hätte somit für diese
Fahrt eine Begleitung gehabt, dies wurde hier jedoch nicht akzeptiert und es gab in den nächsten Minuten längere Diskussionen zwischen dem
Aufsichtspersonal und ihren Vorgesetzten (fahren lassen oder aussteigen?). Man entschied sich, da ich ja nun schon einmal in der Bahn saß, mich „ausnahmsweise“ so fahren zu lassen, teilte mir am Fahrtende jedoch sogleich mit, dass mir als Blinder eine Mitfahrt in sämtlichen „Großfahrgeschäften“ (dies sind diejenigen Fahrgeschäfte, die über einen Lift nach oben gezogen werden und bei denen man im Evakuierungsfall die Attraktion über zum Teil steile Treppen verlassen muss) untersagt sei.
Der Fall der Dämonen oder: Zwischen Sicherheit und Diskriminierung
Nach den eben geschilderten Diskussionen wollten wir es genauer wissen, denn den genauen Wortlaut der Sicherheitsbestimmungen hatte ich nicht mehr im Kopf. Eine kurze Internetrecherche ergab den bereits oben angeführten Text. Blinden ist eine Mitfahrt zwar nicht untersagt, jedoch benötigen sie eine
Begleitung. Was lief hier also schief? Wurden zu dieser Saison die
Sicherheitsbestimmungen geändert, die Änderungen jedoch nicht auf der
Parkwebsite publik gemacht?
Und so ging es erneut zum „Flug der Dämonen“ und dieses mal wurde ich prompt am Eingang abgefangen: Blinden Fahrgästen sei eine Mitfahrt nicht erlaubt. Ich verlangte nach einem Vorgesetzten, der mir hierzu nähere Auskünfte geben konnte. Kurze Zeit später tauchte der Supervisor an der Schranke auf. Warum man einem 10-jährigen Kind (die Bahn darf ab 10 Jahren genutzt werden) mehr zutraue, als einem blinden Erwachsenen, wollte ich – zugegeben etwas
lautstark – vom Supervisor wissen. Ihm war die Situation und vor allem meine etwas lauter gestellte Frage sehr unangenehm, denn andere, um uns herum stehende Gäste wurden auf uns und unsere Diskussion aufmerksam.
Der Supervisor führte an, dass ich in 40 M Höhe in der Lage sein muss, selbstständig den Fluchtweg zu betreten und die steile Treppe
hinabzusteigen. Einem 10-jährigen Kind wird in diesem Fall wirklich mehr Selbstständigkeit unterstellt, da das Kind sieht, wohin es tritt, der Blinde täte dies nicht. Einwände, dass nach Anleitung und mit Hilfestellung der Abstieg auch möglich sei, wurden gar nicht erst zugelassen. Was also in anderen Parks möglich ist, soll ab sofort im Heide Park nicht mehr möglich sein? Auch hierzu wusste der gute Mann eine Antwort, denn es gäbe ja die
TÜV-Bestimmungen und –Vorgaben und der Heide Park würde diese noch
verschärfter umsetzen, um eine noch höhere Sicherheit zu gewährleisten. Ferner hatte es zu diesem Zeitpunkt eine Störung im Betriebsablauf beim „Flug der Dämonen“ gegeben, weshalb man sich in der Umsetzung dieser Regelung auch bestätigt fühlte.
Die umstehenden Gäste griffen mit in die Diskussion ein und führten noch einmal den Vergleich zwischen dem Kind und dem blinden Erwachsenen an, jedoch bissen auch sie hier auf Granit.
Ich konnte nicht glauben, was ich zu hören bekam. Und so wurde mir angeboten, mit jemandem vom Besucherservice zu sprechen, was ich sehr gerne annahm. Aber auch die Frau vom Gästeservice bestätigte die Aussagen ihres Kollegen. Die Anregung, solche Dinge dann aber auch online zu publizieren, nahm sie dankend an und auch mein Verweis auf Testberichte zu anderen Freizeitparks wurde gleich notiert. Abschließend wurde mir noch angeboten, den Desert Race ohne Wartezeit einmal zu nutzen – was doch für ein Scherz, denn an diesem Tag war generell nicht viel los und man brauchte an so gut wie keinem Fahrgeschäft wirklich lange zu warten. Eine Rückerstattung meines gezahlten Eintrittspreises von €26,00 Euro war ebenfalls nicht möglich.
Und so beendeten wir unseren Testlauf im Heide Park mit einer letzten Fahrt im Desert Race und dem Huracan. Für Wildwasser-Abenteuer war das Wetter zu unbeständig und eigentlich war, zumindest mir, der Fahrspaß an diesem Tag auch vergangen. Aus Prinzip hätten wir eigentlich noch Limit und Big Loop testen müssen, wir gingen jedoch davon aus, dass an diesem Tag auch hier nichts mehr zu holen gewesen wäre.
Stellungnahme des Parks
Im Nachgang forderten wir sowohl den Heide Park als auch den
Behindertenausschuss des Landkreis Soltau auf, zu meinen Erfahrungen
Stellung zu beziehen. Leider erhielten wir bislang nur vom Heide Park die folgende Rückmeldung:
„Grundsätzlich dürfen blinde Gäste fast alle unsere Attraktionen einschließlich der Großfahrgeschäfte nutzen. An Ihrem Besuchstag gab es am „Flug der Dämonen“ kleinere Störungen, bevor Sie damit fahren wollten. Da das Fahrgeschäft an diesem Tag bereits einmal als Vorsichtsmaßname gestoppt werden musste, sind wir besonders sensibel damit umgegangen und haben die bewusste Entscheidung getroffen, Gäste mit Handicap nicht unnötigen Unannehmlichkeiten (z.B. für den Fall einer Evakuierung bei einem Stopp auf dem Lift) auszusetzen. Dies hätte von den Kollegen vor Ort entsprechend erklärt werden sollen. Sollte diese Erklärung nicht in dieser Form erfolgt sein, bitten wir um Entschuldigung. Grundsätzlich ist wichtig, dass immer eine sehende Begleitung dabei ist, die den blinden Gast entsprechend unterstützen kann.“
Es wurde angeführt, dass es Komplikationen gegeben hat. Dass ein
„Fahrverbot“ jedoch nur temporär gewesen war und für diesen Tag galt, wurde nicht mitgeteilt. Ferner wurde uns vor Ort gesagt, die Mitfahrt sei an allen Großfahrgeschäften nicht mehr gestattet und zwar nicht nur an diesem Tag.
Dass dies nicht stimmt und es blinden Besuchern weiterhin erlaubt ist, auch die Großfahrgeschäfte zu nutzen, wurde ja am Ende durch die Stellungnahme des Parks aufgeklärt.
Wir wurden ferner gebeten, gerne Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Nutzung durch blinde Parkbesucher zu geben. Man befände sich außerdem bereits im regen Austausch mit örtlichen Selbsthilfeorganisationen hinsichtlich einer für alle Seiten zufriedenstellenden Regelung.
An dieser Stelle sei daher auf unsere bisherigen Testberichte verwiesen, insbesondere jedoch auf unsere Argumentationen im Bericht zum „Europa-Park“, in der wir bereits ausführlich auf die Problematik der Begleitung und dem
Anbieten von Hilfe eingegangen sind. Etwas, worüber auch der Heide Park hinsichtlich seiner Ansichten und Regelungen zum Thema Sicherheit einmal nachdenken sollte. Denn leider zählt die Sicherheit hier, wie auch an so vielen anderen Orten, immer noch mehr, als das persönliche Empfinden des Gastes. Die behütende Funktion Menschen mit Handikap gegenüber, wie sie im Statement ebenfalls ansatzweise deutlich wird, mag für Außenstehende vielleicht löblich erscheinen, ist aber gleichermaßen wieder unlogisch. Es ist für alle Fahrgäste unangenehm, wenn eine Bahn angehalten werden muss und sie diese verlassen müssen und es kann für jeden Stress und Belastung bedeuten, egal, ob derjenige nun gehandikapt ist oder nicht (zu dieser Problematik gibt es hier etwas zum weiterlesen und nachdenken).
Fazit: Testergebnis unentschieden
Konnten wir beim Movie Park eine eindeutige Schulnote für die Nutzbarkeit vergeben, so fällt dies beim Heide Park schwerer. Die Faktoren hierfür sind die bereits angeführten, falsch kommunizierten Regelungen für Menschen mit Handikap am Testtag, die damit einhergehenden Diskussionen um eine benötigte Begleitung und das Fehlen einiger weiterer Fahrgeschäfte (wie dem Big Loop oder Limit) in unserem Test.
Insgesamt haben wir sieben Fahrgeschäfte getestet, bei denen es bei zweien größere Diskussionen hinsichtlich einer Begleitung gab (Flug der Dämonen und
Colossos). Gerade bei ersterem wurde nicht akzeptiert, dass auch ein fremder Gast, der bereitwillig seine Hilfe anbot, als Kurzzeitbegleitung gelten könnte, was beim Colossos jedoch ohne Umschweife funktioniert hat.
Wenn man von den übrigen getesteten Fahrgeschäften ausgeht, würden wir eine gute bis sehr gute Testnote vergeben, da hier sowohl das Personal als auch andere Besucher behilflich waren und so eine Nutzung des jeweiligen Fahrgeschäfts ermöglichten – und zwar, obwohl die Sicherheitsvorgaben ganz klar eine Begleitung bei blinden Besuchern vorsieht.
Ein Wehrmutstropfen ist leider auch der recht hohe Eintrittspreis. Ich erhebe als blinder Parkbesucher keinen Anspruch, wie in manch anderem Park, für umsonst hinein zu kommen, denn schließlich nutze ich ja genau so die Fahrattraktionen, wie jeder andere Gast auch. Nur wenn schon eine Begleitung unbedingt erforderlich ist, sollte diese zumindest unentgeltlich eingelassen werden.
Eigentlich müsste der Test unter den gleichen Bedingungen, d. h.
wir jedoch davon ausgehen müssen, dass sich unsere Aktion im Park herumgesprochen haben wird (schließlich wurde für das Park-Statement auch mit verschiedenen Bereichen Rücksprache gehalten), müssen wir damit rechnen, dass auch der Zweittest misslingen würde, da nun sicherlich noch verstärkter auf eine Begleitung geachtet wird.
Jedoch möchten wir an dieser Stelle, wie auch schon im Movie Park
Testbericht, den Heide Park bitten, dass die Mitarbeiter, die mich ohne Begleitung haben mitfahren lassen, mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen brauchen! Denn auch sie haben Zivilcourage bewiesen und aus Sicht eines blinden Parkbesuchers alles richtig gemacht, auch wenn sie dabei gegen die sehr hohen Sicherheitsbestimmungen verstießen.
Wir möchten auch dem Heide Park Mut zur Lücke machen: Der Park hat einen sehr guten Ruf und es wäre doch super, wenn vielleicht bei einem zweiten Test der Park das Prädikat „durch Blinde nutzbar“, mit einer guten bis sehr guten Schulnote bekommen würde! Und „nutzbar“ meint hier eben, dass die Nutzung auch ohne sehende Begleitung erfolgen kann und diese somit nicht mehr, wie in unserem Test, einen Regelbruch darstellt.