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Disneyland Paris als Blinder: Ein Testbericht

Disneyland Paris | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis.de

Die Nutzung von Freizeitparks in Deutschland als Blinder ein Thema für sich. Gerade, wenn es um die Nutzung der Attraktionen geht, schieben viele Betreiber
und Aufsichtsbehörden einen Riegel vor. In manchen Parks ist eine Nutzung – wenn überhaupt – nur mit sehender Begleitung möglich. In Deutschland sind es
eher die kleineren Parks, die einem blinden Besucher auch ohne Begleitung eine Nutzung ihrer Attraktionen gestatten.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so scheinen Parks in anderen Ländern etwas lockerer (oder besser gesagt offener) mit dieser Problematik umzugehen.

Ob nun der Thorpe Park in England, Efteling in den Niederlanden oder Tivoli Gardens in Dänemark, in allen drei Parks war eine Nutzung der Fahrgeschäfte auch ohne sehende Begleitung möglich.

Im Jahr 2017 feierte Disneyland Paris sein 25. Jubiläum. Grund genug, dem größten und meistbesuchten Freizeitpark Europas einen Besuch abzustatten
und zu testen.

Zwar war ich an diesem Sonntag Ende April nicht allein im Disneyland unterwegs, jedoch konnte meine Begleitung aus gesundheitlichen Gründen keines der
Fahrgeschäfte nutzen. Wir hatten somit ein gutes Testszenario, da ich – so oder so – die Fahrt alleine antreten musste.

Eine Vorabrecherche auf der Homepage ergab zu dieser Zeit, dass ich als blinder Besucher die Möglichkeit hätte, Mittels eines Quick-Pass die einzelnen Attraktionen durch
den Ausgang oder speziell ausgeschilderte Eingänge zu betreten. Von einer Einschränkung bei der Nutzung, zum Beispiel durch die Notwendigkeit einer Begleitung,
war hier nichts zu finden.

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Artikel und Essays

Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Gedanken-Gänge XXI – Von nichts kommt nichts oder: Inklusion muss laut sein!

Sich aufzuregen bringt doch eh nichts! Diesen Satz hört man sehr häufig, gerade, wenn man sich in einer Situation ungerecht behandelt fühlt und seinem Frust, egal wo, einfach mal Luft macht.

Am 27.06. sorgte ein Artikel aus der Gehörlosenzeitung auf Facebook für Diskussionen: Keine Achterbahn für Gehörlose hieß es dort, eine prägnante Aussage, welche – sowohl bei Menschen mit als auch ohne Handikap – für sehr kontroverse Diskussionen sorgte.

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Freizeitparks: Blinde müssen draußen bleiben | Aus: Stuttgarter Nachrichten Online

Der folgende Artikel, in dem ich bzw. meine Artikel und Kommentare teilweise zitiert werden, erschien am 21.09.2016 bei den Stuttgarter Nachrichten. Diese zugängliche Textversion ist ohne Bilder und lästige Werbeanzeigen, welche das flüssige Lesen mit Screenreadern auf der Homepage der Zeitung leider stark beeinträchtigen.

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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.

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Belantis – AbenteuerReich auch für einen Blinden? Ein Erfahrungsbericht

Als Blinder allein, ohne sehende Begleitung, einen Freizeitpark und vor allen die sich in ihm befindenden Attraktionen zu nutzen – das ist, nach unseren bisherigen Tests, nicht immer ein einfaches Unterfangen. Denn oftmals ist eine Nutzung der Fahrgeschäfte nur mit vorhandener sehender Begleitung möglich, wenn überhaupt. Dieses Mal galt es Belantis in Leipzig zu testen.

Dieser Test war vielversprechend, denn in unserer Vorrecherche teilte man uns letztes Jahr bereits mit, dass eine Nutzung der Attraktionen durch blinde Parkgäste keinerlei Probleme darstelle und das Personal gerne helfend zur Seite stünde. Eine Aussage, die es zu testen galt, denn schon einmal konnten wir uns nicht auf die Ergebnisse aus der Vorrecherche verlassen, da ein Park zwischenzeitlich seine Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Parknutzung durch Menschen mit Handikap geändert hatte.

Zu Beginn des Tests war ich allein, das heißt ohne Beobachter im Hintergrund, unterwegs. Parkerlebnis-Redakteur Thomas stieß später zum Test dazu.

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Blind im Heide Park Soltau oder: Testergebnis unentschieden!

Sommerzeit ist Freizeitpark-Zeit. Wenn die Ferien beginnen, herrscht in sämtlichen Parks Hochsaison, vor allem dann, wenn es actionreiche und adrenalingeladene Fahrgeschäfte zu fahren gibt.

Für die mit Parkerlebnis.de gestartete Testreihe, ob und inwieweit es einem blinden Parkbesucher möglich ist, vor allem ohne sehende Begleitung, Freizeitparks zu nutzen, testete ich an einem Freitag Ende Juni den Heide Park Soltau.

Für Parkerlebnis waren dieses mal zwei Studenten der Hochschule Hamburg-Wandsbek mit von der Partie, die mich inkognito begleiteten.

Auch für diesen Test informierte ich mich vorab beim Park, was die Sicherheitsregelungen bezüglich blinder Besucher anbelangt. So ist auf der Website folgendes zu lesen: „Du kannst fast alle unsere Attraktionen in
Anspruch nehmen mit einer mitfahrenden Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss und im Falle einer Evakuierung Dir Anweisungen
weiterleiten und erteilen kann. Jedoch ist der normale Fahrbetrieb
sicherheitstechnisch nicht möglich an der Mountain-Rafting. An der Bobbahn behalten wir uns Deine Mitfahrt vor und entscheiden dies im Einzelfall anhand der am Tage aufgetretenen Störungen.“

Dies bedeutete für unseren Test, dass wir, wie auch schon im Fall Movie Park, die Regeln brechen würden. Denn wie eingangs erwähnt, geht es hier um die alleinige Nutzung ohne sehende (Dauer-)Begleitung und inwieweit der Park hierauf reagieren und unterstützend tätig werden würde.

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Blind durch den Movie Park Germany – Ein Testbericht

Kann man als Blinder, ohne sehende (Dauer-)Begleitung einen Freizeitpark und die sich in ihm befindenden Fahrgeschäfte nutzen?

Dieser Frage versuche ich seit letztem Jahr, gemeinsam mit Parkerlebnis.de, nachzugehen. Bereits der Allgäu Skyline Park bekam von uns das Prädikat „Sehr Gut!“, was die Nutzung durch blinde Besucher anbelangt; der Europa-Park ist leider, wie in unserem letzten Testbericht zu lesen ist, komplett durchgefallen.

Da wir uns einen möglichst umfassenden Überblick über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit Deutscher Freizeitparks verschaffen wollen, testeten wir am 05.06.2015 den Movie Park Germany in Bottrop. Frei nach dem Titel einer der dortigen Shows, gestalteten wir jedoch unseren Testlauf: BREAK THE RULES! Denn eigentlich, so das Ergebnis unserer Vorabrecherchen aus dem vergangenen Jahr, dürfen blinde Menschen zwar ohne Begleitung den Park betreten, jedoch dann keine der dortigen Fahrgeschäfte nutzen. Blinde Besucher bräuchten eine sehende Begleitung, die ihnen im Falle einer Evakuierung behilflich ist. Dies erscheint unlogisch: Kinder dürfen ohne Begleitung fahren, ein (blinder) Erwachsener nicht? Ob diese Regelungen im Livebetrieb auch wirklich so umgesetzt werden, galt es am vergangenen Freitag zu testen!

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„Zeit gemeinsam erleben“? Aber nicht als Blinder im Europa-Park! – Ein Testbericht

Kann bzw. darf man als blinder Besucher einen Freizeitpark uneingeschränkt nutzen? Dieser Frage versuchte ich gemeinsam mit Parkerlebnis.de bereits im vergangenen Jahr nachzugehen und konnte im Rahmen meiner Recherche bereits sehr erfolgreich den Allgäu Skyline Park testen. Hier war es mir möglich, alle Attraktionen uneingeschränkt zu nutzen. Dass es jedoch auch anders geht, zeigt ein Test zweier blinder bzw. sehbehinderter Achterbahnfans, welche vor einigen Wochen den Europa-Park in Rust testeten – oder sollte man lieber sagen: zu testen versuchten?

Ein herzliches Dankeschön an die beiden, deren Namen wir hier vorerst auf deren Wunsch nicht nennen möchten, für ihren Einsatz und ihren ausführlichen Bericht.

Bereits zu Beginn unserer Recherchen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass der Europapark blinden Besuchern einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinen Fahrattraktionen gestattet – hierzu aber im unserem Schlusswort mehr!