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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.