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Findet ein blinder DJ den besseren Beat? Ein kleiner Rückblick auf zwölf Jahre DJ-Tätigkeit

Egal, was du als Blinder auch tust – du erntest von Seiten der Sehenden entweder absolutes Erstaunen oder aber sie empfinden das, was du machst, als selbstverständlich. Als DJ auf Partys und Feiern unterwegs zu sein, ist ein Mittelding aus beidem: Einerseits das Erstaunen über die Bewältigung der Technik, andererseits die Selbstverständlichkeit, denn Blinde machen ja alle irgendetwas mit Musik – so sagt es das immer noch vorherrschende Klischee.

Grund genug, nach über zehn Jahren aktiver DJ-Tätigkeit meine Arbeit einmal etwas Revue passieren zu lassen.

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Artikel und Essays

Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Thorpe Park in England als Blinder alleine besuchen? Ein Erfahrungsbericht

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande nicht immer von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit (noch) keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder, ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt ist.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei unseren bisherigen Tests ausländischer Parks feststellen, dass das Thema Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die getesteten Parks nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran.

Als weiterer Park im Ländervergleich testete ich für Parkerlebnis.de den Thorpe Park, der rund 20 Kilometer von London entfernt liegt. Vorabrecherchen ergaben, dass der Park es zwar begrüßen würde, wenn blinde Besucher eine Begleitperson mitbringen würden, sie ließen diese Option jedoch für den Parkbesucher offen und schlossen somit eine Nutzung der Attraktionen ohne Begleitung nicht aus.

Anders, als bei den vorherigen Testszenarien, war ich dieses Mal mit zwei sehbehinderten Freunden im Park unterwegs gewesen. Diese haben zwar noch einen geringen Sehrest, dieser reicht jedoch nicht immer vollständig aus, um sich überall orientieren oder etwaige Beschilderungen lesen zu können. Wir konnten somit unterschiedliche Testszenarien ausprobieren: blind mit Begleitung, blinde Einzelperson ohne Begleitung sowie drei blinde Personen ohne Begleitung. Wie würde der Park mit derartigen Situationen wohl umgehen?

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind im Hamburg Dungeon: Grusel, Grauen und viel Humor – Ein Testbericht

Blind Freizeitparks zu nutzen und zu erleben ist, das haben wir in unseren vergangenen Tests bereits erläutert, nicht immer von Erfolg gekrönt. Sicherheitsbestimmungen und TÜV-Vorgaben schieben der uneingeschränkten Nutzung oftmals einen Riegel vor.

Doch wie verhält es sich bei Indoor-Aktivitäten und Attraktionen: Können interaktive Ausstellungen, Museen und sonstige Attraktionen von Blinden, ohne einen sehenden Begleiter genutzt werden?

Den Auftakt dieser Indoor-Testreihe, abseits der sonst üblichen Park- und Kirmeswege, machte im Oktober vergangenen Jahres das „Hamburg Dungeon“.

Im Jahr 2000 gegründet, bietet das „Dungeon“, welches übrigens zur Merlin Gruppe gehört (wie z. B. der von uns bereits getestete Heidepark auch), seinen Besuchern auf rund 3000 QM schaurig-schöne Begebenheiten aus der Hamburger Geschichte. Zwischen Pest und Piratenschlachten, Hexenverbrennungen und sonstigen Ereignissen, nehmen die Besucher an einer interaktiven Tour teil und werden dabei nicht nur von Schauspielern begleitet, sie nehmen aktiv am Geschehen der Tour teil. Wer hier jedoch punktgenaue, historisch aufbereitete Fakten erwartet, der sollte lieber ein herkömmliches Museum oder seinen Geschichtslehrer konsultieren, denn der Spaß- und Gruselfaktor stehen hier ganz klar im Vordergrund. Wenn man dies bei seinem Besuch im Hinterkopf behält und sich darauf einlässt, kann man 90 Minuten eine Menge Spaß haben.

Da wir bei unserem Heidepark-Test feststellen mussten, dass es blinden Besuchern bei den meisten Attraktionen nicht möglich ist, diese ohne sehende Begleitung zu nutzen, waren wir sehr gespannt, wie eine zur Merlin-Gruppe gehörende Indoor-Attraktion mit dieser Thematik umgehen würde.

Kleine Randbemerkung: Da wir natürlich interessierten Hamburg-Besuchern die Spannung nicht wegnehmen möchten, werden wir im folgenden Testbericht so wenig wie möglich auf inhaltliche Dinge der Führung eingehen – selber hingehen und erleben, lautet also die Devise. 😉

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Interview: „Wir sind nur blind!“ – aus: Acht Magazin 06/2015

Im Mai letzten Jahres erhielt ich eine Anfrage des Magazins Acht, ein wenig über meine Reisen, meine Tätigkeit als Hobby-Fotograf etc. zu berichten. Das komplette Interview erschien in der Juni-Ausgabe 2015. Ihr könnt es nun auch hier nachlesen, wer lieber eine bebilderte Version bevorzugt, klickt auf den Link unten in der Quellenangabe.

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Artikel und Essays

Wenn Freunde und Partner zu Betreuern werden… Ein Kommentar zu einem Aktion Mensch Blogbeitrag von Mirien Carvalho Rodrigues

Einer Leseempfehlung folgend, bin ich heute Morgen auf diesen Beitrag von Mirien Carvalho Rodrigues gestoßen. Die Autorin beschreibt in ihrem Blogbeitrag sehr prägnant, dass in einer Partnerschaft zwischen gehandicapten und nichtgehandicapten Menschen der Partner ohne Handicap in unserer Gesellschaft leider immer noch als Betreuer gesehen wird. So wird die gemeinsame Partnerschaft oftmals eher als Nutzgemeinschaft gesehen und abgewertet, also eher als praktisches Zusammenleben anstatt als erfüllende Beziehung. Mirien Carvalho Rodrigues führt in ihrem Beitrag vor allem auch die Beispiele beim Einkauf an, wo Verkäufer im Beisein des sehenden Partners das Kundengespräch lieber mit diesem führen, anstatt mit der blinden Kundin – wer von uns kennt das nicht auch…

Ein Sehr zutreffender Beitrag, in dem ich mich an so manchen Stellen (als ebenfalls Blinder) wiederfinde.

Aber es muss noch nicht mal der Partner sein! Jeder Sehende, der uns – und wenn nur kurz – begleitet, wird sogleich in die Betreuer-Schublade gepackt. Ob nun ein Freund, mit dem wir einkaufen oder essen gehen oder ein Passant, den wir auf der Straße nach dem Eingang zu einem Geschäft fragen. Immer sind es unsere Begleiter oder Betreuer. Nur warum? Traut man uns auch heute noch wirklich so wenig zu, dass man uns immer einen Dauerbegleiter und -Beschützer an unsere Seite stellen möchte?

Und warum sind viele Menschen oftmals nicht in der Lage, mit uns zu reden, sobald sich jemand Sehendes mit im Raum oder im Zugabteil befindet? Beißen wir? Vermitteln wir wirklich den Eindruck, zerbrechlich und verletzbar zu sein, nur weil man uns eine Frage zu unserem Leben als Gehandicapter stellt?

Mit uns zu reden muss immer noch eine derartige Hürde sein, dass Leute selbst, wenn man sich in ein Gespräch mit einklinkt, betreten schweigen und die Unterhaltung nicht mehr fortsetzen – nur warum?

Wenn mich die ewige Frage, ob der Herr oder die Dame, die mich eben in das Geschäft geführt hat, meine Begleitung oder Betreuung ist und mich auch am Ende wieder abholt, zu sehr nervt, so antworte ich ganz nüchtern und trocken: „Nein, das ist nicht mein Betreuer, das ist mein Bewährungshelfer!“

Jetzt können die Leute wirklich mal betreten schweigen! Manche nehmen es mit Fassung hin, andere wenden sich ab… aber endlich mal nicht, weil ich ’nur‘ blind bin!

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

Blind im Heide Park Soltau oder: Testergebnis unentschieden!

Sommerzeit ist Freizeitpark-Zeit. Wenn die Ferien beginnen, herrscht in sämtlichen Parks Hochsaison, vor allem dann, wenn es actionreiche und adrenalingeladene Fahrgeschäfte zu fahren gibt.

Für die mit Parkerlebnis.de gestartete Testreihe, ob und inwieweit es einem blinden Parkbesucher möglich ist, vor allem ohne sehende Begleitung, Freizeitparks zu nutzen, testete ich an einem Freitag Ende Juni den Heide Park Soltau.

Für Parkerlebnis waren dieses mal zwei Studenten der Hochschule Hamburg-Wandsbek mit von der Partie, die mich inkognito begleiteten.

Auch für diesen Test informierte ich mich vorab beim Park, was die Sicherheitsregelungen bezüglich blinder Besucher anbelangt. So ist auf der Website folgendes zu lesen: „Du kannst fast alle unsere Attraktionen in
Anspruch nehmen mit einer mitfahrenden Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss und im Falle einer Evakuierung Dir Anweisungen
weiterleiten und erteilen kann. Jedoch ist der normale Fahrbetrieb
sicherheitstechnisch nicht möglich an der Mountain-Rafting. An der Bobbahn behalten wir uns Deine Mitfahrt vor und entscheiden dies im Einzelfall anhand der am Tage aufgetretenen Störungen.“

Dies bedeutete für unseren Test, dass wir, wie auch schon im Fall Movie Park, die Regeln brechen würden. Denn wie eingangs erwähnt, geht es hier um die alleinige Nutzung ohne sehende (Dauer-)Begleitung und inwieweit der Park hierauf reagieren und unterstützend tätig werden würde.

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Artikel und Essays Projekte Testberichte

„Zeit gemeinsam erleben“? Aber nicht als Blinder im Europa-Park! – Ein Testbericht

Kann bzw. darf man als blinder Besucher einen Freizeitpark uneingeschränkt nutzen? Dieser Frage versuchte ich gemeinsam mit Parkerlebnis.de bereits im vergangenen Jahr nachzugehen und konnte im Rahmen meiner Recherche bereits sehr erfolgreich den Allgäu Skyline Park testen. Hier war es mir möglich, alle Attraktionen uneingeschränkt zu nutzen. Dass es jedoch auch anders geht, zeigt ein Test zweier blinder bzw. sehbehinderter Achterbahnfans, welche vor einigen Wochen den Europa-Park in Rust testeten – oder sollte man lieber sagen: zu testen versuchten?

Ein herzliches Dankeschön an die beiden, deren Namen wir hier vorerst auf deren Wunsch nicht nennen möchten, für ihren Einsatz und ihren ausführlichen Bericht.

Bereits zu Beginn unserer Recherchen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass der Europapark blinden Besuchern einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinen Fahrattraktionen gestattet – hierzu aber im unserem Schlusswort mehr!