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Den Bayern Park als Blinder allein besuchen? Ein Testbericht

Wer als Blinder ohne sehende Begleitung einen Freizeitpark besuchen möchte, stößt vielerorts auf Hürden oder gar Verbote. Bei unseren bisherigen Freizeitpark-Tests konnten wir jedoch aufzeigen, dass in einigen der hiesigen Freizeitparks eine Nutzung der Attraktionen als blinder Parkbesucher auch ohne sehende Begleitung entweder grundsätzlich erlaubt oder zumindest möglich ist.

Nach einem erfolgreichen Test in einem anderen bayerischen Freizeitpark, dem Skyline Park im Allgäu, besuchte ich gemeinsam mit zwei weiteren Redakteuren von Parkerlebnis.de, die mich quasi als stille Beobachter verfolgten, den Bayern Park. Hier ergab eine Vorabrecherche, dass es blinden Parkbesuchern auch ohne sehende Begleitung möglich sei, die angebotenen Fahrattraktionen (mit Ausnahme der Sommerrodelbahn) zu nutzen. Leere Versprechungen oder würde der Park sein Wort halten? Das galt es herauszufinden.

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Blind im Heide Park Soltau oder: Testergebnis unentschieden!

Sommerzeit ist Freizeitpark-Zeit. Wenn die Ferien beginnen, herrscht in sämtlichen Parks Hochsaison, vor allem dann, wenn es actionreiche und adrenalingeladene Fahrgeschäfte zu fahren gibt.

Für die mit Parkerlebnis.de gestartete Testreihe, ob und inwieweit es einem blinden Parkbesucher möglich ist, vor allem ohne sehende Begleitung, Freizeitparks zu nutzen, testete ich an einem Freitag Ende Juni den Heide Park Soltau.

Für Parkerlebnis waren dieses mal zwei Studenten der Hochschule Hamburg-Wandsbek mit von der Partie, die mich inkognito begleiteten.

Auch für diesen Test informierte ich mich vorab beim Park, was die Sicherheitsregelungen bezüglich blinder Besucher anbelangt. So ist auf der Website folgendes zu lesen: „Du kannst fast alle unsere Attraktionen in
Anspruch nehmen mit einer mitfahrenden Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss und im Falle einer Evakuierung Dir Anweisungen
weiterleiten und erteilen kann. Jedoch ist der normale Fahrbetrieb
sicherheitstechnisch nicht möglich an der Mountain-Rafting. An der Bobbahn behalten wir uns Deine Mitfahrt vor und entscheiden dies im Einzelfall anhand der am Tage aufgetretenen Störungen.“

Dies bedeutete für unseren Test, dass wir, wie auch schon im Fall Movie Park, die Regeln brechen würden. Denn wie eingangs erwähnt, geht es hier um die alleinige Nutzung ohne sehende (Dauer-)Begleitung und inwieweit der Park hierauf reagieren und unterstützend tätig werden würde.