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Gedanken-Gänge XXVI – Thema Inklusion und Teilhabe oder: Ich soll Verständnis haben… doch warum und wofür?

Schon oft habe ich hier über Inklusion oder Teilhabe geschrieben. Und oft haben sich Teile meiner Aussagen in meinen Beiträgen wiederholt. Soweit nicht schlimm, denn es sind meist die für die wirkliche Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung wichtigsten Punkte, die man immer wiederkäuend anführen muss, weil sie scheinbar nur die wenigsten verstehen… wollen.

Etwas, dass ich in jüngsten Gesprächen wieder einmal feststellen durfte: Ich, als selbst Betroffener, muss Verständnis aufbringen! Doch wofür und warum eigentlich?

Zugegeben mögen die folgenden Zeilen etwas böse wirken. Aber sie sind, wie viele andere in diesem Blog auch, zum Aufrütteln gedacht. Es mag viele Sehende geben, auf die der folgende Abriss nicht zutrifft, die sind herzlich zum „sich an den Kopf fassen“ eingeladen.

Ich möge doch bitteschön Verständnis dafür haben, dass heute, im bereits zweiten Jahrzehnt des einundzwanzigsten Jahrhunderts, viele sehende Menschen immer noch nicht wissen, wie man mit einem Blinden umgeht – nämlich, dass man ihn genauso zu behandeln hat, als könne er sehen. Dies soll nicht bedeuten, dass man unsere Blindheit einfach übergeht, sondern dass man uns ernstnimmt, uns trotz Blindheit gleichberechtigt behandelt und an allem teilhaben lässt. Doch für viele ist Blindheit immer noch ein rotes Tuch und sie sind maßlos überfordert, wie bei anderen Behinderungen auch. Es verschlägt ihnen die Sprache, wenn sie uns sehen, Fragen tauchen in ihrem Kopf auf, die sie sich zu stellen nie trauen, immer mit der Angst im Nacken, uns verletzen zu können. Für all dies und für das oft hinzukommende Mitleid aufgrund unserer Behinderung, dafür soll ich Verständnis haben.

Ich soll Verständnis dafür haben, dass uns Menschen, wie bei einem kleinen Kind, sagen, was wir tun dürfen, wo wir Hilfe benötigen und wo nicht, denn sie können sehen und somit besser beurteilen. Für Ausgrenzungen, Verbote und fadenscheinige Begründungen, alles nur zu unser aller Besten, dafür bräuchte ich wohl auch etwas mehr Verständnis.

Ich soll dann auch noch Verständnis für Diskriminierungen haben, die durch eben skizziertes Verhalten entstehen. Ich soll ruhig sein, nicht aufbrausend werden (weil dies unsachlich und unprofessionell ist) und einfach hinnehmen, denn es gäbe in dieser oder jener Situation ja regeln! Dass diese „Regeln“ von Sehenden aufgestellt wurden und teilweise auch noch gesetzeswidrig sind, interessiert nicht – friss, oder stirb… und hab auch hierfür bitte Verständnis.

Ich soll Verständnis dafür haben, dass in unserem Land vieles für Menschen mit Behinderung immer noch nicht selbstverständlich ist – in anderen Ländern jedoch schon. Dafür, dass viele diesen Vergleich erst gar nicht sehen bzw. hören und sich mit ihm aktiv befassen und auseinandersetzen wollen, weil wir ja in Deutschland und nicht in Land X seien, wäre doch auch ein wenig Verständnis meinerseits wünschenswert.

Und dafür, dass viele Menschen null Verständnis für mich, für meine Situation und für meine Argumente aufbringen können, weil sie es akzeptabel finden, dass man lieber über uns anstatt mit uns entscheidet, dass man uns ausschließt, dass man sich (oft unbewusst) über uns erhebt, ja, selbst hierfür soll ich am Ende Verständnis haben… ich soll also Verständnis dafür haben, dass Andere mich nicht verstehen können/wollen? Und ich soll zudem noch dankbar sein! Dankbar und genügsam, denn die Sehendenwelt tut ja schon so viel für uns… richtig, für uns, aber nicht mit uns; und dafür habe ich mehr als nur kein Verständnis!

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Gedanken-Gänge XXIII – Behinderung ist ein Manko oder: Warum Inklusion in Deutschland vielleicht nicht funktioniert

Über das Thema ‚Leben mit Behinderung’ wurde – sowohl in meinem, als auch in anderen Blogs – in den letzten Jahren viel geschrieben. Hinzugekommen ist seit geraumer Zeit auch das Themenspektrum der sog. „Inklusion“. Für viele ist dieses Wort bereits zum Unwort verkommen, da Inklusion in vieler Munde ist, vielerorts diskutiert wird und am Ende – so die Einschätzung vieler – eh wieder nichts dabei herauskommt. Und es gibt, so zumindest mein persönlicher Eindruck, auch gute Gründe, die diese Vermutung untermauern.

Inklusion wird scheinbar hierzulande meist im Zusammenhang mit Bildung gesehen. Hörte man in der Vergangenheit – beispielsweise im hinter uns liegenden Bundestagswahlkampf – etwas über Inklusion, so ging es meist um das Thema der Beschulung von Menschen mit Behinderung. Doch ist Inklusion nicht eigentlich viel viel mehr, als nur die Frage, wer wann wie und wo beschult werden sollte?

Inklusion bedeutet auch gleichberechtigte Teilhabe, nicht nur an Bildungsangeboten! Doch hiervon sind wir in Deutschland streckenweise noch meilenweit entfernt. Warum dies so ist, lässt sich nur erahnen.

Ein Grund könnte sein, dass Behinderung – sowohl von selbst Betroffenen als auch nichtbehinderten Menschen – immer noch als Manko gesehen wird. Wir sehen immer noch das, was wir nicht können, anstatt die Chancen und Möglichkeiten zu erkennen, die wir – trotz Behinderung – heutzutage haben und die andere ebenfalls haben können. Behindert ist für viele ein Schimpfwort. Auch wenn ich zu Beginn meiner Bloggertätigkeit das Wort vermieden habe, habe auch ich als selbst blinder Mensch inzwischen für mich gelernt, dieses Wort zu akzeptieren und auch zu nutzen. Ob wir jedoch „schwer“- oder „schwerst“-behindert sind, lassen wir mal ganz außenvor.

Die eigene oder die Behinderung anderer Menschen zu akzeptieren, scheint für viele auch heute noch ein großes Problem darzustellen. Behinderung ist ein Makel, ohne welches es sich besser (oder einfacher?) leben ließe. Das „Einfacher“ wird jedoch meist durch die nichtbehinderten Mitmenschen festgelegt und definiert. In ihrer Deutschen Fürsorglichkeit versuchen sie uns oft, Sicherheit zu vermitteln und beschützend uns vor dieser oder jener „Gefahr“ zu bewahren. Sie meinen entscheiden zu können, was wir brauchen und wollen – ein alter Hut, den ich in zahlreichen, älteren Artikeln bereits behandelt habe.

Jüngst der Fall eines Braunschweiger Arztes erregte meine Aufmerksamkeit und war mit der Auslöser für diesen Artikel. Eine Mutter entschied sich, bei ihrem gehörlosen neugeborenen Kind eben kein sog. CI-Implantat einsetzen zu lassen, durch das es hätte (bedingt) hören können – eigentlich ihr gutes und (aus meiner Sicht) verständliches Recht. Dieser Fall wird nun vor Gericht ausgetragen, da sowohl der HNO-Arzt der Braunschweiger Klinik als wohl auch das Jugendamt anderer Auffassung waren. Doch warum diskutieren wir hier überhaupt über so etwas? War die Aufklärungsarbeit von Behindertenverbänden in den letzten Jahrzehnten so sinnlos und für umsonst gewesen, das immer noch derartige Ansichten bzgl. Einer angeborenen Behinderung vorherrschen? Sind wir vielleicht im öffentlichen Leben noch nicht präsent genug, dass Behinderung – wie Segelohren, eine krumme Nase, ein wenig Hüftgold oder ein anderes, banales Etwas – als etwas gilt, dass es „abzustellen“ oder zu „beseitigen“ ist.

Es ist schön, wenn Forscher einen Weg finden, gehörlose wieder bedingt hörend zu machen, es Versuche gibt, Sehnerven gentechnisch zu erzeugen, es Prothesen für Hände, Beine, Hüfte etc. gibt, welche dem Träger das Leben erleichtern könnten – dies steht ganz außer Frage. Die eher ethische Frage ist jedoch, was machen derartige Möglichkeiten mit uns und unserem Denken über Behinderung?! Denn die Möglichkeit einer Möglichkeit ist doch für viele sicherlich schon Grund genug, Behinderung weiterhin als Manko zu sehen – es gäbe ja eine Alternative. Was wird eben aus den Leuten, die eben nicht bei jeder noch so kleinen Chance, ihre Behinderung ad acta zu legen, laut „hier!“ schreien werden? Warum? Weil sie sich, ihre Behinderung und ihr Leben so akzeptieren. Es ist keine hinnehmende Akzeptanz („Ich kann doch eh nichts an meinem Schicksal ändern…“), sondern eine erfüllende Akzeptanz, weil derjenige sein Leben aus seiner Sicht uneingeschränkt leben und auch genießen würde und nicht ewig in Selbstmitleid und Lethargie versinkt. Dieses ewige „Du könntest doch, warum tust du nicht?!“ bringt uns in unserer Diskussion um mehr Teilhabe und Inklusion überhaupt nicht weiter. Im Gegenteil! Es ist ermüdend, sich und sein Handikap immer und ewig erklären zu müssen. Wenn wir uns akzeptiert haben und mit unserer Behinderung im Reinen sind, ist Mitleid – in welcher Form auch immer – das Letzte, das wir brauchen.

Denn genau darum ist es – nach meinem Empfinden – hier in Deutschland ja so schwer, Inklusion wirklich zu (er)leben! Weil wir das Übel nicht an der Wurzel packen und uns lieber hinter Bildung und baulicher Barrierefreiheit verstecken. Inklusion und Barrierefreiheit fangen jedoch im Kopf eines jeden von uns an. Wenn wir immer nach Lösungen forschen, wie man Behinderungen beseitigen könnte, werden wir nie Behinderungen als solche zu akzeptieren und mit ihnen umzugehen lernen.

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Als Blinder im HSV-Stadion – ein kleiner Erfahrungsbericht

Sich Blind ins Getummel zu stürzen ist, egal ob auf Weihnachtsmarkt, Kirmes, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen, manchmal eine wahre Herausforderung. Selbst Sehenden ist das Gewusel und das Gedränge oftmals schon zu viel des Guten.

Besonders mag dies auch für Fußballstadien gelten, denn zichtausende Besucher tummeln sich an einem Spieltag auf den diversen Rängen und Tribünen.

Nichts desto trotz wollte ich wissen, ob ein Stadionbesuch als blinder Besucher (ohne sehende Begleitung) machbar ist: Inwieweit wird einem blinden Gast Seitens des Ordnungs- und Securitypersonals geholfen? Wie hilfsbereit sind andere Fußballfans? Wie gestaltet sich die Anreise zum Stadion? Diesen Fragen sind wir, Björn Peters (selber blind) und ich, am vergangenen Sonntag – beim Spiel HSV gegen Hannover 96 – auf dem Grund gegangen!

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Rheinkirmes als Blinder erleben – Ein Testbericht

Sich blind ins Getümmel eines Volksfestes zu stürzen? Für viele sehende Menschen oftmals ein vermeintliches Ding der Unmöglichkeit. Gerade auch, wenn es dabei um Orientierung und vor allem um die (Be-)Nutzung der zahlreichen Karussells und weiteren Attraktionen geht. Dass jedoch eine Kirmes von einem Blinden besucht und die zahlreichen Fahrgeschäfte auch genutzt werden können, zeigten unsere bisherigen Tests zum Beispiel des Cannstatter Wasen, des Oktoberfest oder des Hamburger Dom. Doch wie verhält es sich bei der Rheinkirmes in Düsseldorf, dem größten Volksfest am Rhein?

An einem Freitag im Juli besuchte ich, ohne sehende Begleitung, das Düsseldorfer Festgelände und testete ausgiebig die dortige Beschickung. Mit dabei auch eine der Kirmes-Neuheiten 2017: „Mr. Gravity“ vom Schausteller Oberschelp. Bei Oberschelps bereits etablierter Attraktion „High Impress“ war eine Mitfahrt auf anderen Volksfesten ohne Begleitung ohne Probleme möglich. Wie verhält es sich bei seinem neuen Fahrgeschäft?

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Blind auf dem Cannstatter Wasen: Ein Testbericht

Bild Copyright Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich blind ins Kirmes-Getümmel zu stürzen und dem Wunsch nach dem Adrenalinkick auf dem Volksfest freien Lauf zu lassen, ist – Anders, als in so manch Deutschem Freizeitpark – ohne Weiteres möglich. Das zeigten meine bisherigen Tests. Wo blinden Besuchern in Freizeitparks eine Mitfahrt teils nur mit sehender Begleitung gestattet wird, können Kirmes-Besucher ohne Augenlicht auch ohne einen sehenden Begleiter Fahrgeschäfte nutzen. Bisher konnte ich erfolgreich den Hamburger Dom, das Münchner Oktoberfest sowie die Annakirmes in Düren testen.

Natürlich wiederholen sich viele Fahrgeschäfte auf den einzelnen Plätzen, aber jeder Betreiber könnte unterschiedlich mit der Thematik Blindheit und dem Fahrtwunsch umgehen. Darum führte mich im Oktober letzten Jahres mein Weg zum Cannstatter Volksfest (auch Wasen genannt), welches vom 23. September bis zum 9. Oktober im Stuttgarter Bezirk Bad Cannstatt stattfand.

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Gedanken-Gänge XXI – Von nichts kommt nichts oder: Inklusion muss laut sein!

Sich aufzuregen bringt doch eh nichts! Diesen Satz hört man sehr häufig, gerade, wenn man sich in einer Situation ungerecht behandelt fühlt und seinem Frust, egal wo, einfach mal Luft macht.

Am 27.06. sorgte ein Artikel aus der Gehörlosenzeitung auf Facebook für Diskussionen: Keine Achterbahn für Gehörlose hieß es dort, eine prägnante Aussage, welche – sowohl bei Menschen mit als auch ohne Handikap – für sehr kontroverse Diskussionen sorgte.

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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.