Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande immer noch nicht vollends von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit noch keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt bleibt.
Hingegen scheint hierzulande die Nutzung von Kirmesattraktionen und -fahrgeschäften problemloser vonstatten zu gehen. Hier konnten wir bis jetzt eine Hilfsbereitschaft beobachten, die in manch anderen Bereichen der Freizeitgestaltung ihresgleichen sucht.
Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei bisherigen Tests ausländischer Parks – mit Ausnahme des Disneyland Paris – feststellen, dass die Themen Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die bislang getesteten Parks (Tivoli Gardens, Thorpe Park sowie Efteling) nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran. (Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview)
Eine Ausnahmestellung in puncto Freizeitparks dürfte der Wiener Wurstelprater genießen, vereint er doch praktisch sowohl den Flair einer Kirmes mit der Atmosphäre eines Freizeitparks. Die Fahrgeschäfte werden hier nicht von einem zentralen Unternehmen geführt, sondern obliegen der Führung einzelner Schausteller beziehungsweise Unternehmen.
Wie verhält es sich nun in Wiens Adresse Nr. 1, wenn es um Achterbahn, Karussell und Co. geht, hinsichtlich der Nutzbarkeit durch einen blinden Gast? Im Rahmen unserer bei Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe fand ich dies im Oktober dieses Jahres heraus!