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Zu Gast unter Wölfen: Blind in der Volkswagen-Arena – Ein Erfahrungsbericht

Sich Blind ins Getummel zu stürzen kann, egal ob auf Weihnachtsmarkt, Kirmes, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen, manchmal doch eine wahre Herausforderung sein. Selbst sehenden Menschen ist das Gewusel und das Gedränge oftmals schon zu viel des Guten; gerade jetzt nach den diversen Corona-Lockdowns und -Beschränkungen, fühlt sich für viele der Besuch von vollen Restaurants, Konzerten oder Fußballstadien immernoch „falsch“ an.

Seit einigen Wochen sind Fans bei Fußballspielen wieder zugelassen! Zwar dürfen die Vereine, je nach geltenden Bestimmungen, ihre Stadien noch nicht vollauslasten, aber einem Besuch eines Spiels der Lieblingsmannschaft steht nichts mehr im Wege!

Und so führte mich mein Weg am vergangenen Samstag (02.10.21) in die Volkswagen-Arena, um mir – gemeinsam mit 12.844 Heim- und Gästefans – das Spiel gegen Borussia Mönchen-Gladbach anzuschauen.

Ich wollte außerdem herausfinden, ob es mir, als blinden Stadionbesucher ohne sehende Begleitung, möglich ist, das Wolfsburger Stadion ohne Probleme oder Einschränkungen zu besuchen? Wie hilfsbereit sind Fans oder Personal?

Der Besuch beim vFL Wolfsburg war jedoch nicht mein erster Stadiontest dieser Art. Bereits positive Erfahrungen konnte ich bei einem Besuch im Hamburger Volksparkstadion machen.

Ich stehe, bekleidet mit einem VFL-Trikot, einem Schal sowie einer Cap, vor dem Eingang der Volkswagen-Arena

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Gedanken-Gänge 47 – Von Lob und Anerkennung oder: Zwischen positiver Diskriminierung und unserer eigenen Dünnhäutigkeit

In einer Gruppe mit anderen ebenfalls Blinden bzw. Sehbehinderten, führte ich jüngst eine Diskussion, in der es um Lob und Anerkennung von alltäglichen Dingen aufgrund unserer Sehbehinderung ging. Sei es das Überqueren einer Straße, das sich Durchmanövrieren an engen Stellen auf dem Bürgersteig, Zug fahren, Einkaufen, das gepflegte Äußere – es gibt soviele Dinge, die für uns alltäglich, für den Mensch ohne eine Behinderung jedoch – wenn er in unserer Situation wäre – die allergrößte Herausforderung wäre. Doch dieses Lob ist es, das viele stöhrt und inzwischen sogar einen eigenen Namen bekommen hat: „Positive Diskriminierung“. Grund genug, für all die Lobenden endlich mal eine Lanze zu brechen und zudem einmal selbstkritisch zu hinterfragen, seit wann wir eigentlich so extremst dünnhäutig geworden sind?

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Als Blinder auf der Düsseldorfer Rheinkirmes 2019 – Der Testbericht

Sommerzeit ist vielerorts gleichzeitig auch Kirmeszeit. Gerade im Juli und August finden deutschlandweit viele kleine und große Volks- sowie Schützenfeste statt. Eines der Kirmes-Highlights dürfte auch dieses Jahr wieder unumstritten die Rheinkirmes in Düsseldorf sein, die gerne auch als „Größte Kirmes am Rhein“ bezeichnet wird.

Bereits 2017 konnte ich die Rheinkirmes für Parkerlebnis.de bei einem elf Fahrgeschäfte umfassenden Besuch ausführlich testen; rund zwei Jahre später stand nun ein Folgetest auf dem Programm. Gleich am ersten Kirmes-Wochenende stattete ich der „Größten Kirmes am Rhein“ einen erneuten Besuch ab – diesmal begleitet von Alexander Louis, einem Kollegen bei Parkerlebnis.de, der das ganze Geschehen inkognito im Hintergrund beobachten wollte.

Rheinkirmes 2019 von oben | Bild Copyright Alexander Louis, Parkerlebnis.de

Wir hatten uns vorweg darauf verständigt, dass er – soweit es eben ging – sich aus dem Geschehen heraushalten und nicht eingreifen sollte, selbst wenn ich in einer Situation vielleicht Hilfe benötige. Denn nur so kann ein solcher Testbesuch all seine positiven als auch negativen Facetten aufzeigen. Eines sei zudem auch gleich vorab verraten: Auch wenn alle Testfahrten zustande kamen, verließen wir den Festplatz am Ende mit gemischten Gefühlen.

Der Schwerpunkt bei dem ausführlichen Kirmestest lag in diesem Jahr nicht nur auf den rasantesten und adrenalingeladensten Attraktionen. Ich habe mich diesmal nämlich bemüht, sowohl familiengerechte als auch schnellere Karussells mit in meinen Test einzubeziehen.

Der Break Dancer des Schaustellers Bruch auf der Rheinkirmes 2019 | Bild Copyright Alexander Louis, Parkerlebnis.de

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Als Blinder auf dem Wiener Prater – Der Testbericht

Boomerang Achterbahn im Wiener Prater | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande immer noch nicht vollends von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit noch keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt bleibt.

Hingegen scheint hierzulande die Nutzung von Kirmesattraktionen und -fahrgeschäften problemloser vonstatten zu gehen. Hier konnten wir bis jetzt eine Hilfsbereitschaft beobachten, die in manch anderen Bereichen der Freizeitgestaltung ihresgleichen sucht.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei bisherigen Tests ausländischer Parks – mit Ausnahme des Disneyland Paris – feststellen, dass die Themen Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die bislang getesteten Parks (Tivoli Gardens, Thorpe Park sowie Efteling) nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran. (Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview)

Eine Ausnahmestellung in puncto Freizeitparks dürfte der Wiener Wurstelprater genießen, vereint er doch praktisch sowohl den Flair einer Kirmes mit der Atmosphäre eines Freizeitparks. Die Fahrgeschäfte werden hier nicht von einem zentralen Unternehmen geführt, sondern obliegen der Führung einzelner Schausteller beziehungsweise Unternehmen.

Das Riesenrad ist das Wahrzeichen des Wiener Wurstelpraters | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Wie verhält es sich nun in Wiens Adresse Nr. 1, wenn es um Achterbahn, Karussell und Co. geht, hinsichtlich der Nutzbarkeit durch einen blinden Gast? Im Rahmen unserer bei Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe fand ich dies im Oktober dieses Jahres heraus!

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Gedanken-Gänge XXXV – Teilhabe ist kein Kompromiss

Seit inzwischen mehreren jahren wird, auf politischer Ebene, aber auch vor allem in Betroffenenkreisen, in sozialen Medien und Foren heiß darüber diskutiert, ob und inwieweit eine uneingeschränkte und ungeteilte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfolgen kann und muss – einerseits äußerst löblich, zeigt es doch, wie groß das Interesse und Desinteresse, egal von welcher Seite, für dieses Anliegen ist. Andererseits wird genau diese Diskussion ermüdender denn je; warum, dazu hier ein paar Zeilen.

„Eine ausnahmslose Teilhabe kann und wird es nicht geben!“ – so die Hauptaussage, die in vielen Diskussionen, auch und vor allem inzwischen unter Betroffenen, am Ende eines Diskussionstages im Raum stehenbleibt. Versucht man die Argumente für diese Aussage nachzuvollziehen, schlackert man am Ende nur mit den Ohren. Denn selbst behinderte Menschen fangen an, dem nichtbehinderten Betreiber von Freizeitanlagen eine gewisse Handlungsfreiheit zu attestieren, wen er was in welchem Umfang nutzen lässt. Ferner wird im gleichen Atemzug meist angeführt, dass es eine 100 prozentige Teilhabe sowieso nicht geben kann, denn dann müssten wir auch zukünftig blind autofahren können – was doch für ein hinkender Vergleich!

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Gedanken-Gänge XXXIV – „Was ist, wenn etwas passiert?“ oder: Von der Angst, dass irgendwann einmal etwas passieren könnte…

Immer, wenn es um Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung geht, ob nun Konzerte, Schwimmbad, Freizeitpark & co., hört man leider mehr Stimmen, die von Ausschlüssen und Teilnahmeverboten berichten, als umgekehrt. Und immer, wenn daraufhin Diskussionen entfachen, an denen sich nicht nur Betroffene, sondern meist auch nicht Betroffene beteiligen, ist ein Satz schon vorprogrammiert: „… und wenn etwas passiert?“.

Ich weiß nicht, ob das so ein typisch Deutsches Ding ist, die Angst vor dem ominösen „Wenn“ und „Hätte“. Vor allmöglichen Widrigkeiten wollen wir uns schützen – einerseits verständlich, vor allem aus der Sicht eines Betreibers von was auch immer für einer Freizeiteinrichtung.

Doch schießt man sich mit diesem „Wenn“ nicht sogar mehr ins Abseits und macht sich erst recht in gewisserweise „angreifbarer“?

Wo in anderen Ländern gefühlt einfach mal „gemacht“ wird und man nicht ewig die Negativkonsequenz im Hinterkopf hat, findet hirzulande der Ausschluss noch vor der eigentlichen Teilnahme statt: auf dem Papier oder im Internet, in Zugangsbeschränkungen und Nutzungsregeln, in Tüv-Bestimmungen oder anderen, ähnlich gelagerten Dingen. Allen gemein ist das angebliche Wissen über die Fähigkeiten, die ein Besucher mit Behinderung hat – oder eben nicht hat. Ob das ganze nun Hand und Fuß hat und vernünftig belegt und recherchiert wurde, vollkommen egal, denn „wenn etwas passiert“, wir sind vorbereitet!

Aber die Frage nach dem „Wenn“ und „Aber“ begegnet uns ja nicht nur bei solch Freizeitunternehmungen wie dem Schwimmengehen oder einem Festivalbesuch. Bei viel banaleren Dingen dürfen wir uns immer und immer wieder diese eine Frage anhören. Ob bei Reisen, beim Discobesuch, beim nächtlichen Heimkommen, ja selbst bei so Alltagsdingen wie dem Kochen. Als Mensch mit Behinderung muss man sich immer mit dem „Wenn“ der Nichtbehinderten, also dieser unterschwelligen Befürchtung, dass etwas passieren könnte, auseinandersetzen. Viele vergessen dabei, dass jedem zu jeder Zeit etwas passieren kann, egal wann wie und wo.

Die Antwort hierauf kann einfacher nicht sein: Was ist, wenn etwas passiert? Dann passiert es eben! Wir werden es vorab eh nicht wissen, wir können ja nicht hellsehen und das Leben hält eben nicht immer nur positive Ereignisse parat – so nüchtern traurig man dies auch finden mag.

Der Betreiber von Freizeitanlagen will sich, das ist immer die nächste Argumentation, durch dieses „Wenn“ bloß absichern. Aber war da nicht mal was mit Handeln auf eigenes Risiko oder so? Doch dieser Wille nach Risiko wird einem ja förmlich aberkannt – nichts mehr von wegen „no risk, no fun“! Und die schlechte Publicity, böse Medienmeldungen oder gar eine Schadensersatzklage kommen ja für viele als Angstszenario noch obendrauf.

Womit wir auch beim eigentlichen „Problem“ des „Wenns“ wären: Es ist die Angst, die, meist Außenstehende, zu dieser „Wenn“-Frage verleitet. Als Optimist kann ich dazu nur sagen: Wenn ich mir immer vorher die Frage stelle, was wäre, wenn, würde ich viele Dinge doch gar nicht mehr machen – selbst die einfache Straßenüberquerung könnte somit zur größten Gefahr werden; was ist nämlich, wenn einer bei Rot fährt? Was ist, wenn das Flugzeug abstürzt? Einer eine Bombe zündet? Ich des Nachts überfallen werde? Aber nach sowas fragt man nicht! Denn sonst könnten wir uns alle gleich selber begraben.

Und wenn dann doch etwas passiert? Dann sind sogleich die mit dem erhobenen Zeigefinger da („Hab ich’s dir nicht gesagt?!“). Aber meistens passiert ja eben… NICHTS! Und trotzdem, für diese vielleicht 1- 2- 3- von mir aus auch 5% des Restrisikos rennen Aktivisten, Teilhabe- und Inklusionskämpfer gegen Windmühlen an. Denn die wichtigste „Wenn“-Frage traut man sich erst gar nicht zu stellen: Was ist, wenn man uns überhaupt nicht teilhaben lassen will? Aber das ist wieder ein ganz anderes, neues Thema…

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Gedanken-Gänge XXXIII – Dienstleister mit Handikap oder: Inklusion ist, wenn wir unsere Behinderung nicht ewig thematisieren und uns wegen ihr verteidigen müssen

Fast zehn Jahre arbeite ich nun bereits als mobiler DJ. Ich war auf zahlreichen Veranstaltungen und Feiern unterwegs, ob in Hamburg oder sonstwo in Norddeutschland, Berlin oder sogar Köln. Und seit zehn Jahren muss ich mich mit der Frage auseinandersetzen, wann, ob und wie ich meine Blindheit mit ins Spiel bringe?

Ich erinnere mich noch gut an eine Hochzeitsmesse 2011 in Wolfsburg. Der Veranstalter diskutierte mit mir, dankenswerter Weise auf sehr sachlicher Ebene, ob ich meine Blindheit „ankündigen“ oder nicht sogar als Marketing instrument gebrauchen sollte. Seit jeher lehne ich diese Art der Offensivbekanntmachung ab. Ich bin DJ aus Überzeugung, mache Musik und da spielt es keine Rolle, ob ich nun blind bin oder nicht.

Da man jedoch nicht vollends am Markt vorbeiarbeiten kann, fügte ich nach und nach kleine Hinweise auf meiner DJ-Website hinzu, anhand Interessierte durchaus in der Lage sein sollten, meine Blindheit herauszulesen. Ob nun bei meinem Slogan: „Blindes Vertrauen in die Musik“ oder meinen FAQs, wer sich wirklich informieren und mit dem Menschen auseinandersetzen möchte, den er da bucht, kann durchaus nicht behaupten, er oder sie hätte nichts davon gewusst.

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Als Blinder auf großer Fahrt: Sind Kreuzfahrtschiffe ohne sehende Begleitperson überhaupt nutzbar?

Seit einigen Jahren erfreuen sich Kreuzfahrten auf Flüssen und Weltmeeren sehr großer Beliebtheit. Begehrte Reiserouten und Kreuzfahrtziele sind bereits Monate vor dem eigentlichen Reisetermin ausgebucht – Schnellsein lautet bei der Buchung also die Devise.

Neben der Frage, welche Route man gerne auf seiner Kreuzfahrt entlangreisen und welche möglichen Städte man besuchen möchte, stellt sich vor allem Menschen mit einer Behinderung die sehr berechtigte Frage, ob eine Kreuzfahrt unter den jeweils gegebenen Umständen das „richtige“ Reiseangebot für sie ist?

Zwar gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen, neben der einfachen Möglichkeit des Reisens mit einer Begleitung (z. B. Freund oder Partner), auch die Option, sich einer speziellen Reisegruppe anzuschließen, denn hier kann im Bedarfsfall für eine Begleitperson gesorgt werden, doch sicherlich ist das Reisen in Gruppen nicht jedermanns Geschmack bzw. mögen es auch einige auch eher individueller. Sich beim alleine Reisen ohne sehende Begleitung in Städten oder im gebuchten Hotel durchzufragen, um ans gewünschte Ziel zu kommen, stellt in der Regel keinerlei Probleme dar. Doch wie verhält es sich, wenn man als blinder Reisender eine Kreuzfahrt buchen und antreten möchte, jedoch ohne einen Sehenden unterwegs ist? Gibt es Seitens der Veranstalter bzw. der Reedereien Einschränkungen bei der Nutzbarkeit ihrer Kreuzfahrtschiffe für einen blinden Gast? Oder wird man auch als Blinder – wie der sehende Passagier auch – mit offenen Armen empfangen und kann seinen Aufenthalt an Bord uneingeschränkt genießen?

Um dieser Frage nachzugehen, startete ich im vergangenen Jahr eine kleine Recherche bei den bekanntesten Reedereien und Kreuzfahrtanbietern, welche Kreuzfahrten im In- und Ausland anbieten, ob es blinden Passagieren, auch ohne einer sehenden Begleitung, möglich und erlaubt sei, an einer Kreuzfahrt auf eines ihrer Schiffe teilzunehmen. Insgesamt wurden vierzehn Anbieter und Reedereien angeschrieben, die Antworten fallen teils sehr unterschiedlich aus – wie die folgende Auswertung zeigt.

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Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Gedanken-Gänge XXVIII – Vielen Dank fürs Auge leihen oder: Über Alltagshelfer, die keiner mehr eines Wortes würdigt!

Sie sind zur Stelle und stehen einem mit Rat und Tat zur Seite, sie leihen uns manchmal ihr Auge, manchmal helfen sie ungefragt und übereifrig, aber im Grunde kann man sich auf sie verlassen. Sie sind Alltagshelfer, die wir – im Zeitalter von Smartphone und helfenden Apps – jedoch keines Wortes mehr zu würdigen scheinen: Passanten.

Heute, wo fast ein jeder von uns den ständigen, smarten Begleiter mit sich führt und auf selbigem oftmals zahlreiche Apps zur Alltagsunterstützung und Navigation vorhanden sind, scheinen – so zumindest mein persönlicher Eindruck – viele von uns Blinden tatsächlich lieber der technischen Errungenschaft, statt dem menschlichen Auge zu (ver)trauen. Ob nun die App zur Erkennung von Hindernissen, zur Beschreibung von Gegenständen, zur Orientierung in einem bestimmten Terrain oder bei der mobilen Erkennung eines Textes, überall können heute Smartphoneapps zum Einsatz kommen und somit das menschliche Auge ersetzen.

Vielleicht gehöre ich zu der Übergangsgeneration, welche noch ohne smarten Helfer aufgewachsen ist und es somit noch lernen musste, uns auch ohne Technik zu organisieren und die Alltagsherausforderungen zu bewältigen. Wer heute aufwächst, braucht dieses nicht mehr unbedingt, immer mehr Apps sind auf dem „Vormarsch“ und sollen uns Blinden den Alltag erleichtern und somit das fehlende Augenlicht wieder wettmachen.

Unterschwellig schwingt hier eine Grundeinstellung mit, nach der das Alltagsleben nur dann vollkommen zu sein scheint, wenn wir auch wirklich alles ohne sehende Hilfe erledigen und bewältigen können. Dass es keine „Schande“ ist, auch mal die Hilfe Sehender inanspruch zu nehmen, vergessen wir scheinbar im Smartphonealltag gerne mal.

Dabei ist der Sehende oftmals dem Smartphone in Geschwindigkeit und Auffassungsvermögen um Längen voraus! Das Smartphone muss zunächst „prepariert“ werden, d. h. es muss aus der Tasche gekramt, die benötigte App gestartet und die passende Funktion ausgewählt, das Ziel eingegeben oder sonst eine Justierung vorgenommen werden. Dem Passanten brauche ich nur zu sagen, was ich an Hilfestellungen benötige. Er wird vielleicht nochmals genauer nachfragen, kann aber grundsetzlich sofort agieren. Natürlich, auch er kann sich mal irren, nicht richtig hinschauen etc., aber ist nicht das „Risiko“, dass der smarte Helfer etwas nicht richtig erfasst, erkennt und auswertet immens höher?

Und nichts geht über Ortskenntnisse. Denn die Karten meines Handys sind nur so gut, wie sie jemand „gezeichnet“ und programmiert hat. Laut einem Städteplaner, dessen Vortrag ich im vergangenen Jahr lauschen durfte, kann eine Navi-App eine Abweichung zwischen 5 und 25 Metern haben. Im Einbahnstraßengewirr einer Altstadt sind 5-25 M vielzuviel! Das Kartenmaterial wird ständig besser und unsere Karte im Kopf dadurch immer schlechter – dies passiert leider auch bei den Sehenden. Sie vertrauen streckenweise auch nur noch auf ihr Navi, anstatt ihrer Ortskenntnisse. Doch – und dies ist nach meinem Empfinden eher die Regel – hat man sehr häufig schneller jemanden gefunden, der den Weg kennt und auch ansatzweise beschreiben kann. Bevor ich mich mit dem Navi verlaufe, weil die Ortung oder die Karte nicht stimmen, vertraue ich lieber dem Menschen. Irren ist zwar menschlich und ein Verlaufen somit oftmals unumgänglich, unzureichend programmierte Technik ist ärgerlich und dient somit höchstens als ergänzendes Beiwerk und nicht als vollkommener Passantenersatz.

Natürlich – ich lebe in einer Großstadt. In der Millionenmetropole Hamburg findet sich immer jemand, den man fragen kann, es sei denn, ich befinde mich im abgelegendsten Winkel… aber selbst hier hilft dann auch oft kein Navi mehr.

Mit der heutigen Technik könnte ich als Blinder durch Apps oder Zusatzgeräte sogar in der Lage sein, Beschilderungen zu erkennen. Doch um zu wissen, wo sich genau das Schild oder das Display befindet, welches ich lesen möchte, müsste ich einen Sehenden fragen – dieser kann mir das Schild jedoch auch gleich vorlesen und ich laufe nicht Gefahr, dass die Texterkennung nicht richtig funktioniert und ich mich wieder neu ausrichten muss, um das Schild besser mit dem Handykameraauge erfassen zu können.

Technik zu benutzen, so mal die Begründung von einigen Leuten, mit denen ich mich vor einiger Zeit zu diesem Thema ausgetauscht habe, bedeutet auch, sich nicht mehr mit Leuten auseinandersetzen zu müssen, weil sie einem z. B. im Restaurant die Speisekarte nicht vorlesen wollen. Jedoch sollte der Kellner besser über das Angebot, über eventuelle Tagesgerichte etc. Bescheid wissen, welche dann auch nicht in der online verfügbaren Speisekarte verzeichnet sind, die ich vorher hätte herunterladen und lesen können.

Außerdem ist Helfen lassen kommunikativ! Wir können so im Idealfall mit anderen Leuten ins Gespräch kommen, können uns Austauschen; etwas, dass ja heute auch immer mehr an Bedeutung verliert, da ein jeder nur noch mit sich selbst beschäftigt ist und ein Ansprechen für viele schon ein Eindringen in die Privatsphäre bedeutet.

Und auch wenn auch ich in vielen Beiträgen über den Umgang durch sehende Menschen eher negativ berichte und ihn in vielen Punkten kritisiere, so ist es auch mal an der Zeit, genau deswegen einfach mal Danke zu sagen. Danke für unzählige Situationen, in denen wir Eure Hilfe benötigt haben und Ihr uns bereitwillig etwas von Eurer Zeit, quasi Euer Auge oder Euer Wissen geliehen habt. Denn im Zeitalter, wo hierzulande scheinbar ein jeder auf sein Smartphone glotzt und sich selbst nur noch der nächste zu sein scheint, ist sowas leider nicht mehr selbstverständlich.

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Gedanken-Gänge XXVI – Thema Inklusion und Teilhabe oder: Ich soll Verständnis haben… doch warum und wofür?

Schon oft habe ich hier über Inklusion oder Teilhabe geschrieben. Und oft haben sich Teile meiner Aussagen in meinen Beiträgen wiederholt. Soweit nicht schlimm, denn es sind meist die für die wirkliche Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung wichtigsten Punkte, die man immer wiederkäuend anführen muss, weil sie scheinbar nur die wenigsten verstehen… wollen.

Etwas, dass ich in jüngsten Gesprächen wieder einmal feststellen durfte: Ich, als selbst Betroffener, muss Verständnis aufbringen! Doch wofür und warum eigentlich?

Zugegeben mögen die folgenden Zeilen etwas böse wirken. Aber sie sind, wie viele andere in diesem Blog auch, zum Aufrütteln gedacht. Es mag viele Sehende geben, auf die der folgende Abriss nicht zutrifft, die sind herzlich zum „sich an den Kopf fassen“ eingeladen.

Ich möge doch bitteschön Verständnis dafür haben, dass heute, im bereits zweiten Jahrzehnt des einundzwanzigsten Jahrhunderts, viele sehende Menschen immer noch nicht wissen, wie man mit einem Blinden umgeht – nämlich, dass man ihn genauso zu behandeln hat, als könne er sehen. Dies soll nicht bedeuten, dass man unsere Blindheit einfach übergeht, sondern dass man uns ernstnimmt, uns trotz Blindheit gleichberechtigt behandelt und an allem teilhaben lässt. Doch für viele ist Blindheit immer noch ein rotes Tuch und sie sind maßlos überfordert, wie bei anderen Behinderungen auch. Es verschlägt ihnen die Sprache, wenn sie uns sehen, Fragen tauchen in ihrem Kopf auf, die sie sich zu stellen nie trauen, immer mit der Angst im Nacken, uns verletzen zu können. Für all dies und für das oft hinzukommende Mitleid aufgrund unserer Behinderung, dafür soll ich Verständnis haben.

Ich soll Verständnis dafür haben, dass uns Menschen, wie bei einem kleinen Kind, sagen, was wir tun dürfen, wo wir Hilfe benötigen und wo nicht, denn sie können sehen und somit besser beurteilen. Für Ausgrenzungen, Verbote und fadenscheinige Begründungen, alles nur zu unser aller Besten, dafür bräuchte ich wohl auch etwas mehr Verständnis.

Ich soll dann auch noch Verständnis für Diskriminierungen haben, die durch eben skizziertes Verhalten entstehen. Ich soll ruhig sein, nicht aufbrausend werden (weil dies unsachlich und unprofessionell ist) und einfach hinnehmen, denn es gäbe in dieser oder jener Situation ja regeln! Dass diese „Regeln“ von Sehenden aufgestellt wurden und teilweise auch noch gesetzeswidrig sind, interessiert nicht – friss, oder stirb… und hab auch hierfür bitte Verständnis.

Ich soll Verständnis dafür haben, dass in unserem Land vieles für Menschen mit Behinderung immer noch nicht selbstverständlich ist – in anderen Ländern jedoch schon. Dafür, dass viele diesen Vergleich erst gar nicht sehen bzw. hören und sich mit ihm aktiv befassen und auseinandersetzen wollen, weil wir ja in Deutschland und nicht in Land X seien, wäre doch auch ein wenig Verständnis meinerseits wünschenswert.

Und dafür, dass viele Menschen null Verständnis für mich, für meine Situation und für meine Argumente aufbringen können, weil sie es akzeptabel finden, dass man lieber über uns anstatt mit uns entscheidet, dass man uns ausschließt, dass man sich (oft unbewusst) über uns erhebt, ja, selbst hierfür soll ich am Ende Verständnis haben… ich soll also Verständnis dafür haben, dass Andere mich nicht verstehen können/wollen? Und ich soll zudem noch dankbar sein! Dankbar und genügsam, denn die Sehendenwelt tut ja schon so viel für uns… richtig, für uns, aber nicht mit uns; und dafür habe ich mehr als nur kein Verständnis!

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Gedanken-Gänge XXIII – Behinderung ist ein Manko oder: Warum Inklusion in Deutschland vielleicht nicht funktioniert

Über das Thema ‚Leben mit Behinderung’ wurde – sowohl in meinem, als auch in anderen Blogs – in den letzten Jahren viel geschrieben. Hinzugekommen ist seit geraumer Zeit auch das Themenspektrum der sog. „Inklusion“. Für viele ist dieses Wort bereits zum Unwort verkommen, da Inklusion in vieler Munde ist, vielerorts diskutiert wird und am Ende – so die Einschätzung vieler – eh wieder nichts dabei herauskommt. Und es gibt, so zumindest mein persönlicher Eindruck, auch gute Gründe, die diese Vermutung untermauern.

Inklusion wird scheinbar hierzulande meist im Zusammenhang mit Bildung gesehen. Hörte man in der Vergangenheit – beispielsweise im hinter uns liegenden Bundestagswahlkampf – etwas über Inklusion, so ging es meist um das Thema der Beschulung von Menschen mit Behinderung. Doch ist Inklusion nicht eigentlich viel viel mehr, als nur die Frage, wer wann wie und wo beschult werden sollte?

Inklusion bedeutet auch gleichberechtigte Teilhabe, nicht nur an Bildungsangeboten! Doch hiervon sind wir in Deutschland streckenweise noch meilenweit entfernt. Warum dies so ist, lässt sich nur erahnen.

Ein Grund könnte sein, dass Behinderung – sowohl von selbst Betroffenen als auch nichtbehinderten Menschen – immer noch als Manko gesehen wird. Wir sehen immer noch das, was wir nicht können, anstatt die Chancen und Möglichkeiten zu erkennen, die wir – trotz Behinderung – heutzutage haben und die andere ebenfalls haben können. Behindert ist für viele ein Schimpfwort. Auch wenn ich zu Beginn meiner Bloggertätigkeit das Wort vermieden habe, habe auch ich als selbst blinder Mensch inzwischen für mich gelernt, dieses Wort zu akzeptieren und auch zu nutzen. Ob wir jedoch „schwer“- oder „schwerst“-behindert sind, lassen wir mal ganz außenvor.

Die eigene oder die Behinderung anderer Menschen zu akzeptieren, scheint für viele auch heute noch ein großes Problem darzustellen. Behinderung ist ein Makel, ohne welches es sich besser (oder einfacher?) leben ließe. Das „Einfacher“ wird jedoch meist durch die nichtbehinderten Mitmenschen festgelegt und definiert. In ihrer Deutschen Fürsorglichkeit versuchen sie uns oft, Sicherheit zu vermitteln und beschützend uns vor dieser oder jener „Gefahr“ zu bewahren. Sie meinen entscheiden zu können, was wir brauchen und wollen – ein alter Hut, den ich in zahlreichen, älteren Artikeln bereits behandelt habe.

Jüngst der Fall eines Braunschweiger Arztes erregte meine Aufmerksamkeit und war mit der Auslöser für diesen Artikel. Eine Mutter entschied sich, bei ihrem gehörlosen neugeborenen Kind eben kein sog. CI-Implantat einsetzen zu lassen, durch das es hätte (bedingt) hören können – eigentlich ihr gutes und (aus meiner Sicht) verständliches Recht. Dieser Fall wird nun vor Gericht ausgetragen, da sowohl der HNO-Arzt der Braunschweiger Klinik als wohl auch das Jugendamt anderer Auffassung waren. Doch warum diskutieren wir hier überhaupt über so etwas? War die Aufklärungsarbeit von Behindertenverbänden in den letzten Jahrzehnten so sinnlos und für umsonst gewesen, das immer noch derartige Ansichten bzgl. Einer angeborenen Behinderung vorherrschen? Sind wir vielleicht im öffentlichen Leben noch nicht präsent genug, dass Behinderung – wie Segelohren, eine krumme Nase, ein wenig Hüftgold oder ein anderes, banales Etwas – als etwas gilt, dass es „abzustellen“ oder zu „beseitigen“ ist.

Es ist schön, wenn Forscher einen Weg finden, gehörlose wieder bedingt hörend zu machen, es Versuche gibt, Sehnerven gentechnisch zu erzeugen, es Prothesen für Hände, Beine, Hüfte etc. gibt, welche dem Träger das Leben erleichtern könnten – dies steht ganz außer Frage. Die eher ethische Frage ist jedoch, was machen derartige Möglichkeiten mit uns und unserem Denken über Behinderung?! Denn die Möglichkeit einer Möglichkeit ist doch für viele sicherlich schon Grund genug, Behinderung weiterhin als Manko zu sehen – es gäbe ja eine Alternative. Was wird eben aus den Leuten, die eben nicht bei jeder noch so kleinen Chance, ihre Behinderung ad acta zu legen, laut „hier!“ schreien werden? Warum? Weil sie sich, ihre Behinderung und ihr Leben so akzeptieren. Es ist keine hinnehmende Akzeptanz („Ich kann doch eh nichts an meinem Schicksal ändern…“), sondern eine erfüllende Akzeptanz, weil derjenige sein Leben aus seiner Sicht uneingeschränkt leben und auch genießen würde und nicht ewig in Selbstmitleid und Lethargie versinkt. Dieses ewige „Du könntest doch, warum tust du nicht?!“ bringt uns in unserer Diskussion um mehr Teilhabe und Inklusion überhaupt nicht weiter. Im Gegenteil! Es ist ermüdend, sich und sein Handikap immer und ewig erklären zu müssen. Wenn wir uns akzeptiert haben und mit unserer Behinderung im Reinen sind, ist Mitleid – in welcher Form auch immer – das Letzte, das wir brauchen.

Denn genau darum ist es – nach meinem Empfinden – hier in Deutschland ja so schwer, Inklusion wirklich zu (er)leben! Weil wir das Übel nicht an der Wurzel packen und uns lieber hinter Bildung und baulicher Barrierefreiheit verstecken. Inklusion und Barrierefreiheit fangen jedoch im Kopf eines jeden von uns an. Wenn wir immer nach Lösungen forschen, wie man Behinderungen beseitigen könnte, werden wir nie Behinderungen als solche zu akzeptieren und mit ihnen umzugehen lernen.

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Als Blinder im HSV-Stadion – ein kleiner Erfahrungsbericht

Sich Blind ins Getummel zu stürzen ist, egal ob auf Weihnachtsmarkt, Kirmes, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen, manchmal eine wahre Herausforderung. Selbst Sehenden ist das Gewusel und das Gedränge oftmals schon zu viel des Guten.

Besonders mag dies auch für Fußballstadien gelten, denn zichtausende Besucher tummeln sich an einem Spieltag auf den diversen Rängen und Tribünen.

Nichts desto trotz wollte ich wissen, ob ein Stadionbesuch als blinder Besucher (ohne sehende Begleitung) machbar ist: Inwieweit wird einem blinden Gast Seitens des Ordnungs- und Securitypersonals geholfen? Wie hilfsbereit sind andere Fußballfans? Wie gestaltet sich die Anreise zum Stadion? Diesen Fragen sind wir, Björn Peters (selber blind) und ich, am vergangenen Sonntag – beim Spiel HSV gegen Hannover 96 – auf dem Grund gegangen!

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Rheinkirmes als Blinder erleben – Ein Testbericht

Sich blind ins Getümmel eines Volksfestes zu stürzen? Für viele sehende Menschen oftmals ein vermeintliches Ding der Unmöglichkeit. Gerade auch, wenn es dabei um Orientierung und vor allem um die (Be-)Nutzung der zahlreichen Karussells und weiteren Attraktionen geht. Dass jedoch eine Kirmes von einem Blinden besucht und die zahlreichen Fahrgeschäfte auch genutzt werden können, zeigten unsere bisherigen Tests zum Beispiel des Cannstatter Wasen, des Oktoberfest oder des Hamburger Dom. Doch wie verhält es sich bei der Rheinkirmes in Düsseldorf, dem größten Volksfest am Rhein?

An einem Freitag im Juli besuchte ich, ohne sehende Begleitung, das Düsseldorfer Festgelände und testete ausgiebig die dortige Beschickung. Mit dabei auch eine der Kirmes-Neuheiten 2017: „Mr. Gravity“ vom Schausteller Oberschelp. Bei Oberschelps bereits etablierter Attraktion „High Impress“ war eine Mitfahrt auf anderen Volksfesten ohne Begleitung ohne Probleme möglich. Wie verhält es sich bei seinem neuen Fahrgeschäft?

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Blind auf dem Cannstatter Wasen: Ein Testbericht

Bild Copyright Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich blind ins Kirmes-Getümmel zu stürzen und dem Wunsch nach dem Adrenalinkick auf dem Volksfest freien Lauf zu lassen, ist – Anders, als in so manch Deutschem Freizeitpark – ohne Weiteres möglich. Das zeigten meine bisherigen Tests. Wo blinden Besuchern in Freizeitparks eine Mitfahrt teils nur mit sehender Begleitung gestattet wird, können Kirmes-Besucher ohne Augenlicht auch ohne einen sehenden Begleiter Fahrgeschäfte nutzen. Bisher konnte ich erfolgreich den Hamburger Dom, das Münchner Oktoberfest sowie die Annakirmes in Düren testen.

Natürlich wiederholen sich viele Fahrgeschäfte auf den einzelnen Plätzen, aber jeder Betreiber könnte unterschiedlich mit der Thematik Blindheit und dem Fahrtwunsch umgehen. Darum führte mich im Oktober letzten Jahres mein Weg zum Cannstatter Volksfest (auch Wasen genannt), welches vom 23. September bis zum 9. Oktober im Stuttgarter Bezirk Bad Cannstatt stattfand.

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Gedanken-Gänge XXI – Von nichts kommt nichts oder: Inklusion muss laut sein!

Sich aufzuregen bringt doch eh nichts! Diesen Satz hört man sehr häufig, gerade, wenn man sich in einer Situation ungerecht behandelt fühlt und seinem Frust, egal wo, einfach mal Luft macht.

Am 27.06. sorgte ein Artikel aus der Gehörlosenzeitung auf Facebook für Diskussionen: Keine Achterbahn für Gehörlose hieß es dort, eine prägnante Aussage, welche – sowohl bei Menschen mit als auch ohne Handikap – für sehr kontroverse Diskussionen sorgte.

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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.