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Gedanken-Gänge XXXVII – Gehandikapt, besonders und anders? Gedanken zum Wörtchen „Behindert“

Heute, am Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.), nutze ich die Gelegenheit, einmal ein wenig über den Begriff „Behindert“ zu sprechen. Denn gerade in jüngster Zeit musste ich in Gesprächen immer wieder feststellen, wie negativ besetzt dieses Wort immer noch ist – oder sollte ich sagen: immer wieder?

Behinderung ist für viele ein Schimpfwort („Ey man, biste behindert?!“), obwohl sich mit diesem Wort eigentlich genau das punktgenau wiedergeben lässt, worauf es ankommt. Nämlich dass die Person eben nicht „krank“ ist, auch wenn Behinderung gerne mal mit Krankheit gleichgesetzt wird.

Viele empfinden sich selbst nicht als behindert oder ihre Behinderung nicht als solche. Auch ich habe in all den Jahren meiner Bloggertätigkeit viel über „Behinderung“ geschrieben und anfänglich auch versucht, dieses Wort zu umschreiben bzw. zu vermeiden und durch andere, scheinbar positivere Wörter (wie „Handikap“), zu ersetzen. Doch warum eigentlich?

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Gedanken-Gänge XXXIII – Dienstleister mit Handikap oder: Inklusion ist, wenn wir unsere Behinderung nicht ewig thematisieren und uns wegen ihr verteidigen müssen

Fast zehn Jahre arbeite ich nun bereits als mobiler DJ. Ich war auf zahlreichen Veranstaltungen und Feiern unterwegs, ob in Hamburg oder sonstwo in Norddeutschland, Berlin oder sogar Köln. Und seit zehn Jahren muss ich mich mit der Frage auseinandersetzen, wann, ob und wie ich meine Blindheit mit ins Spiel bringe?

Ich erinnere mich noch gut an eine Hochzeitsmesse 2011 in Wolfsburg. Der Veranstalter diskutierte mit mir, dankenswerter Weise auf sehr sachlicher Ebene, ob ich meine Blindheit „ankündigen“ oder nicht sogar als Marketing instrument gebrauchen sollte. Seit jeher lehne ich diese Art der Offensivbekanntmachung ab. Ich bin DJ aus Überzeugung, mache Musik und da spielt es keine Rolle, ob ich nun blind bin oder nicht.

Da man jedoch nicht vollends am Markt vorbeiarbeiten kann, fügte ich nach und nach kleine Hinweise auf meiner DJ-Website hinzu, anhand Interessierte durchaus in der Lage sein sollten, meine Blindheit herauszulesen. Ob nun bei meinem Slogan: „Blindes Vertrauen in die Musik“ oder meinen FAQs, wer sich wirklich informieren und mit dem Menschen auseinandersetzen möchte, den er da bucht, kann durchaus nicht behaupten, er oder sie hätte nichts davon gewusst.

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Gedanken-Gänge XXXII – Zwischen Schockstarre und Flucht oder: Was passieren kann, wenn du als Blinder auf Sehende triffst

Angeregt durch diesen kleinen Blogbeitrag von Markus Böttner entstand dieser Text.

Es ist immer wieder faszinierend und erstaunlich: Kommst du als Blinder des Weges und platzt förmlich in eine Unterhaltung anderer Passanten hinein, weil du ihren Weg kreuzt (und sie dabei noch nicht einmal mit dem Stock berührst) , neben ihnen an der Bushaltestelle stehen bleibst oder dich zu ihnen ins Zugabteil setzt, verebben alle Gespräche – sofort!

Erstaunlich, weil man es doch eigentlich im öffentlichen Raum gewohnt sein sollte, dass andere Menschen sich zu einem setzen, an einem vorbeilaufen und/oder stehenbleiben. Faszinierend, da scheinbar die pure Anwesenheit eines Menschen mit Behinderung es schafft, die angeregteste Konversation im Keime zu ersticken. Nur warum?

Ursachenforschung zu betreiben ist schwierig, denn wohl die wenigsten Passanten würden uns frei heraus sagen, was sie an unserer Anwesenheit so irritiert oder gestört hat.

Es mag die allseits bekannte Mixtur aus Überraschung (nicht damit gerechnet), Spannung, Interesse bzw. Neugier (was passiert jetzt? Was macht er? Schafft er das?), Faszination (Toll, wie er das macht), Unsicherheit und Angst (Was soll ich tun? Soll ich überhaupt etwas tun?) sein, die die Sehenden vieler Orts in eine Art Schockstarre versetzen. Stößt man sie mit der Nase drauf („Sie dürfen sich gerne weiter unterhalten!“), kommt die Konversation nur sehr stockend wieder in die Gänge, der rote Faden scheint verloren.

Und noch schlimmer. Gerne verlässt man auch die Sitzreihe und setzt sich woanders hin, geht an der Haltestelle einige Schritte weiter etc. Für deine Anwesenheit wirst du, böse gesagt, somit auch noch bestraft; bei einem anderen, ohne Behinderung, hätten sie dies sicherlich nicht getan, es sei denn, er hätte sich vielleicht Tage lang nicht gewaschen oder würde, aus anderen Gründen, gegen das Welt- und Menschenbild des Anderen verstoßen. Aber auch hier wäre es wieder nur das typisch oberflächliche Urteilen und in die Schublade stecken.

In solchen Situationen der Irritation merke ich als Blinder immer wieder, wie groß die Berührungsangst heutzutage immer noch zu sein scheint. Da wird geglotzt, was das Zeug hält, ob nun aus Gründen der Überraschung oder Neugier, Verwunderung oder Bewunderung. Alltäglich sind wir im Straßenbild, im Zug, im kleinen Restaurant oder, wie im oben verlinkten Beispiel von Markus Böttner, im Freibad anscheinend im Jahr 2019 immer noch nicht – eine erschreckende Bilanz, wie ich finde, die mich meinerseits innerlich ein wenig in genannte Schockstarre versetzt und für Entsetzen sorgt.

Bekommt man doch mal jemanden zu einem Statement bewegt, so hört man die abgedroschenen Sehenden-Floskeln von wegen „ich müsse das doch verstehen“, „keine Erfahrungen im Umgang“, „Hat nicht damit gerechnet“ oder, mein persönliches Highlight: „Wir waren so im Gespräch vertieft und haben uns erschrocken“. Spannend. Der Herr, der sich kurz zuvor lautstark geräuspert hatte, schaffte es nicht, diese drastische Wirkung hervorzurufen, ich, der ich nur meines Weges ging, allein durch meine Blindheit jedoch schon.

Da verstehe ich Böttners sarkastischen Blick auf die Situation sehr gut, wenn er sagt, er könne Zaubern und durch sein Auftauchen die Menschen um sich herum zum Schweigen bringen und in eben so eine Schockstarre versetzen – der Zauber der Behinderung eben, der eigentlich nicht sein müsste.

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Gedanken-Gänge XXVII – Behinderte Studenten essen Negaküsse im Vaterland oder: Über sprachliche Befindlichkeiten und angebliche Diskriminierungen

In letzter Zeit häufen sich Diskussionen und Meldungen z. B. in den sozialen Medien, in denen die sprachliche Diskriminierung diskutiert wurde. Bereits schon seit Jahren ist ein Trend dahingehend zu erkennen, Begriffe und Formulierungen so zu verändern, dass sich durch die reine Verwendung bestimmte Personengruppen weder ausgegrenzt noch diskriminiert fühlen (Beispiel 1: Aus „Studenten“ wurden „Studierende“; Beispiel 2: Aus „Negerkuss“ wurde „Schokokuss“, Beispiel 3: Aus „Zigeunerschnitzel“ wurde „Schnitzel nach Zigeuner Art“).

Jüngst war zu lesen, dass selbst die Frage und somit das unterschwellige Kompliment an einen Imigranten, woher er/sie denn so gut Deutsch könne, bereits als Diskriminierung aufgefasst werden könne, da man so dem Anderen indirekt unterstellen würde, aufgrund seiner Herkunft kaum Sprachkenntnisse zu besitzen – wohl auch „positiver Rassismus“ genannt.

Und ganz zu schweigen von der immer häufiger werdenden Duzerei, von der sich viele Menschen ebenfalls persönlich angegriffen fühlen.

Krampfhaft versuchen wir, es allen sprachlich Recht zu machen. Nur stellt sich mir hier die Frage, ob wir uns mit dieser typisch Deutschen Übervorsicht nicht unsere eigene Grube schaufeln, in die wir immer und immer wieder zu fallen drohen, weil wir zukünftig immer mehr auf der Hut sein müssen, was wir, wann, wo, wie und zu wem sagen?

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Gedanken-Gänge XXI – Von nichts kommt nichts oder: Inklusion muss laut sein!

Sich aufzuregen bringt doch eh nichts! Diesen Satz hört man sehr häufig, gerade, wenn man sich in einer Situation ungerecht behandelt fühlt und seinem Frust, egal wo, einfach mal Luft macht.

Am 27.06. sorgte ein Artikel aus der Gehörlosenzeitung auf Facebook für Diskussionen: Keine Achterbahn für Gehörlose hieß es dort, eine prägnante Aussage, welche – sowohl bei Menschen mit als auch ohne Handikap – für sehr kontroverse Diskussionen sorgte.

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Gedanken-Gänge XX – Ansprechen ist schon schwer, miteinander zu reden noch viel mehr… oder: In Deutschland ist Schweigen Gold

Stellt Euch doch einmal folgende Situationen vor: Ihr wollt Euch in ein Straßencafé setzen und etwas trinken, es gibt mehrere Tische, an denen noch ein oder mehrere Plätze frei sind und auch ein komplett freier Vierertisch – welchen nehmt Ihr? Gleiches Szenario in einer U-Bahn oder einem Zug, viele Zweierreihen mit einem freien Platz und ein freier Vierer – für was entscheidet Ihr Euch? Jemand spricht Euch auf offener Straße an, fragt Euch nach Eurem Tag, versucht einfach, ins Gespräch mit Euch zu kommen – wie reagiert und was antwortet Ihr?

Das wirklich Erschreckende ist, dass ich – ohne, dass ich im Vorwege wirklich weiß, wer diesen Beitrag lesen wird – sagen kann, wie ein Gros der Antworten ausfallen wird: „Ich nehme den freien Tisch bzw. den freien Vierersitz“ bzw. „Ich reagiere ggf. gar nicht und gehe weiter oder, ich sage demjenigen, dass es ihn nichts angeht, was ich mache, woher ich komme etc.“ – habe ich Recht? Wenn ja, warum nur?

Ich habe auf meinen zahlreichen Städtetouren, als auch hier in Hamburg, viele Menschen beobachtet und beobachte mich auch oftmals selbst. Was ich feststelle, erschreckt mich zutiefst und macht mich doch sehr nachdenklich: Ist unser persönlicher Dunstkreis in Deutschland so eng gesteckt, dass wir nichts und niemanden Fremdes eintreten lassen? Haben wir es verlernt, aufeinander zuzugehen, uns ungezwungen mit uns fremden Personen zu unterhalten? Warum fühlen wir uns gleich persönlich angegriffen, wenn wir geduzt werden? Warum wahren wir dermaßen die Form und brechen nicht einmal aus?

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Gedanken-Gänge XIX – Lebensgefährten sind keine Lebens-Assistenten

Eine Partnerschaft (oder einfach Beziehung) sollte doch für beide Seiten erfüllend sein. Beide Partner sollten, so sie es aufgrund persönlicher und/oder sexueller Vorlieben nicht anders entschieden haben, gleichberechtigt und gleichwertig diese Partnerschaft ausleben können. Dies gilt selbstverständlich sowohl für Menschen mit als auch ohne Handikap.

Warum schreibe ich dies? Ich habe im Kontakt mit Sehenden oftmals nämlich den Eindruck, dass eine Teils verquere Ansicht herrscht, wenn es um eine Partnerschaft zwischen einer blinden (oder allgemein gehandikapten Person) und einem Menschen ohne Handikap geht. Denn sehr häufig wird der sehende Partner mehr als Assistenz gesehen, anstatt als Teil einer Liebesbeziehung.

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Als Blinder allein im Phantasialand – (Kein) Lächeln am Ausgang inklusive! Ein Erfahrungsbericht

Klugheim | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

Sich einfach in einem Freizeitpark in eine Achterbahn zu setzen, die Bügel zu schließen, sich zurückzulehnen, um einfach zu spüren, wie der Adrenalinpegel steigt… für viele Freizeitpark- und Achterbahnfans immer wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Doch längst nicht jeder darf mitfahren, denn vielerorts ist eine Mitfahrt – beispielsweise für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich ohne sehende Begleitung in dem jeweiligen Park aufhalten – entweder teilweise oder komplett untersagt. Und selbst wenn sie sich begleiten lassen, ist eine Mitfahrt auch nicht überall garantiert.

Collage verschiedener Bilder aus unseren Freizeitpark- und Kirmestests | Bild Copyright by Thomas Frank, Parkerlebnis.de

In meiner gemeinsam mit Parkerlebnis.de durchgeführten Freizeitpark-Testreihe wollen wir herausfinden, inwieweit es blinden Freizeitpark-Besuchern in Deutschland (und den Nachbarländern) möglich ist, die angebotenen Fahrattraktionen uneingeschränkt, ohne sehende Begleitung, zu nutzen. Hier könnt Ihr mehr über die Entstehung dieser Testreihe erfahren.

Unsere Reise führte uns am „Tag der Achterbahn“ in einen sehr bekannten und renommierten Freizeitpark im Westen unseres Landes: das Phantasialand. Hier herrscht absolutes Fahrverbot für blinde Menschen. Dennoch wollten wir herausfinden, inwieweit eine Mitfahrt (ob nun mit oder ohne Begleitung) dennoch möglich ist, denn es häuften sich Gerüchte, nach denen blinde Parkbesucher durchaus Fahrattraktionen nutzen konnten. Gerücht oder Realität? Dies galt es zu testen.

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Fünf Tage blind durch London – ein Reisebericht

s war endlich wieder soweit, die Abenteuerlust hatte mich wieder gepackt! Nach eintägigen Erkundungstouren durch München, Marburg sowie Wolfsburg innerhalb der letzten Monate, stand für mich definitiv fest, wieder eine Stadt im Ausland, über mehrere Tage, erkunden zu wollen. Viel zu lange waren meine längeren Städtetrips nach z. B. Oslo oder Kopenhagen schon her.

Im Rahmen meiner Freizeitparktestreihe für Parkerlebnis, wollte ich schon seit längerem dem Thorpe Park, 20 KM von London entfernt, einen Besuch abstatten. Doch nur für einen einzigen Parkbesuch nach London reisen? Da bot es sich förmlich an, auch dieser interessanten und facettenreichen Stadt einen Besuch abzustatten und sie zu entdecken.

Im Gegensatz zu meinen bisherigen Reiseunternehmungen war ich dieses Mal jedoch nicht alleine unterwegs. Ein befreundetes Pärchen (Sonja und Jakob), beide ebenfalls blind bzw. sehbehindert, begleiteten mich auf dieser Tour.

Unsere Erlebnisse während dieser fünftägigen Reise könnt Ihr im folgenden Artikel nachlesen. Der ausführliche Testbericht zum Thorpe Park folgt in kürze!

Parallel zu diesem Bericht entstand auch bei dieser Reise wieder eine Bildergalerie; ich würde Euch also wieder empfehlen, Euch beim Lesen des Berichts auch die entstandenen Bilder anzuschauen.

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Das Oktoberfest als Blinder alleine besuchen mit zünftigem Fahrvergnügen? Ein Erfahrungsbericht

Jedes Jahr zieht das Münchner Oktoberfest Tausende Besucher an, Münchner und Touristen aus aller Welt gleichermaßen. Ob nun für eine kühle Maß oder adrenalingeladene Fahraktion. Gerade wegen seiner Größe und der Vielfalt an Fahrgeschäften, setzt das Oktoberfest als größtes Volksfest weltweit durchaus Maßstäbe.

Dass man als blinder Karussell- und Achterbahnfan in Freizeitparks nicht immer und überall uneingeschränkt mitfahren kann, zeigten unsere bisherigen Testergebnisse. Etwas anders scheint es sich bei Kirmesattraktionen zu verhalten, wie Ihr auch in unserem Test zum Hamburger Sommerdom nachlesen könnt. Hier war es mir uneingeschränkt möglich, alle getesteten Fahrattraktionen zu nutzen, anders, als in manch getestetem Freizeitpark.

Wir haben unsere Testreihe auch in diese Richtung fortgesetzt und testeten einige der Fahrgeschäfte auf dem Münchner Oktoberfest. Ob sich die Nutzbarkeit der dort zu findenden Fahrgeschäfte durch einen blinden Besucher von der des Hamburger Doms unterscheidet und wie das Oktoberfest mit seiner Dimension in diesem Punkt Maßstäbe setzt, galt es herauszufinden.

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Hansa-Park als Blinder: Mehr erwartet vom Erlebnispark am Meer – ein Erfahrungsbericht

Als Blinder in einem Freizeitpark, dann auch noch alleine? Vielen Sehenden erscheint dieses Vorhaben als schier unmöglich. Doch es ist durchaus möglich, wie in den bisherigen Tests aufgezeigt werden konnte. Für die gemeinsam mit Parkerlebnis.de ins Leben gerufene Testreihe, ob und inwieweit blinde Menschen Freizeitparks in Deutschland uneingeschränkt nutzen können, testete ich an einem Dienstag Anfang August den Hansa-Park.

Bei unserer Vorabrecherche im vergangenen Jahr erhielten wir vom Besucherservice des Parks bzgl. der Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch blinde Gäste folgende Aussage (Mail vom Juni 2014): „Wir freuen uns sehr, dass Sie einen eventuellen Besuch im HANSA-PARK anstreben. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mindestens eine Begleitperson. Diese ist insbesondere für die Benutzung unserer Fahrgeschäfte richtig. Außerdem gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass bei unseren Fahrattraktionen jeweils eine Begleitperson pro ‚Gast mit Handicap‘ erforderlich ist. Je nachdem wie groß Ihre Gruppe sein wird und wie viele Personen Ihrer Gruppe gerne fahren möchten, wäre es überlegenswert gegebenenfalls sogar mehr als
eine Begleitperson mitzunehmen.“

Wir nahmen diese Auskunft als Grundlage für den von mir durchgeführten Test, denn man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass die direkte Aussage eines Mitarbeiters auch inhaltlich korrekt ist. Jedoch hätte eine zusätzliche Internetrecherche bereits Klarheit darüber verschafft, dass es neben der vom Hansa-Park erwähnten bloßen Begleitung doch noch weitere Einschränkungen für blinde Besucher gibt. Der Park kannte unsere bisherigen Testergebnisse und wir hatten vorab, jedoch ohne Nennung eines bestimmten Termins, einen Test des Hansa-Parks auch angekündigt. Hier erhielten wir jedoch keinerlei neuen Vorabinformationen über die Nutzbarkeit der Fahrgeschäfte durch gehandikapte Menschen.

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Belantis – AbenteuerReich auch für einen Blinden? Ein Erfahrungsbericht

Als Blinder allein, ohne sehende Begleitung, einen Freizeitpark und vor allen die sich in ihm befindenden Attraktionen zu nutzen – das ist, nach unseren bisherigen Tests, nicht immer ein einfaches Unterfangen. Denn oftmals ist eine Nutzung der Fahrgeschäfte nur mit vorhandener sehender Begleitung möglich, wenn überhaupt. Dieses Mal galt es Belantis in Leipzig zu testen.

Dieser Test war vielversprechend, denn in unserer Vorrecherche teilte man uns letztes Jahr bereits mit, dass eine Nutzung der Attraktionen durch blinde Parkgäste keinerlei Probleme darstelle und das Personal gerne helfend zur Seite stünde. Eine Aussage, die es zu testen galt, denn schon einmal konnten wir uns nicht auf die Ergebnisse aus der Vorrecherche verlassen, da ein Park zwischenzeitlich seine Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Parknutzung durch Menschen mit Handikap geändert hatte.

Zu Beginn des Tests war ich allein, das heißt ohne Beobachter im Hintergrund, unterwegs. Parkerlebnis-Redakteur Thomas stieß später zum Test dazu.

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Blind im Heide Park Soltau oder: Testergebnis unentschieden!

Sommerzeit ist Freizeitpark-Zeit. Wenn die Ferien beginnen, herrscht in sämtlichen Parks Hochsaison, vor allem dann, wenn es actionreiche und adrenalingeladene Fahrgeschäfte zu fahren gibt.

Für die mit Parkerlebnis.de gestartete Testreihe, ob und inwieweit es einem blinden Parkbesucher möglich ist, vor allem ohne sehende Begleitung, Freizeitparks zu nutzen, testete ich an einem Freitag Ende Juni den Heide Park Soltau.

Für Parkerlebnis waren dieses mal zwei Studenten der Hochschule Hamburg-Wandsbek mit von der Partie, die mich inkognito begleiteten.

Auch für diesen Test informierte ich mich vorab beim Park, was die Sicherheitsregelungen bezüglich blinder Besucher anbelangt. So ist auf der Website folgendes zu lesen: „Du kannst fast alle unsere Attraktionen in
Anspruch nehmen mit einer mitfahrenden Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss und im Falle einer Evakuierung Dir Anweisungen
weiterleiten und erteilen kann. Jedoch ist der normale Fahrbetrieb
sicherheitstechnisch nicht möglich an der Mountain-Rafting. An der Bobbahn behalten wir uns Deine Mitfahrt vor und entscheiden dies im Einzelfall anhand der am Tage aufgetretenen Störungen.“

Dies bedeutete für unseren Test, dass wir, wie auch schon im Fall Movie Park, die Regeln brechen würden. Denn wie eingangs erwähnt, geht es hier um die alleinige Nutzung ohne sehende (Dauer-)Begleitung und inwieweit der Park hierauf reagieren und unterstützend tätig werden würde.

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Gedanken-Gänge XII – In einem Berg aus Zuckerwatte oder: Für Euch sind wir immer noch wie kleine Kinder

Wir Blinden leben irgendwie, trotz Inklusions- und Integrationsbemühungen, immer noch wie in einem riesigen Berg aus Zuckerwatte. Eine Feststellung, die traurig und wütend zugleich macht.

Irgendwie scheint die sehende Welt da draußen, außerhalb des Zuckerwattebergs, immer noch nicht so ganz zu begreifen, dass wir erwachsene Menschen sind. Und wenn wir es doch schaffen, uns einen Weg nach draußen freizuschaufeln, wird er, wenn man nicht aufpasst, gleich wieder von irgendjemandem verschlossen. Denn dort drinnen, im Zuckerwatteberg, ist es ja schließlich mollig warm und vor allem aber eines: SICHER! Nichts kann uns dort jemals passieren. Alle großen Gefahren des Alltags scheinen weit entfernt, wenn nicht sogar ganz gebannt. Niemand braucht Angst zu haben, dass man uns etwas antun könnte, außer wir selbst.

Die Realität da draußen, das Leben außerhalb des Safes, ist aber nun mal nicht nur purer Sonnenschein. Und das wissen wir auch – besser sogar, als Ihr immer vermutet. Die Zeiten, wo wir die ewig Lächelnden waren, die scheinbar kein Wässerchen trüben konnten, sind schon lange vorbei. Doch immer noch seid Ihr erschrocken, wenn auch wir mal aus unserer Haut fahren und Euch in die Schranken weisen.

Ihr wollt uns integrieren. Ihr redet von Inklusion und Teilhabe. Doch im Grunde wollt Ihr doch nur, dass wir nach Eurer Pfeife tanzen, nach Euren Vorstellungen und Vorgaben handeln und uns, am Ende des Tages, wieder im Watteberg verkrümeln. Ist es nicht so?

Denn nicht WIR sagen EUCH, WAS WIR KÖNNEN und WOLLEN, sondern IHR sagt UNS immer und immer wieder, WAS WIR DÜRFEN und WAS NICHT. Und all das nur, weil uns ein kleines Detail von Euch unterscheidet. Ihr glaubt, weil Ihr sehen könnt, könnt Ihr die Welt erobern! Wenn Ihr uns wie Kinder behandelt, anstatt wie erwachsene Menschen, dann lasst Euch von uns ‚Kindern‘ mal was gesagt sein: Ihr müsst noch viel lernen! Schon makaber, dass Kinder den Großen so einen Spruch um die Ohren hauen müssen… dabei ist es doch sonst immer umgekehrt der Fall.

Es übersteigt Eure Vorstellungskraft, dass auch wir vieles leisten könnten, das Ihr Euch zu leisten manchmal gar nicht zutraut. Und es ist wieder wie bei Euren Kindern: Ihr könnt Euch, so lange sie klein sind, ja auch nie vorstellen, wie es einmal sein wird, wenn sie groß sind.

Und Ihr habt Angst. Nicht direkt vor uns, sondern, dass uns etwas passieren könnte. Ihr glaubt immer noch, Ihr müsstet für uns haften – als wären wir wirklich Eure Kinder. Doch wir sind Erwachsen und haften für uns selbst. Wir wissen um das Risiko ‚Leben‘. Wir wollen Abenteuer und nicht Sicherheit. Wir wollen Freiheit anstatt Schranken. Wir wollen entscheiden anstatt dass man über uns entscheidet. Wir wollen zwar Regeln, jedoch keine Riegel! Sonst wird der durch Euch erschaffene Zuckerwatteberg schnell zu einem Vulkan. Und was macht Ihr dann?

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Blind im Tivoli Gardens Kopenhagen – ein Testbericht

Kann man als Blinder einen Freizeitpark uneingeschränkt, auch ohne sehende Begleitung nutzen?

Ausschlaggebend für diese Frage und die gemeinsam mit Parkerlebnis.de initiierten Freizeitparktests, war mein Besuch im Tivoli Kopenhagen im vergangenen Jahr. Den Bericht zu diesem sehr positiven Besuch hatte ich bereits im letzten Jahr im Rahmen meines Skandinavien-Reiseberichts veröffentlicht, hier nun für unsere Testreihe jedoch noch mal der reine Testreport.

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Blind durch den Movie Park Germany – Ein Testbericht

Kann man als Blinder, ohne sehende (Dauer-)Begleitung einen Freizeitpark und die sich in ihm befindenden Fahrgeschäfte nutzen?

Dieser Frage versuche ich seit letztem Jahr, gemeinsam mit Parkerlebnis.de, nachzugehen. Bereits der Allgäu Skyline Park bekam von uns das Prädikat „Sehr Gut!“, was die Nutzung durch blinde Besucher anbelangt; der Europa-Park ist leider, wie in unserem letzten Testbericht zu lesen ist, komplett durchgefallen.

Da wir uns einen möglichst umfassenden Überblick über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit Deutscher Freizeitparks verschaffen wollen, testeten wir am 05.06.2015 den Movie Park Germany in Bottrop. Frei nach dem Titel einer der dortigen Shows, gestalteten wir jedoch unseren Testlauf: BREAK THE RULES! Denn eigentlich, so das Ergebnis unserer Vorabrecherchen aus dem vergangenen Jahr, dürfen blinde Menschen zwar ohne Begleitung den Park betreten, jedoch dann keine der dortigen Fahrgeschäfte nutzen. Blinde Besucher bräuchten eine sehende Begleitung, die ihnen im Falle einer Evakuierung behilflich ist. Dies erscheint unlogisch: Kinder dürfen ohne Begleitung fahren, ein (blinder) Erwachsener nicht? Ob diese Regelungen im Livebetrieb auch wirklich so umgesetzt werden, galt es am vergangenen Freitag zu testen!

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„Zeit gemeinsam erleben“? Aber nicht als Blinder im Europa-Park! – Ein Testbericht

Kann bzw. darf man als blinder Besucher einen Freizeitpark uneingeschränkt nutzen? Dieser Frage versuchte ich gemeinsam mit Parkerlebnis.de bereits im vergangenen Jahr nachzugehen und konnte im Rahmen meiner Recherche bereits sehr erfolgreich den Allgäu Skyline Park testen. Hier war es mir möglich, alle Attraktionen uneingeschränkt zu nutzen. Dass es jedoch auch anders geht, zeigt ein Test zweier blinder bzw. sehbehinderter Achterbahnfans, welche vor einigen Wochen den Europa-Park in Rust testeten – oder sollte man lieber sagen: zu testen versuchten?

Ein herzliches Dankeschön an die beiden, deren Namen wir hier vorerst auf deren Wunsch nicht nennen möchten, für ihren Einsatz und ihren ausführlichen Bericht.

Bereits zu Beginn unserer Recherchen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass der Europapark blinden Besuchern einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinen Fahrattraktionen gestattet – hierzu aber im unserem Schlusswort mehr!