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Zu Gast unter Wölfen: Blind in der Volkswagen-Arena – Ein Erfahrungsbericht

Sich Blind ins Getummel zu stürzen kann, egal ob auf Weihnachtsmarkt, Kirmes, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen, manchmal doch eine wahre Herausforderung sein. Selbst sehenden Menschen ist das Gewusel und das Gedränge oftmals schon zu viel des Guten; gerade jetzt nach den diversen Corona-Lockdowns und -Beschränkungen, fühlt sich für viele der Besuch von vollen Restaurants, Konzerten oder Fußballstadien immernoch „falsch“ an.

Seit einigen Wochen sind Fans bei Fußballspielen wieder zugelassen! Zwar dürfen die Vereine, je nach geltenden Bestimmungen, ihre Stadien noch nicht vollauslasten, aber einem Besuch eines Spiels der Lieblingsmannschaft steht nichts mehr im Wege!

Und so führte mich mein Weg am vergangenen Samstag (02.10.21) in die Volkswagen-Arena, um mir – gemeinsam mit 12.844 Heim- und Gästefans – das Spiel gegen Borussia Mönchen-Gladbach anzuschauen.

Ich wollte außerdem herausfinden, ob es mir, als blinden Stadionbesucher ohne sehende Begleitung, möglich ist, das Wolfsburger Stadion ohne Probleme oder Einschränkungen zu besuchen? Wie hilfsbereit sind Fans oder Personal?

Der Besuch beim vFL Wolfsburg war jedoch nicht mein erster Stadiontest dieser Art. Bereits positive Erfahrungen konnte ich bei einem Besuch im Hamburger Volksparkstadion machen.

Ich stehe, bekleidet mit einem VFL-Trikot, einem Schal sowie einer Cap, vor dem Eingang der Volkswagen-Arena

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Noch drei Sprünge bis zum Abgrund – Warum und Wie ich als Blinder Spielkonsolen nutze

Für viele Kinder und Jugendliche gehören PC- und Videospiele inzwischen zu ihrem Alltag dazu. Und auch bei Erwachsenen gibt es viele, die diesem Zeitvertreib oder Hobby, mal mehr oder weniger ausgeprägt, nachgehen. Auch ich als Blinder spiele und das mit großer Begeisterung. Jedoch interessieren mich weniger Spiele, welche speziell für unseren Nutzerkreis entwickelt wurden (Beispiel sog. Audiogames) oder solche, die so gestaltet sind, dass wir sie problemlos auch mit Sehenden zusammenspielen können (zahlreiche Smartphone-Games, Quizspiele etc.), sondern konzentriere mich beim Spielgenuss zum Großteil auf herkömmliche Spielekonsolen wie Nintendo, Playstation etc. Wie ich zu solch einem eher ausgefallenen Hobby kam und warum ich solche und nicht die speziell für blinde Gamer entwickelten Spiele bevorzuge,, werde ich oft gefragt. Hier meine Antwort dazu.

Ich sitze vor einem alten C64, meine linke Hand hält den Steuerknüppel eines Joysticks und um mich herum stehen drei/vier Leute und schauen zu | Bild Copyright Christian Ohrens, Location Retro Spiele Club Hamburg

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Gedanken-Gänge XXXIX – Es gibt immer was zu Meckern oder: Sich über Dinge beschweren, die jedoch anderen helfen

Ein Sprichwort besagt, das alles was uns nicht tötet, uns abhärtet. Wenn dem wirklich so ist, sollten einige von uns sich manches Mal überlegen, über was sie sich so beschweren.

Ich las gestern auf Facebook, dass sich jemand über das Piepen der Blindenampel unter seinem Fenster beklagte; das würde ihn (oder sie) stören. Im ersten Augenblick mag man ja denken: „Na klar, es piept monoton, mal leiser, mal laut, das kann schon nervig sein“. Ich beobachte allerdings immer wieder, dass sich Menschen erschreckenderweise immer über die Dinge zu beschweren scheinen, die anderen Leuten helfen – siehe Beispiel Blindenampel.

Ob nun die Blindenampel (die übrigens ja nicht immer piept, zumindest in Hamburg nicht, sondern nur dann, wenn man das Tonsignal per Knopfdruck anfordert), die Ansagen in der Bahn oder sogar den Leitstreifen am Bahnsteig, immer scheint es irgendwen zu geben, der sich darüber echauffiert; oder, um es mit den Worten von Tilo Wolff bzw. seiner Band Lacrimosa zu sagen: „Irgend ein Arsch ist immer unterwegs“ – und damit wollte er genau dies zum Ausdruck bringen.

Wer sich jetzt fragt, was Menschen an solchen Hilfsmitteln stört – hier mal ein kurzer Abriss über mögliche Beweggründe.

Die Blindenampel, also Ampel mit akustischen Signalen, scheint einige Mitmenschen schon allein deswegen zu „stören“, weil – je nach Ausführung und verwendetem Signalgeber – die Ampel schon einmal dauerhaft tickert. Dies dient übrigens dazu, dass wir blinden Teilnehmer am Straßenverkehr diesen Ampelmasten überhaupt erst finden können. Denn ein abgeflachter Bordstein ist noch kein Garant, dass sich hier auch eine Ampel befindet. Außerdem wird das Ticken, je nach Lautstärke des Straßenlärms, auch mal lauter, mal leiser. Hinzu kommt noch dieses von vielen als nervig empfundene Piepen während der Grünphase. Zugegeben: So viele blinde Menschen überqueren eine Straße oftmals gar nicht, so häufig wie die Ampel piept. Liegt wohl daran, dass es Passanten gibt, die ernsthaft glauben, durch penetrantes maltritieren des Auslösers würde die Ampel schneller umspringen – Trugschluss, meine Lieben. Auch der Irrglaube, man bräuchte nur S.O.S. mit dem Taster zu „morsen“ und es werde Licht (äh Grün), stimmt nicht. So weit, so gut. Es mag auch Ampeln in Deutschland zu geben, bei denen ein Anfordern des Piepstons gar nicht möglich bzw. nötig ist, da sie immer, bei jeder Grünphase munter piept. Aber auch eine Grünphase geht mal vorbei und wer an einer stark befahrenen Straße, direkt an der Kreuzung wohnt, sollte sich lieber über den dauerhaften Straßenlärm aufregen, anstatt über piepende Ampeln. Zumal viele Ampelanlagen des Nachts eh abgeschaltet werden und somit auch das Piepen wegfällt. Dass es durchaus auch Leuten helfen kann, blendet man gerne aus.

Ansagen in Bus oder Bahn sind auch nicht jedermanns Freund – doch warum eigentlich? Mag an unserer derzeitigen Gesellschaft liegen, denn viele tragen ja sowieso ihr unsichtbares „bitte nicht stören, bitte nicht ansprechen!“ Schild mit sich herum, dies merkt man allein schon, wie sehr manche in, auch auf der Straße, in ihre Smartphonewelt abtauchen. Viele scheinen sich, ob nun im ICE oder in der heimischen S-Bahn, über Ansagen aufzuregen, weil sie wohl gerade in ihrer Unterhaltung, im Sekundenschlaf, Tagtraum oder bei ihrer „Arbeit“ gestört werden. Aber gerade dann ist die Einordnung einer Ansage als Störfaktor unlogisch, denn ist man im Buch oder Laptop vertieft, schaut auch nicht aus dem Fenster oder auf die Uhr, mag man sicher auch gern vergessen, dass man sein Ziel erreicht hat. Und trotzdem missfällt es manchen Fahrgästen, dass es Durchsagen gibt – schon komisch, oder? Ich saß 2015 mal in einer Eurobahn nach Venlo und hätte den Ausstieg Dank fehlender Durchsagen beinahe verpasst. Auf dem Bahnhof traf ich durch Zufall den Schaffner, der mir sagte, es hätten sich Leute über Durchsagen morgens im Zug beklagt, darum würden einige Kollegen sie in den ersten Zügen abschalten. Wenn es doch auch nur einmal anders herum funktionieren würde – komischerweise geht das selten.

Leitstreifen (oder sollte ich „Leidstreifen“ sagen?) helfen blinden Menschen, sich an der Bahnsteigkannte entlang zu orientieren, den nächsten Treppenabgang, den Aufzug oder die Notrufsäule zu finden. Manche nutzen sie jedoch auch gern als „Haltelinie“ (man soll ja hinter der Linie bleiben, will aber unbedingt der Erste an der Tür sein) und stellen sich mit Sack und Seil darauf. Andere wiederum hassen sie, weil sich der Koffer Dank Leitstreifen (so sie vernünftig konstruiert sind) echt schwer ziehen lässt. Ein paar Zentimeter weiter zur Bahnsteigmitte zu gehen? Kommt für sie nicht in Frage. Ich habe auch schon Leute mit Kinderwagen leider fluchen hören und wundere mich auch hier, warum es vielen nicht möglich ist, einfach ein paar Schritte zur Seite zu gehen, um auch hier das Gefährt besser schieben zu können.

Sich erst mal zu beklagen, ohne zu wissen, über was man sich da eigentlich beklagt, scheint vielleicht hierzulande ein Stück weit in der Natur des Menschen zu liegen? Anstatt sich über wirklich „sinnvolle“ Dinge aufzuregen, sind es dann meist diese Kleinigkeiten und das – natürlich – oftmals auch aufgrund von Unwissenheit.

Dabei hätten z. B. blinde Passanten, Zugfahrer oder wer auch immer, durchaus auch den einen oder anderen Grund, sich über dieses oder jenes aufzuregen – z. B. abgeflachte Bordsteine, die so flach sind, dass kaum mehr mit dem Stock erkennbar ist, ob man sich auf dem Gehweg oder der Straße befindet. Aber dies hilft jedoch den zahlreichen Rollifahrern, sich unbeschwerter fortzubewegen. Also muss man sich an gegebenem Ort dann nach Alternativen umschauen, Dinge, die einem helfen können, trotzdem nicht auf der Straße zu landen. Genauso, wie der, dem die Ansagen im Zug stören, einfach Ohrstöpsel einsetzt oder diejenigen, die sich über piepende Ampeln aufregen, einfach nach dem Lüften das Fenster auch wieder schließen könnten. 😉

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Als Blinder auf dem Wiener Prater – Der Testbericht

Boomerang Achterbahn im Wiener Prater | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Freizeitparks blind zu erleben und zu nutzen ist hierzulande immer noch nicht vollends von Erfolg gekrönt. Es gibt derzeit noch keine einheitliche Regelung, ob blinde Parkbesucher eine Begleitung benötigen, ob sie auch ohne Begleitung fahren dürfen oder ob ihnen sogar eine Mitfahrt verwehrt bleibt.

Hingegen scheint hierzulande die Nutzung von Kirmesattraktionen und -fahrgeschäften problemloser vonstatten zu gehen. Hier konnten wir bis jetzt eine Hilfsbereitschaft beobachten, die in manch anderen Bereichen der Freizeitgestaltung ihresgleichen sucht.

Schaut man einmal über den Tellerrand hinaus, so konnten wir bei bisherigen Tests ausländischer Parks – mit Ausnahme des Disneyland Paris – feststellen, dass die Themen Hilfsbereitschaft, lösungsorientiertes Handeln und der Umgang mit Menschen mit Handikap allgemein einen ganz anderen Stellenwert zu genießen scheinen. Zwar können die bislang getesteten Parks (Tivoli Gardens, Thorpe Park sowie Efteling) nicht für alle Freizeitparks des jeweiligen Landes sprechen, sie gehen in jedem Fall aber mit gutem, teils bewundernswertem Beispiel voran. (Siehe auch: Freie Fahrt, auch für Blinde: Warum Christian Ohrens Freizeitparks als Blinder testet – Interview)

Eine Ausnahmestellung in puncto Freizeitparks dürfte der Wiener Wurstelprater genießen, vereint er doch praktisch sowohl den Flair einer Kirmes mit der Atmosphäre eines Freizeitparks. Die Fahrgeschäfte werden hier nicht von einem zentralen Unternehmen geführt, sondern obliegen der Führung einzelner Schausteller beziehungsweise Unternehmen.

Das Riesenrad ist das Wahrzeichen des Wiener Wurstelpraters | Bild Copyright Christian Ohrens, Parkerlebnis

Wie verhält es sich nun in Wiens Adresse Nr. 1, wenn es um Achterbahn, Karussell und Co. geht, hinsichtlich der Nutzbarkeit durch einen blinden Gast? Im Rahmen unserer bei Parkerlebnis.de durchgeführten Testreihe fand ich dies im Oktober dieses Jahres heraus!

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Gedanken-Gänge XXXI – „Wo ist Ihre Begleitung?“ oder: Über Beschützerinstinkte, die keiner braucht

Viele von uns Menschen mit Behinderung kennen diese Situationen nur zu gut: Man befindet sich irgendwo, ob in einem Restaurant, in einem Laden, in der Bahn, im Konzert, im Kino oder im Schwimmbad und wird (für den nicht Behinderten wie selbstverständlich) nach einer vorhandenen Begleitperson gefragt. Dem „Warum“ dieser Frage auf dem Grund zu gehen ist dabei gar nicht so einfach. Einerseits sind es die vielerseits vorhandenen Selbstunterschätzungen (was wäre, wenn ich jetzt in der Situation wäre?), andererseits das vorhandene Halbwissen über den Schwerbehindertenausweis, seine sog. Merkzeichen und deren Bedeutung.

Was Beschützerinstinkt, Selbstunterschätzung und Überforderung mit der Situation anbelangt, so hilft einem hier häufig nur zu versichern, dass man dieses oder jenes auch alleine schafft. Zeigt sich der andere unbeeindruckt, könnte man auch freundlich hinterfragen, ob er/sie in dieser Situation eine Begleitung dabei haben würde? Doch stößt diese Gegenfrage meist auch wieder auf Unverständnis („Wieso, ich bin ja nicht blind/sitze ja nicht im Rolli etc.“); was aber auch nur wieder zeigt, wie wenig sich viele Menschen tatsächlich mit dem Leben mit Behinderung und den vorhandenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Viele, auch unter den Leuten mit Behinderung, argumentieren hier, woher es nicht Betroffene auch besser wissen sollten? Aber sorry, diese Pauschalausrede kann, genau wie die Pauschalforderung nach Begleitung, ebenso getrost an der Kasse zurückgelassen werden.

Spannend ist dabei die Beobachtung, dass – wie bei kleinen Kindern – Anbieter, Betreiber, Supervisoren und teils sogar nur Kassierer immer besser zu wissen glauben, wann, wo, wie und wieviel ich als Gast Begleitung brauche. Und selbst, wenn ich mich in meinem Nutzungswunsch, dieses oder jenes ohne Begleitung tun zu wollen, überschätzen würde, obliegt es am Ende trotzdem weiterhin mir und nicht einer fremden Person, hierüber zu urteilen – ein Wunschtraum, auch noch im einundzwanzigsten Jahrhundert.

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Blind auf dem Hamburger Frühlingsdom 2019 – Ein Testbericht

Frühlingszeit. Das bedeutet für viele auch der Startschuss zur Freizeitpark- und Kirmessaison – so auch seit vielen Jahren in Hamburg, wo von Ende März bis Ende April der Frühlingsdom seine Pforten öffnet und ein attraktives Programm für junge und junggebliebene Kirmesbesucher bietet.

Dass man es als blinder Karussell- und Achterbahnfan, was die Hilfsbereitschaft und Nutzbarkeit (vor allem auch ohne anwesende, sehende Begleitung) auf Deutschen Kirmesplätzen scheinbar einfacher hat, die Angebote ohne Einschränkungen zu nutzen, konnte ich für meine für Parkerlebnis durchgeführten Testbesuche regelmäßig unter Beweis stellen. Der Frühlingsdom 2019 war, mehr noch als frühere Domveranstaltungen, auf Familien als Zielgruppe ausgerichtet – dies bedeutete weniger Überkopf- und adrenalingeladene Fahrgeschäfte und Achterbahnen als zuvor. Zudem feierte die „Geisterfabrik“, eine interaktive Geisterbahn, ihre lang angekündigte Premiere. Ein Grund, bei einem sehr ausführlichen Domtest, die Nutzbarkeit von Attraktionen verschiedenster Art wieder einmal unter die Lupe zu nehmen.

Getestet wurde an insgesamt zwei Tagen; ich war, wie auch schon bei unseren früheren Testbesuchen, zumeist ohne sehende Begleitung auf dem Gelände unterwegs.

Ich sitze in einer Gondel des Dom Dancers (Bild Copyright Parkerlebnis.de)

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Gedanken-Gänge XXX – Inklusion? Aber nur, soweit die Nichtbehinderten es zulassen!

Inklusion – für viele gehört sie inzwischen zu einem der wichtigsten Güter in unserer modernen Sozialgesellschaft, für andere wiederum ist sie wie ein belastender Klotz am Bein. Diese „Belastung“ bekommt man indirekt vor allem dann zu spüren, wenn man sich die zahlreichen Negativmeldungen von überforderten Lehrern und dergleichen anschaut.

Böse Zungen sagen, dass Inklusion nur dann akzeptabel und umsetzbar ist, wenn sie dem Nichtbetroffenen nichts kostet, weder Aufwand, Nerven, Umdenken oder Geld: Bloß nichts verändern oder anders machen, schon gar nicht, wenns was kostet!

Wie ich in einem früheren Beitrag bereits schrieb, kann Inklusion teilweise auch gar nicht funktionieren, so lange wir Behinderung immer nur als solche, also als eine Einschränkung, betrachten. Denn in der Diskussion schwingt bei Nichtbetroffenen immer der unterschwellige Wunsch mit, dass es irgendwann einmal der Medizin möglich sein sollte, Behinderungen gar nicht erst auftreten zu lassen oder sie später dann zu beseitigen. Bis dahin mögen wir uns bitteschön weiterhin unterbuttern lassen.

Gerade im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall hier in Hamburg, zumindest kurzzeitig, mal für ein wenig Wirbel im Inklusionswasserglas. Der Fall hat sich inzwischen, wenn auch nur annähernd, geklärt, ist aber ein perfektes Paradebeispiel dafür, wie Menschen heute über Teilhabe denken.

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Freizeitparknutzung durch blinde Menschen oder: Wie gerechtfertigt sind Nutzungsbeschränkungen und Fahrtverbote?

Einleitung

Blind seinen Alltag zu meistern und auch außerhalb des häuslichen, geschützten Bereichs Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, scheint für viele sehende Menschen teilweise schier unmachbar zu sein. Ob nun aus Gründen der eigenen Unterschätzung („Was wäre, wenn ich jetzt auf einmal erblinden würde?“) oder aus Gründen der Fürsorglichkeit, viele sehende Menschen können sich nur schwer in die Lage eines autonom handelnden, mobilen Blinden hineinversetzen.

Doch viele sehende Menschen, dies zeigten zahlreiche Diskussionen und Kommentare zu meinen für Parkerlebnis durchgeführten Freizeitpark-Tests, wollen sich scheinbar auch gar nicht in die Situation des Blinden hineinversetzen. Sie pochen auf ihre Einstellung, dass der Sehende besser wisse, was dem Blinden zuzutrauen sei und die dadurch entstehenden Teilnahmeverbote Seitens Betreiber doch nur all zu begründet wären.

„Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale im Sinne des AGG (ethnische Herkunft, Glauben, Geschlecht oder sexueller Orientierung etc.) treffen Menschen mit Behinderungen bei Ihrer Freizeitgestaltung oder auch im Alltag oftmals nicht auf Benachteiligungen aus Motiven der inneren Ablehnung, sondern auf solche, die zwar ebenfalls aufgrund von Vorurteilen, aber eher einer eigentlich positiv gemeinten überbordenden Fürsorge entspringen. Das Resultat ist jedoch das Gleiche, denn Menschen mit Behinderungen werden daran gehindert, für andere Menschen selbstverständlich zugängliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Sei es die verbotene Achterbahnfahrt für einen blinden Menschen, der mit seinen Kindern einen Freizeitpark besucht, sei es der verwehrte Zutritt zum Restaurant im Fernsehturm oder auch nur der Hinweis vor einer Busfahrt, einem Hallenbadbesuch oder der geplanten regelmäßigen Nutzung eines Fitnessstudios, dass aufgrund des im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Rechtes auf die Inanspruchnahme einer Begleitperson (Merkzeichen „B“) eine solche auch mitzubringen oder andernfalls eine Nutzung des jeweiligen Angebotes „leider“ nicht möglich sei. Gemeinsam ist diesen Praxisbeispielen von Freizeit- oder Alltagsdiskriminierungen, dass vermeintliche Experten für bestimmte Lebensbereiche besondere Gefahren im Falle der Nutzung durch behinderte Menschen vermuten, die sie aus versicherungstechnischen oder fürsorglichen Gründen durch ein Benutzungsverbot für diesen Personenkreis vermeiden wollen.“

(Richter 2017a)

Widmet man sich ein wenig intensiver dem Bereich der Freizeitparks und betrachtet einmal die Sicherheitsbestimmungen, welche zumeist auf den Parkhomepages (z. B. beim Hansa-Park, beim Phantasialand oder auch beim Europa-Park) nachzulesen sind, ergibt sich nicht nur ein verzerrtes Bild dessen, was blinden Besuchern zuzutrauen ist, sondern auch der Rolle, die ein möglicher, sehender Begleiter hier einnehmen soll. Der sehende Begleiter gilt für viele Parkbetreiber als Grundvoraussetzung für die (Be-)Nutzung ihrer Attraktionen. Als Gründe werden eventuelle Evakuierungen angeführt, bei denen es dem Fahrgast möglich sein muss, sich aus eigener Kraft zu befreien bzw. die Anlagen aus eigener Kraft, ohne Zuhilfenahme anderer, zu verlassen. Das eine Zuhilfenahme auch durch andere Besucher erfolgen kann, wird grundsätzlich ausgeschlossen. Einige Parks gehen sogar so weit, den Begleiter einem Betreuer gleichzustellen, was allein schon aus rechtlicher Perspektive höchst fragwürdig erscheint (vgl. hierzu die Testberichte zum Hansa-Park oder unserem Phantasialand-Besuch).

Ein ähnliches Bild findet sich auch bei der Nutzung von Schwimmbädern durch blinde Menschen scheinbar wieder. Auch hier wird häufig eine Begleitung vorausgesetzt.

Doch welche Rolle kann bzw. sollte eine Begleitperson tatsächlich einnehmen? Kann und darf vor allem eine Begleitperson im Sinne eines Freundes oder Partners bei einem Personenschaden haftbar gemacht werden, so er nicht grobfahrlässig herbeigeführt wurde? Ist somit die Grundbedingung einer Begleitung, beispielsweise für die Mitfahrt in einer Achterbahn, überhaupt tragbar?

Diesen Grundsatzfragen möchte ich in diesem Essay versuchen auf dem Grund zu gehen. Es hat in der Vergangenheit bereits erste Beobachtungen und Überlegungen bzgl. Der Nutzungsthematik in Freizeitparks gegeben, welche an passender Stelle auch angeführt und zitiert werden sollen.

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Blindismen: Die körpersprache blinder Menschen oder etwas, das es abzustellen gilt?

Oftmals handeln wir nach bestimmten Mustern. Diese Verhaltensmuster haben wir uns im Laufe unseres Lebens angeeignet, uns abgeschaut und erlernt. Als Kind zu lernen funktioniert – zu einem Großteil – über das Auge. Babys lernen sehr schnell, die Mimik und Gestik der „Großen“ zu imitieren und später für sich zu verinnerlichen.

Doch bei vielen geburtsblinden Menschen fehlen diese Informationen. Sie können eben nicht (oder nur eingeschränkt) als Kind die Gesten der Erwachsenen nachahmen und für sich lernen, wie man mit dem Körper spricht. Hinzu kommen noch weitere Schwierigkeiten, wie die Unsicherheit der sehenden Eltern, wie ihr blindes Kind erzogen werden soll, wie sie ihrem Kind Dinge beibringen können etc. und nicht zuletzt auch die – vor allem früher – auftretenden, weiteren Erkrankungen.

Gerade bei geburtsblinden Menschen sind häufig Verhaltens- und Bewegungsmuster zu beobachten, die vor allem sehende Menschen im Umgang mit Blinden verunsichern und irritieren. Die sogenannten „Blindismen“, dieses Bewegen des Oberkörpers oder das Wiegen des Kopfes verunsichert viele und macht einen lockeren, offenen Umgang miteinander somit aus Sicht vieler unmöglich.

Doch was sind diese „Blindismen“ und woher kommen sie? Was sind die Ursachen und kann man Abhilfe schaffen? Sollte man überhaupt Abhilfe schaffen, wo doch sehende Menschen auch viele Ticks und Gesten an den Tag legen, die auf viele – ob nun blind oder sehend – befremdlich wirken könnten?

Im folgenden Beitrag versuche ich, anhand von einigen Quellen, Antworten auf die skizzierten Fragen zu geben.

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Rheinkirmes als Blinder erleben – Ein Testbericht

Sich blind ins Getümmel eines Volksfestes zu stürzen? Für viele sehende Menschen oftmals ein vermeintliches Ding der Unmöglichkeit. Gerade auch, wenn es dabei um Orientierung und vor allem um die (Be-)Nutzung der zahlreichen Karussells und weiteren Attraktionen geht. Dass jedoch eine Kirmes von einem Blinden besucht und die zahlreichen Fahrgeschäfte auch genutzt werden können, zeigten unsere bisherigen Tests zum Beispiel des Cannstatter Wasen, des Oktoberfest oder des Hamburger Dom. Doch wie verhält es sich bei der Rheinkirmes in Düsseldorf, dem größten Volksfest am Rhein?

An einem Freitag im Juli besuchte ich, ohne sehende Begleitung, das Düsseldorfer Festgelände und testete ausgiebig die dortige Beschickung. Mit dabei auch eine der Kirmes-Neuheiten 2017: „Mr. Gravity“ vom Schausteller Oberschelp. Bei Oberschelps bereits etablierter Attraktion „High Impress“ war eine Mitfahrt auf anderen Volksfesten ohne Begleitung ohne Probleme möglich. Wie verhält es sich bei seinem neuen Fahrgeschäft?